Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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Textservice

Wichtiger Hinweis

[Hinweis]augen-auf.NET

Der DVBS informiert zusammen mit dem DBSV über die drohende Blindengeldstreichung.

Aufsprachedienst für wissenschaftliche Literatur

Wer kann den Textservice in Anspruch nehmen?

Teilnehmen können alle, die blind oder sehbehindert sind. Auch diejenigen, die für blinde und sehbehinderte Menschen Audio-Kassetten herstellen lassen wollen, können einen Auftrag erteilen.

Was ist bei jeder Teilnahme zu beachten?

Aus urheberrechtlichen Gründen ist es notwendig, dass jeder Auftraggeber und jede Auftraggeberin eines neuen Buches den gewünschten Titel in Normaldruck besitzt. Das gilt auch für Besteller und Bestellerinnen eines Textes aus unserem Archiv.

Es ist außerdem nicht gestattet, von den gelieferten Kassetten Kopien anzufertigen, sie an Dritte, die weder blind noch sehbehindert sind, weiterzugeben, sie - außer zum persönlichen Gebrauch - mechanisch oder technisch zu verändern oder sie im Handel zu vertreiben.

Mit Ihrem Auftrag / Ihrer Bestellung akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen.

Was kostet die Aufsprache eines Textes?

Unsere Schutzgebühren für die Aufsprache neuer Texte unterscheiden sich:

Wie viele Kassetten letztlich für die Aufsprache nötig werden, richtet sich hauptsächlich nach Seitenzahl und Layout der Textvorlage.

Was kosten die Hörbücher aus dem Archiv?

Wer ein Hörbuch bestellt, das bereits im Archiv vorhanden ist, zahlt für eine 90-Minuten-Audiokassette 7,00 EUR, für eine 30-Minuten Kassette 2,35 EUR.

DVBS-Mitglieder mit Ermäßigung (Schüler, Studierende) bezahlen pro 90-Minuten-Audiokassette 4,00 EUR, für eine 30-Minuten Audiokassette 1,35 EUR.

Institutionen und Arbeitgebern werden EUR 14,00 pro 90-Minuten Audiokassette, 4,70 EUR pro 30 Minuten Audiokassette in Rechnung gestellt.

Wie erteile ich einen Auftrag zum Auflesen?

Schicken Sie einfach Ihren Original-Text an die Geschäftsstelle des DVBS, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg. Nichtmitglieder bitten wir, einen Nachweis ihrer Behinderung beizufügen.

Falls Sie nur ausgewählte Seiten benötigen oder für Belletristik eine nicht-wissenschaftliche Aufsprache wünschen, teilen Sie uns das bitte mit. Dringende Terminwünsche bitten wir, vorher mit uns abzusprechen.

Der DVBS stellt das Kassettenmaterial zur Verfügung. Sie erhalten Kopien der produzierten "Mutterkassetten". Die Originale bleiben in unserem Archiv. Ausnahmen: Auszüge, einzelne kurze Aufsätze o. ä., die nur für Sie selbst relevant sein können, werden nicht archiviert.

Ihren Text erhalten Sie nach der Aufsprache wieder zurück. Sie bezahlen nach Lieferung der letzten Kassette gegen Rechnung.

Für Schüler und Studierende mit DVBS-Mitgliedschaft wichtig: wenn Sie für ausbildungsrelevante Literatur die Ermäßigung in Anspruch nehmen wollen, brauchen wir Ihre Unterschrift.

Wie bestelle ich Kassetten, die bereits im Archiv vorhanden sind?

Richten Sie Ihre Bestellung schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an den Aufsprachedienst des DVBS, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg. Geben Sie einfach die Bestellnummer und / oder Verfasser und Titel an und vergessen Sie nicht, uns Ihre Versandadresse mitzuteilen.

Die Audiokassetten werden Ihnen als Blindensendung zugeschickt. Die Rechnung folgt als frankierter Brief.

Welche Texte sind bereits im Archiv vorhanden?

Eine aktuelle Liste in Punktschrift, Schwarzschrift oder auf Diskette (wahlweise per E-Mail) können Sie bei der Geschäftsstelle bestellen.

Eine bestellte Gesamtliste kostet 25,00 EUR, ein update EUR 2,50.

Teillisten folgender Fachgebiete können bestellt werden (eine Liste kostet EUR 5,00, jede weitere EUR 2,50).

01 Allgemeine Nachschlagewerke (u. a. Kochbücher, Reiseberichte)
02 Ausbildung
03 Belletristik
04 Blindenspezifische Schriften
05 Geschichte
06 Jura
07 Lehrbücher
08 Medizin
09 Musik
10 Ökologie/Biologie
11 Allgemeine Pädagogik (Schule, Didaktik)
12 Spiritualität: Mystik, Esoterik, Paranormale Erscheinungen
13 Philologie
14 Philosophie
15 Psychologie
16 Politik
17 Sozialarbeit/-pädagogik
18 Soziologie
19 Technik, Mathematik
20 Religionswissenschaften
21 Wirtschaftswissenschaften
22 Computerliteratur
23. Reihen: Antiquariat, Tabu, Sozialmanagement, Gentechnik + Ethik, Vereinsmanagement

Wie hört sich die Aufsprache nach wissenschaftlichen Kriterien an?

Es ist unser Ziel, Texte so hörbar zu machen, dass sie sich für wissenschaftliches Arbeiten eignen und zitierfähig sind. Hierfür werden Seitenzahlen angesagt, Namen buchstabiert und wichtige Textstrukturen, wie Zitate, Klammern oder Unterstreichungen angegeben. Mit niederfrequenten Tonsignalen, die nur beim Schnellvor- und Schnellrücklauf des Kassettenrekorders hörbar sind, werden der Beginn jeder neuen Seite (ein Ton), der Beginn eines Abschnitts (zwei Töne) oder der Beginn eines neuen Kapitels (drei Töne) markiert. So wird die rasche Orientierung im Text erleichtert.

Wer liest die Texte auf Kassette?

Die meisten Vorlesekräfte sind Studierende der Fachrichtung, aus denen Ihr Text stammt. Daneben lesen auch andere qualifizierte Sprecherinnen und Sprecher. Sie haben meist zwar keine Sprecher-Ausbildung, sind aber inhaltlich "vom Fach", haben Freude am Vorlesen und bringen viel Engagement mit für eine sinnvolle Tätigkeit neben dem Studium, dem Beruf oder im Ruhestand.

Aufgesprochen wird zum Großteil in unseren vereinseigenen Studios. Daneben geben wir auch Aufnahmegeräte und Signaltongeber außer Haus, wenn es den Vorleserinnen und Vorlesern nicht möglich ist, zu unseren Bürozeiten regelmäßig in die Geschäftsstelle zu kommen.

Wir erstatten unseren Vorlesekräften ein Honorar von derzeit 10 EUR pro C-90 Kassette. Pro Text wird ein Honorarvertrag unterzeichnet, in dem sich die Vorlesekraft verpflichtet, mindestens zwei C-90 Kassetten in der Woche zu lesen.

Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit finden, Kenntnisse einer bestimmten Fachterminologie oder Fremdsprache mitbringen (etwa EDV, Jura, Französisch) und im Einzugsgebiet von Marburg wohnen, dann rufen Sie uns an: Aufsprachedienst für wissenschaftliche Literatur im DVBS, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Tel. 06421-94 888 - 22.

Wie finanziert sich der Aufsprachedienst?

Die Produktion von Audiobüchern in kleinen Stückzahlen ist teuer. Nur rund 20 % der in unserem Aufsprachedienst hörbar gemachten Fachliteratur wird ein zweites oder gar drittes Mal bestellt. So pflegen wir unser Archiv ausschließlich wegen des großen Produktionsaufwands.

Jede von unseren Nutzerinnen und Nutzern bezahlte Schutzgebühr ist ihre Anerkennung für unsere Tätigkeit. Die entstehenden Kosten decken sie jedoch nicht. Träger unseres Aufsprachedienstes ist der DVBS. Die Vereinsbeiträge seiner Mitglieder gleichen die fehlenden Einnahmen aus.

Wenn Sie den Aufsprachedienst mit einer Spende unterstützen möchten, dann überweisen Sie Ihre Spende mit dem Stichwort ADW auf das DVBS-Konto 280 bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf BLZ 533 500 00. Ihre Zuwendungsbescheinigung senden wir Ihnen umgehend zu.

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