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(Stand: April 2000)
Blinde und stark sehbehinderte Computernutzer können mit ihren besonderen Hilfsmitteln wie Braille-Zeile (Blindenschriftzeile), Sprachausgabe oder Vergrößerungssystem mit grafischen Programmoberflächen wie z. B. MS Windows arbeiten. Blinde und stark Sehbehinderte können allerdings immer nur einen kleinen Teil des Bildschirms wahrnehmen. Darüber hinaus gehen blinden Benutzern alle grafischen Informationen wie Symbole oder Rahmen sowie Schriftgrößen und Farbunterschiede, vor allem aber die Bildstruktur zunächst verloren. Der wahrgenommene Ausschnitt erscheint als einfacher Text. Blinden ist das Bedienen der Maus nicht möglich. Die gängigen Screenreader gleichen diese Defizite allerdings durch Zusatzfunktionen aus.
Damit blinde oder stark sehbehinderte Menschen mit grafischen Programmoberflächen wie MS Windows arbeiten können, benötigen sie Spezialsoftware, sog. Screenreader, die den Bildschirmaufbau anhand von internen Strukturen analysieren, um ihn dann in einer blinden- bzw. sehbehindertengerechten Form zu präsentieren. Jeder Screenreader verfolgt die jeweils aktuelle Bildschirmposition (z. B. die Schreibmarke oder den Fokus). Ein manuelles Bewegen des Bildschirmausschnittes wird also nur dann notwendig, wenn der Benutzer Informationen aus dem weiteren Umfeld seiner Bildschirmposition benötigt. Je nach Screenreader gibt es eine Vielzahl von Funktionen, mit deren Hilfe der angezeigte Ausschnitt an beliebige Bildschirmpositionen verschoben werden kann (weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Fit im Beruf", die Sie kostenlos auch über das Internet, www.dbsv.org, bestellen können).
Wenn eine Windowsanwendung das sog. MSAA-Konzept unterstützt, ist die Zugänglichkeit für einen Screenreader i.d.R. gewährleistet (weitere Informationen finden Sie im Internet: www.dbsv.org und www.dvbs-online.de).
Sie als Anwendungsentwickler haben es in der Hand, inwieweit auch blinde und sehbehinderte Menschen mit Ihren Programmen effizient und ergonomisch arbeiten können.
Alle Programmfunktionen müssen alternativ zur Maussteuerung auch über die Tastatur ausgelöst werden können (mit Hotkeys), damit Blinde und stark Sehbehinderte ein Windowsprogramm bedienen können.
Weil Blinde zeilenorientiert am PC arbeiten, ist es notwendig, dass Feldbezeichnungen in unmittelbarer Nähe von Eingabefeldern platziert werden. Damit die Braille-Zeile oder das Vergrößerungsfenster zum Eingabefeld springen kann, muss ein Eingabefeld eine Schreibmarke (Caret) enthalten.
Zur Verfolgung der aktuellen Bildschirmposition orientiert sich ein Screenreader an der Schreibmarke (Caret) bzw. an dem Programmfokus. Damit Meldungen und Eingabefelder unmittelbar angezeigt werden, müssen sie einen Fokus (Meldungen) bzw. eine Schreibmarke (Eingabefelder) erhalten.
In Listenfeldern soll der Highlight-Balken möglichst in den Windows-Standardfarben ausgeführt sein, damit ein sofortiges Verfolgen mit einer Braille-Zeile und einer Sprachausgabe möglich ist.
Screenreader sind auf Textinformationen angewiesen. Diese erhalten sie über die von Microsoft vorgesehenen Standardschnittstellen. Ein Umgehen von Standardbetriebssystemfunktionen, insbesondere für Textein- und -ausgabe, macht einen Zugriff durch Screenreader auf Textinformationen unmöglich.
Viele Screenreader identifizieren Dialogelemente - wie Listboxen, Dialogfelder usw. - anhand ihrer Klassenzuordnung. So wird z. B. ein Radiobutton durch seine Klassenzugehörigkeit eindeutig erkannt. Bei der Vergabe von dynamischen Klassennamen sind solche Zuordnungen nicht möglich. Daher sollten die Standardelemente benutzt werden.
Wenn eigene Klassen verwendet werden (wie z. B. in Visual Basic und Borland Delphi), müssen diese auf die sog. Windows-Messages genauso reagieren, wie die Microsoft Foundation Classes (MFC).
Die Darstellung von Text in Form einer Bitmap sollte vermieden werden, weil eine pixelweise Darstellung von Text nicht auf der Braille-Zeile oder in Sprache ausgegeben werden kann. Bedienrelevante Pixeldarstellungen müssen mit einem "Quickinfotext" versehen werden.
Jedes sich öffnende Fenster muss das aktive Windows-Fenster sein, damit die Braille-Zeile, die Sprachausgabe oder der Vergrößerungsausschnitt richtig fokussiert werden können.
Tipp: Bereits bei der Entwicklung von Windowsapplikationen sollte ein Screenreader zum Testen eingesetzt werden, um die Funktionsfähigkeit im Detail überprüfen zu können.
sind im Internet zu finden beim Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.: www.dvbs-online.de
In Deutschland leben ca. 155.000 blinde und 500.000 sehbehinderte Menschen.
Für sie gewinnt der Zugang zu Informationen durch Computer und andere elektronische Medien an Bedeutung. Der Fachausschuss für Informations- und Telekommunikationssysteme (FIT) befasst sich deshalb mit allen Entwicklungen, Problemen und Anwendungen im Bereich der Computertechnologie. Im FIT sind blinde und sehbehinderte Anwender und Computerexperten vertreten.
Der FIT arbeitet ehrenamtlich unter der Regie des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), Spitzenverband in der Bundesrepublik Deutschland. Neben dem DBSV sind die Bundesverbände Deutscher Verein der Blinden- und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS), Bund der Kriegsblinden Deutschlands (BKD), Interessengemeinschaft Sehgeschädigter Computerbenutzer (ISCB), die Pro Retina Deutschland (PRDV) und der Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen und -pädagoginnen (VBS) vertreten. Ziel der Ausschussarbeit ist, dazu beizutragen, dass Blinde und Sehbehinderte durch Berücksichtigung von Gestaltungsprinzipien und Entwicklung geeigneter Hard- und Software mit dem Multimediazeitalter Schritt halten können.
Die DVBS-Homepage http://www.dvbs-online.de bietet weitere Informationen.
Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS)
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35039 Marburg
06421 / 9 48 88-0
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