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Liebe Leserinnen und Leser!
Man könnte, man sollte, ja man muss Ihnen im Vorfeld der Hilfsmittelmesse "Sightcity" zu Frankfurt erzählen, dass...
Aber die wahren Topp-Meldungen entnehmen wir der täglichen Pressebeobachtung. Beispiel gefällig?
Bei www.queer.de und anderswo im Netz lesen wir heute z.B.:
"Ein thailändisches Restaurant in Australien muss einem blinden Mann Schmerzensgeld zahlen, weil ihm der Einlass verweigert wurde. Grund: Ein Kellner dachte, der Blindenhund des Kunden sei schwul gewesen.
Am Freitag hat ein Antidiskriminierungs-Gerichtshof in Adelaide dem 57-jährigen Ian Jolly 1.500 Dollar (1.050 Euro) zugesprochen. Außerdem hat sich der Geschäftsführer von "Thai Spice" persönlich bei Jolly entschuldigt. Die Kellner müssen zudem einen Antidiskriminierungskurs absolvieren.
Das Urteil geht auf einen Zwischenfall aus dem Mai 2009 zurück. Damals wollte Jolly im dem Restaurant mit einer weiblichen Begleitung essen. Diese fragte einen Kellner, ob man einen "Blindenhund" ("guide dog") ins Restaurant nehmen dürfe. Nach Angaben des Restaurants verstand der Kellner "schwuler Hund" ("gay dog") und verweigerte den Einlass. Dem Lokal zufolge habe der Kellner geglaubt, dass der Hund kastriert worden sei, "um schwul zu werden". Diesem Argument folgten die Richter jedoch nicht und verurteilten das Restaurant wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung."
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
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