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Liebe Leserinnen und Leser!
Die Spohn-Stiftung hat ein
Studienstipendium für Blinde und Sehbehinderte,
die vorzugsweise in Hamburg oder Berlin studieren, ausgeschrieben. Wir, obgleich an der Entwicklung der Idee beteiligt, hätten es nun beinahe versäumt, dies auch an dieser Stelle zu verkünden.
Zumindest
eine Meldung im Internetyuccatree.de/2010/08/gez-auch-blinde-und-gehorlose-durfen-bald-zahlen
weiß davon zu berichten und schockiert die Leser diverser Mailinglisten. "Ja, das kann passieren", sagt Dr. Otto Hauck, der Leiter des "Gemeinsamen Arbeitskreises Rechtspolitik (GAK)" von DBSV und DVBS. Ministerpräsident Kurt Beck erklärte dem DBSV-Verbandstag im Juni 2010, seine Kollegen und er hätten sich auf zweierlei geeinigt: Ab 2013, wenn ein neuer Rundfunkstaatsvertrag gelten wird, will man 17,98 Euro pro Monat und Haushalt einsammeln. Die per Merkzeichen "RF" in ihren Schwerbehindertenausweisen von der Zahlung der GEZ-Gebühr befreiten Menschen sollen mit 6,00 Euro zur Kasse gebeten werden. Dies aber nur dann, wenn kein anderer Befreiungsgrund, also etwa der Bezug von Sozialhilfe oder "Hartz IV" , vorliegt.
Die ersten Stellungnahmen der großen Sozialverbände lehnten das Vorhaben kategorisch ab. Dann meldeten sich die Verbände der Gehörlosen und sagten "ja, aber…". Sie wollen die jährlich 43 Mio. Euro, die sie an Mehreinnahmen erwarten, für TV-Untertitelung und -Gebärdenübersetzung sowie für bessere, weil störgeräuschärmere Tontechnik verwendet wissen.
Der GAK arbeitet an einer eigenen Stellungnahme und ist bestrebt, sie mit möglichst vielen Sozial- und Selbsthilfeverbänden abzustimmen. Dabei ist der Gedanke naheliegend, ebenfalls "ja, aber…" zu sagen und z.B. mehr Audiodeskription im Fernsehen oder auch ein verstärkt auf die Bedürfnisse Blinder und Sehbehinderter ausgerichtetes öffentlich-rechtliches Radioprogramm zu fordern.
Die Gebührenbefreiung wurde seinerzeit allen Schwerbehinderten zuteil, deren Teilnahme am kulturellen Lebenwegen welcher Behinderung auch immer deutlich eingeschränkt ist. Das ist sie für wahr im Falle blinder und sehbehinderter Menschen nach wie vor. Wahr ist aber auch, dass dieser Personenkreis Radio hört oder zumindest hören kann und das auch das Fernsehen für ihn dank Audiodeskription an Bedeutung gewinnt. Doch Dr. Hauck stellt klar: "Endgültig entschieden ist hier noch nichts." Kann es auch nicht, denn die "Spielregeln" erscheinen noch eher unkonkret. So mag es vernünftig sein, künftig GEZ-Gebühren pro Haushalt und nicht pro Person zu erheben. Doch welcher Beitrag ist fällig, wenn ein per "RF"-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis künftig immerhin noch "beitragsermäßigter" Mensch in einem Haushalt mit potentiellen GEZ-Gebühren-Vollzahlern lebt?
Der Vorsitzende des DVBS, Uwe Boysen, hat in einem Rundschreiben die Mitglieder des Vereins, die in Schleswig-Holstein leben, aufgefordert, persönlich oder zumindest schriftlich auf Abgeordnete des Landtages zuzugehen. Sie sollen ihnen aus ihrer ganz persönlichen Sicht erklären, warum das Blindengeld in seiner derzeitigen Höhe für sie unverzichtbar ist. Vorbildlich getan hat das
Marion Malzahn in ihrem Schreiben an MdL Ursula Sassen.
"Wir wissen aus früheren Blindengeld-Kämpfen, dass in dieser Situation nichts mehr überzeugt, als der persönliche Kontakt von Betroffenen zu ihren Abgeordneten", erklärt Boysen den Sinn der Aktion. Er hofft auf weitere Positivbeispile. Argumentationshilfen finden sich auf
den Aktionsseiten des BSV-SH.
In Thüringen hingegen scheint der Landtag die Debatte um die Höhe des Nachteilsausgleiches noch in dieser Woche beenden zu wollen. Dpa meldet, es bliebe einstweilen bei 270 Euro monatlich - immerhin ein Teilerfolg.
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
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