Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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horus aktuell Nr. 09/03 vom 23. Juli 2003
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Liebe Leserinnen und Leser !


der nachfolgende Artikel erscheint in horus, Heft 04/2003. Sie erhalten ihn hier vorab. Er faßt den Stand der Dinge in Sachen Blindengeld noch einmal zusammen, enthält wissenswerte Sachzusammenhänge und berichtet, was sich wie an Widerstand formiert.


Blindengeld, Stand 17.7.2003: Vom Strohfeuer zum Flächenbrand

Der Reigen der Scheußlichkeiten Da soll man nicht abergläubisch werden: Am Freitag, den 13. Juni 2003 beschlossen die Bremer Koalitionäre die Abschaffung des Landespflegegeldes. Ein erster Versuch fand bekanntlich vor zwei Jahren statt, doch nach massivem Widerstand wurden eine 13 %ige Kürzung auf 344 Euro und das Politikerversprechen, es damit mittelfristig genug sein zu lassen, daraus. Nun also das Gleiche nach gewonnener Wahl von vorn und zunächst Ratlosigkeit bei den Aktivisten von einst.


Annähernd zeitgleich kam die Nachricht, Niedersachsen plane ebenfalls die Streichung des Blindengeldes. Doch schnell meldete der dortige Blindenverband teilweise Entwarnung: Ein Gespräch mit der frischgebackenen Sozialministerin und fortan war nurmehr von einer 20 %igen Kürzung die Rede. Die Sparpläne passierten Mitte Juli das Hannoveraner Kabinett, der BVN akzeptiert und damit können die Betroffenen dort von 407 Euro monatlicher Unterstützung ab 2004 ausgehen.


Doch spätestens als wiederum einige Junitage nach den ersten Signalen von der Leine auch an der Spree die Alarmglocken läuteten, durften sich jene Beobachter bestätigt fühlen, die warnten, das brave Hintereinander der Bundesländer könnte in ein Nebeneinander übergehen. Auch in Berlin sollen es 20 % werden, also 468 Euro, und ebenfalls ab 2004.


Zwei weitere Bundesländer sollen vorerst lediglich nach dem Willen der überörtlichen Sozialhilfeträger ebenfalls "Glanzpunkte verunglückter Gleichstellungspolitik" setzen. In Hessen beantragte der Landeswohlfahrtsverband in geradezu kryptischer Vieldeutigkeit, das Land möge die Leistung entweder selbst bezahlen oder sie eben streichen. In jedem Falle solle man sich zu einer dem jüngst in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip entsprechenden Lösung verpflichten. Konnexität meint schlicht gesagt: Wer bestellt bezahlt. Mit einer Kürzung um 10 % sollen hingegen die Landschaftsverbände Nordrhein-Westfalens zufrieden sein. Ein entsprechender Antrag hat auch dort die Reise zur Landesregierung angetreten und würde das Blindengeld auf 526,50 Euro reduzieren.


Versorgung Einkommensschwacher statt Nachteilsausgleich für Benachteiligte Die Zeichen sind unübersehbar: Was viele Bundesländer im Kern anstreben, ist die Abschaffung des einkommensunabhängigen Blindengeldes. Sie verweisen auf die Blindenhilfe des § 67 Bundessozialhilfegesetz (BSHG). 585 Euro monatlich kann beim örtlichen Sozialamt derzeit bekommen, wer wenig verdient und ebenso wenig hat. Doch Vorrang hat das Landesblindengeld, und also lohnt sich in zur Zeit sechs Bundesländern die Antragstellung überhaupt nicht, weil die Landesleistung in gleicher Höhe gezahlt wird. In allen anderen Bundesländern steht dem gewaltigen Aufwand der Beantragung ggf. die Zahlung der Differenz BSHG minus Landesleistung gegenüber. Schließlich: Sehbehindertengeld kennt das BSHG gar nicht und also gingen jene, die Landessehbehindertengeld erhalten, einkommensunabhängig leer aus oder müssten, wie jetzt in Berlin gewollt, zumindest eine Halbierung hinnehmen.


In vielen Bundesländern ist die Höhe des einkommensunabhängigen Landesblindengeldes an die BSHG-Blindenhilfe gekoppelt. Experten wie Dr. jur. Herbert Demmel befürchten deshalb schon seit längerem ein konzertiertes Vorgehen der Länder, um auf diese Weise Leistungskürzungen "durch die Hintertür" zu erreichen. Für den Herbst 2003 steht in Berlin eine Novellierung des BSHG an. Es nimmt entsprechend nicht Wunder, wenn z.B. in einem internen Papier aus dem Hause der Bremer Sozialsenatorin von einer "Initiative der überörtlichen Sozialhilfeträger" die Rede ist, die die Einkommensgrenzen heraufsetzen will. Anderen informellen Informationen zufolge, planen einige Länder eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, den Blindenhilfesatz herabzusetzen. Allein: Die Ministerialbürokratie im Bundessozialministerium weiß von alle dem nichts, wird glaubhaft versichert.


Wer sich nicht bewegt verliert

Der Widerstand beginnt sich auf allen Ebenen zu formieren. DBSV und DVBS gründeten bereits vor Jahresfrist eine task force aus Experten beider Organisationen. Nun wurden die Referenten für Öffentlichkeitsarbeit der Verbände, verstärkt um den der Blista, hinzugezogen. Ihre Aufgabe ist es einerseits, nach neuen Wegen im Kampf für das Blindengeld zu suchen und die regionalen Aktivisten zu unterstützen. Andererseits sollen sie die Aktivitäten vernetzen und die Betroffenen auf Bundesebene mobilisieren. Die Koordinierung übernahm ob des DBSV-Umzuges zunächst Michael Herbst vom DVBS, der sie Ende Juli in die Hände von Thomas Krieger beim DBSV legt. Erste Schritte waren u.a. die Sammlung von Fallbeispielen zur weiteren Verwendung in der Öffentlichkeitsarbeit, die Erstellung eines Flugblattes für die Bremer Aktiven, von dem auch Berlin abschreiben konnte, die Einrichtung eines E-Mail-Newsletters (horus-aktuell) zur Information und Mobilisierung der Betroffenen, die Schaltung von http://www.augen-auf.net als einem Portal zu den regionalen Protestseiten und der Aufbau eines bundesweiten Ansprechpartnernetzwerkes der auf Landesebene agierenden Aktionsgruppen. Mit Hochdruck gearbeitet wird an einer public-relations-Kampagne, die bundesweit konzipiert und vorbereitet und dann regional eingesetzt werden wird. Mit politischen Gesprächen auf Entscheiderebene allein, dies ist allen task-force-Mitgliedern klar, ist auf Dauer wenig zu gewinnen. Der Fall Bremen hat das eindrucksvoll gezeigt. Gebraucht wird auch der Druck der Öffentlichkeit. Unterstützt wird das bundesweite ÖA-Team dabei von Fachleuten aus den Landesorganisationen, die sich hierzu bereitfinden. Die task force übernimmt die fachliche Begleitung, prüft also z.B. entwickelte Argumente auf ihre Stichhaltigkeit und entwickelt Strategien für das weitere Vorgehen bspw. auf Bundesebene. Überdies will sie einen Solidaritätsfonds zur Rettung der Landesblindengelder einrichten, aus dem Aktivitäten auf allen Ebenen unterstützt werden sollen. Erste Erfolge sind bereits zu verzeichnen: Die Blindenverbände aus Bayern und Hamburg haben Vorstandsbeschlüsse gefasst, die eine umgehende Unterstützung auch finanzieller Art ermöglichen.


In Bremen, wo das Problem derzeit am größten erscheint, hat sich eine Initiative zur Erhaltung des Landespflegegeldes gegründet. Sie nennt sich "Augen auf in Bremen", agiert als verbandsübergreifende Betroffenenorganisation und begleitete bereits den Weg der Abgeordneten der Bremer Bürgerschaft zu deren konstituierender Sitzung demonstrierend mit kritischen Anmerkungen. Auch Berlin wehrt sich und startete Medienarbeit, eine Unterschriftenaktion und die Mobilisierung der Blinden und Sehbehinderten. In Hessen und Nordrhein-Westfalen laufen vorerst Gespräche auf politischer Ebene.


Auf die Frage, was jeder Einzelne tun kann, ist zweierlei zu sagen: Einerseits ist Selbsthilfe immer nur so stark, wie die Betroffenen selbst sie machen. Es ist die Zeit, zusammenzustehen und das auch kundzutun. Zum anderen sollte sich jedermann informieren, über den Stand der Dinge, über seine Unterstützungsmöglichkeiten bei etwaig anstehenden Aktivitäten oder auch überlegen, welche vielleicht nützlichen Kontakte er hat, die die Interessenvertretungen u.U. in der jetzigen Situation benötigen könnten.


In diesem Sinne!

Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


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