Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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horus aktuell Nr. 61/04 vom 13. Dezember 2004
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Liebe Leserinnen und Leser!

Die niedersächsische Landesregierung bleibt hart: Auch ein Gespräch zwischen Ministerpräsident Wulff und seiner Sozialministerin von der Leyen mit Vertretern der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe brachte am vergangenen Donnerstag keine Annäherung. Nun droht die Defacto-Abschaffung des Blindengeldes für 95 Prozent der Betroffenen per Landtagsbeschluss in der Sitzungswoche vom 14. bis 17.12.2004. Der Tag davor:


Die Prüfung eines Volksbegehrens läuft


Am heutigen Montag werden der Geschäftsführer des niedersächsischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (BVN), Hans- Werner Lange, und der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, auf einer Pressekonferenz in Hannover verkünden, dass sie ein Volksbegehren zur Wiedereinführung eines einkommens- und vermögensunabhängigen Landesblindengeldes prüfen. Die Hürden: Zunächst müssen die Initiatoren einen rechtlich einwandfreien Gesetzentwurf formulieren. Er ist die Basis für alle weiteren Aktivitäten. 25.000 wahlberechtigte Niedersachsen erklären dann per Unterschrift, dass sie ein Volksbegehren wünschen. Ein Gericht entscheidet über die Zulässigkeit und dann wird es richtig ernst: Die Meßlatte liegt bei 10 % der Stimmberechtigten bei der letzten Landtagswahl. Gebraucht werden ca. 600.000 niedersächsische Bürgerinnen und Bürger, die binnen sechs Monaten ihre Zustimmung zu besagtem Gesetzentwurf bekunden. "Das geht nur mit großen Partnern", ist Hans-Werner Lange klar. Im SoVD scheint der BVN den ersten von ihnen gefunden zu haben.

Gelingt die Aktion, muss sich der Landtag mit dem Gesetzentwurf befassen. Er kann ihn als Willen des Volkes akzeptieren und entsprechend verabschieden. Er kann aber auch einen Gegenentwurf präsentieren und in einer Volksabstimmung klären lassen, was tatsächlich der Wille des Volkes ist. Vorausgesetzt, die Gerichte lassen das Volksbegehren zuvor überhaupt zu. In einem früheren Fall lehnten sie eine Initiative in anderer Sache ab, weil das vorgeschlagene Gesetz einen Griff in die Landeskasse bedeutet hätte, erklärt Lange. Das oberste Landesgericht sah die Dinge aber offenbar anders.

Derweil kommen bei den Betroffenen die ersten Entziehungsbescheide an, noch bevor der Landtag über die Streichung des Blindengeldes befunden hat. Achselzucken bei DVBS-Geschäftsführer Michael Richter auf die Frage, ob man dagegen vorgehen kann. Kein guter Stil, wie so manches in den letzten Monaten.


Löffler und von der Leyen


Zwei Fernsehtips: Das "heute journal" des ZDF greift das Thema Blindengeld heute Abend um 21:45 Uhr noch einmal auf. Fall Beispiel ist das Ehepaar Löffler, das in Niedersachsen ein Eigenheim bewohnt. Er ist Beamter in Hamburg. Es gelten die üblichen Vorbehalte bei Programmhinweisen in Nachrichtensendungen.

Frau Dr. von der Leyen ist einer der "Menschen bei Meischberger" am morgigen Dienstag um 23:00 Uhr in der ARD. Die Frage, ob sie dann formell bereits als "Totengräberin des Blindengeldes" begrüßt werden kann, muss noch offen bleiben. Es ist erst vorbei, wenn es vorbei ist und nach dem Beschluss ist vor dem Beschluss...

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal

Ihr

Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


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