Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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horus aktuell Nr. 03/04 vom 20. Januar 2004
News - DVBS-online.de

Liebe Leserinnen und Leser !


Das Sozialgesetzbuch (SGB) XII ist verabschiedet und tritt zum 1.1.2005 in Kraft. Die Deutsche Bahn (DB) AG bittet Handy-Nutzer der automatischen Fahrplanauskunft nun doch zur Kasse. Zwei völlig unterschiedliche Themen und in der Anlage eine Seminarankündigung der DIAS GmbH nicht nur für Computer-Experten.



Langsam verzieht sich der Rauch über dem politischen Schlachtfeld, auf dem im Dezember auch das SGB XII entstand. Verdutzt blickt die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe auf die für sie relevanten Paragrafen und stellt fest: Es ist nicht so schlimm gekommen, wie es angekündigt war. Für die ergänzende Blindenhilfe sollten die Betroffenen nicht mehr als 690 Euro monatliches Einkommen und 2.301 Euro Vermögen haben dürfen. In einer gemeinsamen Stellungnahme wehrten sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und der DVBs. Die Erfolgsmeldung liest sich in der Diktion des DBSV-Rechtsexperten Thomas Trerup an seine Kollegen im "Gemeinsamen Arbeitskreis Rechtspolitik" wie folgt:


"[...]In § 87 SGB XII, wo es um den Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze geht, ist in Abs. 1 Satz 3 pauschal geregelt, dass "bei schwerstpflegebedürftigen Menschen nach § 64 Abs. 3 und blinden Menschen nach § 72" ein "Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze in Höhe von mindestens 60 vom Hundert nicht zuzumuten" ist. Das muss man wohl so verstehen, dass bei den genannten Personen die individuell berechnete Einkommensgrenze pauschal um 60 % aufgestockt wird. (Eine weitere Aufstockung ist in nachgewiesenen Härtefällen im Einzelfall theoretisch möglich.) Neu ist, dass wir eine Sonderregelung bekommen haben, die sich nicht bloß bei der Blindenhilfe und beim Pflegegeld auswirkt, sondern bei allen Sozialhilfeleistungen, also auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. [...]"


Die Einkommensgrenze wird also ca. 1.100 Euro, die Vermögensgrenze ca. 3.680 Euro betragen. Das ist weniger als bisher, aber eben auch 60 % mehr als befürchtet. Und noch etwas ist interessant: Diese Grenzen gelten für alle Sozialhilfeleistungen, also auch für die Hilfe zum Lebensunterhalt und für jene in "besonderen Lebenslagen". "Das kann bspw. blinden und sehbehinderten Studierenden helfen, die ein Hilfsmittel beantragen möchten", meint DVBS-Rechtsberater Michael Richter und fügt hinzu: "Unser Dank gilt insbesondere Herrn Trerup beim DBSV, der die Sache hinter den Kulissen verfolgte."



Wer versucht, mit einem Mobiltelefon das kostenlose Sprachdialogsystem der DB AG unter (0800) 1 50 70 90 zu erreichen, wird scheitern. Aus Kostengründen ist diese Nummer nur noch vom Festnetz aus zu erreichen. In einer Pressemitteilung schreibt die DB AG folgendes:


"[...]Anrufe per Handy sind [...] ab dem 1. Januar 2004 nur noch über die neue, gebührenpflichtige Nummer (01805) 22 11 00 möglich. Die Kosten pro Anruf sind je nach Mobilfunknetzbetreiber unterschiedlich. Die Gebühren sind lediglich ein Beitrag zur Kostensenkung. Bei einer Beibehaltung der alten Regelung hätten die Kosten, die durch Handy-Anrufe entstehen, auf alle DB-Kunden umgelegt werden müssen. Mit der neuen Regelung werden dagegen nur diejenigen Kunden an den Kosten beteiligt, die den Service per Handy auch tatsächlich nutzen. [...]"


Je nach Mobilfunkbetreiber liegen die Kosten für den Anruf zwischen 25 und 69 Cent pro Minute.Übrigens: 22.000 Anrufer nutzen das System täglich. Mehr als die Hälfte von ihnen telefonierte mit einem Handy. Die Bahn will das System weiter verbessern und z.B. die Unterbrechung der Systemansagen durch den Nutzer ermöglichen. Das sollte Zeit sparen und die Handy-Rechnung schonen.


Anlage

Ankündigung:


Workshop: Arbeiten und Kommunizieren - neue Hilfsmittel und barrierefreie Informationstechnik


Am 4. - 5. März 2004 veranstalten der Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. und INCOBS (Informationspool Computerhilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte) einen Workshop rund um das Thema elektronische Hilfen. Die Veranstaltung findet im Hotel Berghof bei Fulda statt.


Vorgestellt werden neueste Hilfsmittel und barrierefreie Informationstechnik, z.B. mobile Braillezeilen, Handys und Spracherkennungssoftware. Das INCOBS - Projekt demonstriert, wie diese Produkte auf ihre Gebrauchstauglichkeit getestet werden.


Wie aber sieht ein Büroarbeitsplatz in 10 Jahren aus? Können Hilfsmittel auch zukünftig die Integration Blinder und Sehbehinderter ins Arbeitsleben gewährleisten? Dieser Frage wird in einer Expertendiskussion nachgegangen.


Der zweite Tag steht unter dem Motto: Informieren und Beraten. Müssen wir mehr Beratungsangebote zu elektronischen Hilfen schaffen? Wie können bestehende Angebote besser vernetzt werden? Sind Qualitätsstandards in Computerschulungen für Blinde und Sehbehinderte erforderlich und umsetzbar? Anregungen und Antworten sollen in Diskussionen und Referaten gegeben werden.


Der Workshop richtet sich an Berater/innen der Verbände, Bildungs- und Kostenträger, Hilfsmittelanbieter, Schwerbehindertenvertrauenspersonen und alle anderen Interessierten.


Nähere Informationen erhalten Sie bei der:


DIAS GmbH - Projekt INCOBS Neuer Pferdemarkt 1 20359 Hamburg Tel. 040/ 43 18 75-0

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal

Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


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