Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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horus aktuell Nr. 17/03 vom 24. September 2003
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Liebe Leserinnen und Leser !


Was nützt der schönste Vorstandsbeschluß, wenn er nicht verbreitet wird? Nach diesem Motto teilte horus aktuell 15/2003 nach Rücksprache mit der DB AG mit, dass IC-Züge in Verbundgebieten dann mit Schwerbehindertenausweis und IC-Aufpreisticket genutzt werden können, wenn dies Verbundzeitkartenkunden gegen Aufpreis auch dürfen. Dutzende von Ihnen scheiterten am Fahrkartenschalter, ich auch, und zwar gleich zweimal. Etliche Telefonate danach können wir vermelden, was sich im DB-Betriebsdeutsch wie folgt liest:


Ihre Frage nach den Möglichkeiten, den IC-Aufpreis zu erwerben, ist folgendermaßen zu beantworten. Die DB-Verkaufsstellen können die jeweiligen Aufpreise verkaufen. An Automaten ist dies leider nicht möglich. Die Aufpreise werden relationsbezogen verkauft, d. h. für eine Strecke zwischen 2 IC-Halten, für die die Regelung gilt.


Die IC-Aufpreise können auch verbundgrenzenüberschreitend verkauft werden, soweit diese Regelung für alle betroffenen Verbünde besteht.


Folgendem exemplarischen Vorgehen sollte - wiederum nach Rücksprache mit der DB AG - Erfolg beschieden sein: Herr P. wohnt in Marburg und arbeitet in Kassel. Er pendelt täglich mit dem Zug und würde ab und an gerne einmal den zweistündlich verkehrenden IC nutzen. Er weiß, dass seine Fahrt durch RMV- und durch NVV-Gebiet führt. Seine Recherchen haben ergeben, dass in beiden Verbünden auf der fraglichen Strecke die IC´s von Verbundzeitkarteninhabern gegen Aufpreis mitgenutzt werden können. Er wendet sich an den Fahrkartenschalter der DB AG in Marburg, denn er weiß, das ein Nachlösen im Zug in diesem Fall nicht möglich ist, erklärt er sei Verbundzeitkarteninhaber des RMV und des NVV und bittet um ein IC-Aufpreiswochen/monats oder jahresticketfür die Strecke Marburg Kassel. Dieses Geschäft sollte zustandekommen können. Im Zug legt Herr P. bei der Fahrkartenkontrolle stolz seinen Behindertenausweis und sein IC-Aufpreisticket vor... Wenn bei diesem Vorgang bspw. wegen akuter Unwissenheit bei gleichzeitiger Gewissenhaftigkeit des Zugpersonals Probleme entstehen, wenden Sie sich an die

DB AG Unternehmensbereich Personenverkehr, PMS-K, Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten Stephensonstraße 1, 60326 Frankfurt


Viele von Ihnen wünschen sich einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner bei der DB AG, auf den Sie sich in Ihren Diskussionen am Schalter oder im Zug berufen können. Gerne würde ich ihn nennen, doch die Wahrheit ist: Es gibt ihn nicht. Mehrere Stellen sind mit dem Thema befaßt und die Tarifabteilung ist bspw. derzeit aufgerufen, eine Liste mit Strecken zur Verfügung zu stellen, auf denen IC´s in Verbundgebieten gegen Aufpreis periodenweise von Schwerbehinderten genutzt werden können, möglichst unter Angabe von Preisen. Der Vorgang wird bearbeitet und sobald wir die Liste haben, haben Sie sie auch. Die DB-Mobilitätszentrale für Behinderte in Saarbrücken (Tel.: 0180512512) wird in kürze über die Neuregelung bzgl. der IC-Nutzung informiert sein, sagt besagte Behindertenkontaktstelle. Sie sehen also: die DB AG und Wir arbeiten daran und Ihre Erlebnisberichte helfen uns dabei.



DB AG zum 2.: Sie kennen die automatische Fahrplanauskunft unter 08001507090? Sie kennt jetzt auch die Gleise der abfahrenden Züge und das ist doch eine schöne Nachricht, würde ich meinen.



DB AG zum 3.: "Services für mobilitätseingeschränkte Menschen" heißt die Neuauflage der Broschüre, die an Bahnschaltern ab sofort und kostenlos in Schwarzschrift bezogen werden kann. Auch im Internet steht sie unter www.bahn.de zum download bereit. Eine Audio-CD erscheint in kürze.



Zum Landesblindengeld in Hessen: Sozialministerin Lautenschläger sprach vorgestern mit Vertretern des Blinden- und Sehbehindertenbundes und hier sind die Ergebnisse:

  1. Das Landesblindengeld bleibt einkommensunabhängig erhalten. Dem Antrag des Landeswohlfahrtsverbandes, die Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetz einkommens- und vermögensabhängig zu gestalten, wird seitens der Landesregierung nicht entsprochen. Der BSBH konnte die Ministerin hiervon überzeugen.
  2. Das Landesblindengeld wird ab 2004 gekürzt, und zwar voraussichtlich um 10 bis 20 %, keinesfalls aber in dem Umfang, den sich der LWV wünscht. Das Sehbehindertengeld vermindert sich entsprechend.
  3. Die Dynamisierung der Leistung wird voraussichtlich an die Rentenentwicklung gekoppelt, d.h., die Höhe bleibt nicht konstant, sondern der Betrag wächst mit den Renten mit.

Das weitere Vorgehen ist nun, dass der LWV die Erträge aus verschiedenen Kürzungsumfängen berechnet, was gar nicht so leicht ist, wweil die Neigung der Empfänger bei entsprechenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen zusätzlich einen Antrag nach § 67 BSHG zu stellen, mit dem Umfang der Kürzung des Landesblindengeldes steigt. Das Ministerium wird daraufhin einen Vorschlag machen und der BSBH wird hierzu Stellung nehmen.


Freilich: Es gelten die üblichen Vorbehalte bei Politiker-Zusagen. Doch zumindest das Schlimmste scheint für Hessen gebannt. In diesem Sinne bis zum nächsten Mal


In diesem Sinne bis zum nächsten Mal.

Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


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