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Liebe Leserinnen und Leser!
Der Gesetzesentwurf, der am vergangenen Freitag im Bundestag beraten wurde, fand dort schon einmal eine Mehrheit. Da aber der Bundesrat blockierte und Neuwahlen bevorstanden, fiel der Entwurf dem zum Opfer, was Juristen Diskontinuität nennen. Frech stellte die Fraktion von "Bündnis'90/Die Grünen" den Entwurf im neu gewählten Bundestag noch einmal zur Diskussion.
Der Ehrenvorsitzende des DVBS, Dr. Otto Hauck, hörte sich die Diskussion an. Im Arbeitskreis Nachteilsausgleiche des Verbandes berichtete er anschließend. Offenbar nimmt die große Koalition einen weiteren Anlauf, es ist der nunmehr vierte, um ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz (ADG) doch noch in Kraft zu setzen. Die neue Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Ewers-Meier, erklärte in einer bemerkenswerten Rede, sie stehe nach wie vor hinter dem Gesetzesentwurf, er sei aber bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen nicht durchzusetzen. Redner des konservativen Lagers hingegen zogen grundsätzlich in Zweifel, dass Behinderte überhaupt diskriminiert werden. Besonders hervor tat sich dabei ein Redner von der Bundesratsbank aus Hamburg. "Bei den ganzen Anhörungen und Gesprächen vor der Wahl, stellte sich im Grunde niemand gegen die Aufnahme des Diskriminierungsverbotes von Behinderten Menschen", erinnerte sich Hauck. Auch wenn dieses Verbot von der EU nicht verlangt wird. Aus Berlin erhält der DVBS denn auch Signale, die darauf hinauslaufen, dass ein ADG inklusive Diskriminierungsverbot für Behinderte noch vor der Sommerpause verabschiedet werden könnte. Der Journalist Keyvan Dahesch hat auf seinen Internetseiten Informationen rund um die ADG-Debatte zusammengestellt. Also, auf ein Neues.
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
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