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Liebe Leserinnen und Leser!
ein sprechender Vorsitzender auf einer richtungsweisenden Mitgliederversammlung:
Den Tätigkeitsbericht, den der DVBS-Vorsitzende der Mitgliederversammlung am 16.9.2006 gab, haben wir in akustischer Form ins Internet gestellt.
Die Ausführungen Uwe Boysens
erklingen im Zeitalter von ISDN und DSL im MP3-Format. Mögen die daheim gebliebenen, die Medien und die interessierte Öffentlichkeit hören, was seit 2004 geschah.
Bislang konnte dem DVBS als ordentliches Mitglied angehören, wer 16 Jahre alt, blind oder sehbehindert und Realschulabsolvent ist. Doch was ist mit jenen Betroffenen, die sich um die berufliche Zukunft ihrer jüngeren, sehbeeinträchtigten Kinder sorgen? Diese Eltern sind "Bildungsmanager ihrer Sprösslinge". Sie wissen, dass der Grundstein zum beruflichen Erfolg nicht erst jenseits der Sekundarstufe I liegt. Längst ist es Alltag im DVBS, ihnen zu helfen. Nun steht die Tür zur ordentlichen Mitgliedschaft im DVBS auch ihnen offen, zumindest bis zur Volljährigkeit des blinden oder sehbehinderten Nachwuchses. Denn dann sollte dieser sein Schicksal selbst in die Hand nehmen können.
Die DVBS-Mitgliederversammlung verabschiedete eine entsprechende Satzungsänderung mit ¾-Mehrheit. Voran ging eine durchaus kontrovers geführte Diskussion. Bedeutete die Entscheidung doch eine Abkehr vom bis dahin praktizierten Prinzip einer Selbsthilfeorganisation, in der die Willensbildung ausschließlich durch unmittelbar betroffene Personen erfolgt. "Der DVBS hat wieder einmal eine Vorreiterfunktion in der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe übernommen", lobte der Geschäftsführer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), Andreas Bethke, die Entscheidung vor der Versammlung. "Niemand sollte glauben, ich würde die Befürchtungen der Skeptiker im Verein nicht ernst nehmen", sagt DVBS-Vorsitzender Boysen, der den Mitgliedern für die sachliche Diskussion auf äußerst hohem Niveau dankte. "Wir werden sehr genau hinsehen, ob sich diese Befürchtungen in der Praxis bewahrheiten und ggf. gegensteuern", versicherte er. In einigen Diskussionsbeiträgen wurde z.B. darauf hingewiesen, dass der zeitweise durchaus vertiefte Erfahrungsaustausch selbst Blind oder Sehbehinderter durch die Anwesenheit sehender Eltern leiden könnte.
Nähere Informationen und Beitrittsunterlagen zur ordentlichen DVBS-Mitgliedschaft bekommen interessierte Eltern bei Birgit Stolz in der Marburger Bundesgeschäftsstelle des Vereins.
Einstimmig fiel der Beschluss, die Satzung in einem weiteren Punkt zu ändern: Der DBSV erhält ein Stimmrecht auf den Sitzungen des DVBS-Arbeitsausschusses. Dieses Gremium setzt sich ansonsten aus den Leitern der Bezirks- und Fachgruppen des Vereins zusammen und ist das höchste Vereinsorgan zwischen den alle zwei Jahre stattfindenden Mitgliederversammlungen. Als korporatives DBSV-Mitglied hat der DVBS bereits seit Jahren Sitz und Stimme im Verwaltungsrat des Dachverbandes. Erst jüngst wählten seine 28 korporativen Mitglieder den DVBS als einen von sechs aus ihrer Mitte wieder in diese Funktion. DBSV-Geschäftsführer Andreas Bethke freute sich auch über diesen Beschluss sehr: "Damit ist ein weiterer Schritt zur vertieften Zusammenarbeit getan", meinte er.
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
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