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Liebe Leserinnen und Leser !
30 % Kürzung, keine Anpassung an die Rentenentwicklung mehr, die Anrechnung von Pflegesachleistungen auf das Blindengeld und die Begrenzung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes auf 2009. Das sind die traurigen Wahrheiten in Hessen ab 1.1.2004, wenn der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im hessischen Landtag voraussichtlich zwischen dem 16. und 18.12.2003 in dritter Lesung endgültig verabschiedet wird. Am 19.11.2003 findet eine Anhörung des Haushaltsausschusses in Wiesbaden statt, bei der auch der Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH), der DVBS und der Landesbehindertenrat (LBR) Gelegenheit haben werden, ihre Kritik an den Kürzungsplänen vorzubringen. Der BSBH bereitet eine Reihe von Aktionen vor und ruft u.a. zur Teilnahme an einer von den Gewerkschaften für den 18.11.2003 in Wiesbaden organisierten Großdemonstration gegen die Streichungspläne der Landesregierung im Sozialbereich auf.
Der LBR will mit einer Aktion dafür sorgen, dass der Landeswohlfahrtsverband in Kassel bereits jetzt mit möglichst vielen Anträgen auf ergänzende Blindenhilfe gemäß § 67 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) konfrontiert wird. Er begründet es wie folgt:
"Im Rahmen der angekündigten Blindengeldkürzung in Hessen steht von Seiten des LWV das Argument im Raum, dass nicht mit einer Flut von Anträgen auf ergänzende Blindenhilfe gem. § 67(1) BSHG durch die Betroffenen zu rechnen ist. Diese Einschätzung führt dazu, dass bezüglich der Höhe bei den zu erwartenden Einspareffekten nach einschätzung der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfeorganisationen eine Fehlkalkulation vorliegt. Da der LWV die Blindenhilfeanträge auf Berechtigung auf die zugrunde zu legenden Einkommens- und Vermögensgrenzen überprüfen muß spielt auch der zu erwartende, erheblich erhöhte Verwaltungsaufwand in der Diskussion um die anstehenden Kürzungen eine wichtige Rolle. Um dieses Argument durch die Praxis widerlegen zu können und um Verweise auf andere Bundesländer zu entkräften sind wir auf Eure/Ihre Mithilfe als Betroffene angewiesen. Der beigefügte Musterantrag sollte so rasch wie möglich an den LWV abgesant werden. Ein solches Vorgehen ist rechtlich völlig unbedenklich und führt zu dem "Nebeneffekt", dass im Falle der Umsetzung der Kürzungspläne keine Ansprüche verloren gehen. Es gilt also: Egal ob voraussichtlich ein Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe besteht oder nicht, möglichst viele Anträge müssen zum LWV!!!"
Der LBR hat zu diesem Zweck den folgenden Musterantragstext entwickelt:
an den
LWV Hessen
Hauptfürsorgestelle
Ständeplatz 6- 10
34117 Kassel
Ergänzende Blindenhilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich den Antrag auf Gewährung einer ergänzenden Blindenhilfe gemäß § 67(1) BSHG ab dem 01.01.2004.
Ich stelle diesen Antrag im Vorgriff auf die geplanten und angekündigten Kürzungen des Landesblindengeldes. Mit diesem Antrag möchte ich als Betroffener zum Ausdruck bringen, dass das Landesblindengeld in seiner jetzigen Höhe unbedingt zum Ausgleich meiner behinderungsbedingten Mehraufwendungen notwendig ist und ich deshalb keinesfalls gewillt bin eventuell bestehende Ansprüche auf einen ausgleich nicht in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichem Gruß
Diesen Antrag sollten natürlich nur blinde Menschen stellen, die in Hessen wohnen. Bleibt zu hoffen, dass sich zahlreiche Anträge im Briefkasten des LWV finden, bevor der seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgibt. In diesem Sinne bis zum nächsten Mal
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
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