Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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horus aktuell Nr. 26/03 vom 25. November 2003
News - DVBS-online.de

Liebe Leserinnen und Leser !

Aus der CDU-Fraktion des hessischen Landtages verlautet soeben:

  1. Das Landesblindengeld wird ab 2004 um 14 % auf 503 Euro abgesenkt. Das Sehbehindertengeld wird dann also 151 Euro betragen.
  2. Die Dynamisierung der Leistung bleibt erhalten.
  3. Minderjährige Leistungsempfänger erhalten 50 % des BSHG-Blindenhilfesatzes, also 292,50 Euro monatlich.
  4. Die höhere Anrechnung von Pflegesachleistungen auf das Landesblindengeld bei der Pflegestufe III wird nicht umgesetzt. Es bleibt bei der Anrechnung um 40 % bei allen drei Pflegestufen, die damit aus der Praxis in das Gesetz überführt wird.

Wie hoch die Leistung für minderjährige Empfänger des Sehbehindertengeldes ist, können wir im Moment noch nicht sagen. Wahrscheinlich ist aber, dass es auch hier beim bisherigen Betrag bleiben wird.

Ein erster Gesetzentwurf sah bekanntlich eine Kürzung des Landesblindengeldes um 30 %, die Aussetzung der Dynamisierung, die Reduzierung der Leistung auch für Minderjährige und die Anrechnung der Leistungen in der Pflegestufe III zu 60 % auf das Blindengeld vor. Wie weiter bekannt wurde, wird die Fraktion den in o.g. Sinne geänderten Änderungsantrag bereits morgen in zweiter Lesung in den Landtag einbringen. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der CDU-Mehrheitsfraktion im Landtag einerseits und Interessenvertretern andererseits. Beteiligt waren der BSBH, der DVBS und der hessische Landesbehindertenrat (LBR).

"Wir haben einen Kompromißvorschlag gemacht und die Fraktion hat ihn übernommen", meinte der LBR-Vorsitzende, Michael Richter, in einer ersten Stellungnahme. "Jetzt noch mehr zu fordrn, wäre unsinnig", fügte er hinzu. In der Tat hatte der LBR am gestrigen Montag eine Modellrechnung vorgelegt, aus der hervorging, dass das anvisierte Sparziel auch mit einer deutlich moderateren Kürzung erreicht werden kann. Damit untermauerte er eine Argumentation, die auch der DVBS in einem Gespräch mit Fraktionsvertretern und der Sozialministerin am letzten Donnerstag bereits in die Diskussion eingebracht hattte.

Die Verbände werden bereits am heutigen Dienstagabend darüber befinden, ob und ggf. in welcher Weise weitere Aktionen sinnvoll sind. Für Michael Richter ist das Erreichte zunächst ein gutes Ergebnis, das Mut für die Zukunft macht. "Vielleicht sollte sich unser Blick nun Richtung Berlin wenden, wo mit dem Sozialgesetzbuch XII weiteres Unheil lauert", meinte der LBR-Chef und dankte abschließend allen Betroffenen für deren enormen Einsatz beim Kampf ums hessische Blindengeld.

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal

Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


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