Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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horus aktuell Nr. 04/04 vom 03. Februar 2004
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Liebe Leserinnen und Leser!

Stimmt: Am 21.1.2003 wollte der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) entscheiden,ob er zur Demonstration in Sachen Blindengeld aufruft oder nicht. Er hat entschieden (siehe unten) und die geneigte horus-aktuell-Leserschaft mahnt zahlreich die Berichterstattung an. Zu recht. In Berlin kämpft die Bundesverwaltung mit den Details der eigentlich bereits in Kraft getretenen Gesundheitsreform und die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe kämpft mit. Wiederum bitten Leserzuschriften um Information in dieser Sache und horus aktuell versuchte sie zu bekommen.

30 % > 15 % > 10 %. Daraus folgt: Wir demonstrieren. Der BBSB ruft seine Mitglieder und alle Betroffenen, die sich solidarisch erklären möchten, für Samstag, den 14.2.2004 zur Großdemonstration in München auf. Mehr als das allgemeine Sparziel der Staatsregierung von 10 % mögen die bayerischen Blinden nicht hinnehmen und hoffen auf zahlreiche Unterstützung von jenseits des "Weißwurstäquators". Zu den Details heißt es in einem Rundschreiben des Verbandes:

[...] Treffpunkt ist um 11.00 Uhr auf der Theresienwiese, Nähe Hauptbahnhof. Von dort marschieren wir ab 11:30 Uhr zum Odeonsplatz. Die Wegstrecke beträgt ca. 3 Km. Ab 13.00 Uhr findet auf dem Odeonsplatz eine Kundgebung statt. Das Ende ist für ca. 14.30 Uhr geplant.

Zur Anreise:

Die U-Bahnstation Theresienwiese erreichen Sie vom Münchner Hauptbahnhof mit den U-Bahnen 4 und 5 Richtung Laimer Platz. An der U-Bahnstation Theresienwiese (erste Haltesstelle nach dem Hauptbahnhof) benutzen Sie den in Fahrtrichtung gelegenen Aufgang, welcher Sie direkt auf die Theresienwiese führt.

Kennen Sie sich in München nicht so gut aus? Ab 10.00.15 Uhr stehen für Sie Ansprechpartner im Hauptbahnhof am Gleiskopf Gleis 11 zur Verfügung. Weitere Ansprechpartner finden Sie in den U-Bahnhöfen Hauptbahnhof (U 4 und 5) sowie an der Theresienwiese.

Wenn Sie nicht so gut zu Fuß sind, können Sie natürlich direkt zum Odeonsplatz kommen. Sie benutzen dazu ebenfalls die U-Bahnen 4 oder 5, jedoch in Richtung Arabellapark bzw. Neuperlach Süd (zweite Haltestelle aussteigen).

Für Personen die mit PKW bzw. Bus anreisen gibt es auf der Theresienwiese einen kostenpflichtigen Parkplatz. Eine Anfahrtsbeschreibung können Sie beim BBSB anfordern.

Bitte bringen Sie neben dem Weißen Blindenstock gängige Verkehrsschutzzeichen, und - wenn Sie einen haben - ihren Blindenführhund mit.

Achten Sie auf warme und wetterfeste Kleidung. Verpflegung kann nicht gestellt werden. Die Kosten der Demonstration träg die Landesgeschäftsstelle. Ihre Reisekosten bitten wir Sie, selbst zu übernehmen. [...]

Nähere Informationen und Hinweise können Sie beim BIT-Teleservice abhören unter der Telefonnummer 089 / 55 9 88 288 bzw. im Internet unter www.bbsb.org nachlesen."

Also auf nach München !


Gesundheitsreform:

Die Halbwertzeit von Meldungen rund um dieses Machwerk ist beängstigend kurz. Kaum will man eine Meldung schreiben, ist sie auch schon veraltet und man regelt die Sache anders. Nur wie ist meist nicht herauszubekommen und offiziell mag sich niemand gerne äußern. Neue Richtlinien zur Kostenübernahme von Sehilfen für Sehbehinderte erblicken nun dieser Tage via Bundesanzeiger das Licht der Welt. Der Fachausschuss für die Belange Sehbehinderter (FBS) hat sie schon und wieder versucht die Selbsthilfe aus ihnen schlau zu werden. Die FBS-Vorsitzende und Mitarbeiterin des Bundesbehindertenbeauftragten, Katrin Auer, versucht in einem Schreiben an ihre Ausschusskollegen eine erste Einschätzung:

1. Visus 0,3 ist absolute Grenze, von gleichwertigen Sehbeeinträchtigungen (Gesichtsfeld) ist nicht die Rede. Immerhin ist aber ausdrücklich klargestellt, dass mit "Korrektur" nur eine Brille/Kontaktlinse, nicht jedoch eine vergrößernde Sehhilfe gemeint ist. Da gab es ja auch schon Befürchtungen."

Aha. Die Richtlinien beziehen sich in ihrer Definition von Sehbehinderung auf eine Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Als Sehbehindert gilt dort, wer mit Augengläsern vor oder Kontaktlinsen in den Augen weniger als 30 % sieht. Einen Sehbehinderten vor ein Lesegerät zu setzen, ihn klitzekleine Schrift lesen zu lassen und ihm dann zu sagen, er sehe mehr als 30 %, wird vom Gesetzgeber nun als unfair anerkannt. Fraglich ist noch, ob z.B. eine Gesichtsfeldeinschränkung einen Visus von mehr als 0,3 in Richtung Verordnungsfähigkeit ausgleicht, und wenn ja, wie stark sie dann sein muss. "Hier stehen uns interessante Prozesse bevor", urteilt DVBS-Rechtsberater Michael Richter.

Katrin Auer schreibt weiter:

2. Nach meinem Verständnis der Systematik bleiben entgegen meinen anfänglichen Befürchtungen "normale" Brillengläser zur Verbesserung der Sehschärfe auch für Sehbehinderte verordnungsfähig."

Beruhigend, nicht wahr...

3. Als "andere" Sehhilfen nach Ziff. 54.3 gelten aber nur noch vergrößernde Sehhilfen.

4. Lichtschutzgläser bleiben bei bestimmten Indikationen verordnungsfähig (alte Ziff. 57.1, neue Ziff. 56.2), es werden jedoch einige Indikationen gestrichen, insbesondere Albinismus und Kantenfiltergläser (Ziffern i, m und n). Dafür tauchen die hier gestrichenen Posten als neue Nummern 60.x unter den therapeutischen Sehhilfen wieder auf. Seltsam, ich dachte, therapeutische Sehhilfen seien was anderes. Ist wohl eine Frage der Definition."

Sie sehen: Auch die Experten sitzen mehr oder minder ratlos vor Papierbergen und suchen nach Erklärungen. Nach wie vor versucht der DBSV hinter den Kulissen Verbesserungen zu erreichen, doch es nähert sich mit der Veröffentlichungen der Richtlinien der Zeitpunkt, von den ab die Gerichte entscheiden müssen, was der Gesetzgeber nicht oder nicht klar genug regelte. "Im Großen und Ganzen scheint für besagte Sehbehinderte alles beim alten zu bleiben", fasst Katrin Auer am Telefon zusammen, aber restlos sicher ist auch sie sich da nicht.

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal

Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


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