Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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horus aktuell Nr. 03/03 vom 03. Juli 2003
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Liebe Leserinnen und Leser !

Vielen herzlichen Dank an jene, die unserem gestrigen Aufruf gefolgt sind und uns geschrieben haben, was der Wegfall des Blindengeldes für sie bedeuten würde. Wir freuen uns weiterhin über Ihre Beiträge !

Lesen Sie nun die Pressemitteilung, die heute zur Demonstration auf dem Bremer Marktplatz veröffentlicht wurde:

Arbeitskreis Bremer Protest gegen Diskriminierung behinderter Menschen Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V. Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Bremen e.V. SelbstBestimmt Leben e.V. Bremen

Pressemitteilung

Bremer Behindertenbündnis fordert: "Landespflegegeldgesetz muss bleiben!"

Bremen, den 3. Juli 2003

Etwa 200 Menschen protestierten heute vormittag vor dem Haus der Bremischen Bürgerschaft gegen die Sparbeschlüsse im Koalitionsvertrag, von denen behinderte Menschen besonders betroffen sind. Auf Flugblättern und in Reden verschiedener Behindertenvertreter forderten sie mehr "Teilhabe statt Ausgrenzungssparen".

Besonders erregte die Demonstranten die beabsichtigte Streichung des Landesblinden- und Landespflegegeldes. Als "klaren Wortbruch" bezeichnete Dr. Joachim Steinbrück vom Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen e.V. diese Ankündigung. Das Landesblindengeld stand bereits vor zwei Jahren zur Diskussion, doch damals konnten der Bremer Blindenverein und andere Behindertenverbände durch öffentlichkeitswirksame Aktionen und gute Argumente die führenden Politiker von SPD und CDU von der Notwendigkeit dieser Leistung überzeugen. Danach war von seiten der Politik zugesichert worden, dass das Landespflegegeldgesetz für längere Zeit von der Tagesordnung verschwindet.

Besonders bitter: der Blindenverein hätte sich vor zwei Jahren auf eine Besitzstandsregelung einlassen können, die man den Blinden wohl heute nicht mehr nehmen könnte. Doch der Verein zeigte sich solidarisch mit den Menschen, für die das Blindengeld erst in Zukunft von Bedeutung werden könnte. Und er nahm Rücksicht auf die Bedürfnisse schwerstbehinderter HeimbewohnerInnen, die mit dem Landespflegegeld u.a. in die Lage versetzt werden, selbstbestimmt Kontakte außerhalb der jeweiligen Einrichtung zu pflegen. Dafür nahm man eine Absenkung des Blindengeldanspruches von damals 750 DM auf 650 DM in Kauf. "Diese solidarische Haltung der Blinden ermöglichte einen Kompromiss, der auch der Politik das Gesicht wahren half, und wurde daher von allen Seiten sehr gelobt. Nun wird dies Verhalten im Nachhinein doch noch bestraft - ein schlechtes Signal für die politische Kultur in diesem Gemeinwesen!" schimpfte Wilhelm Winkelmeier vom Verein SelbstBestimmt Leben, der sich vor zwei Jahren besonders für die Interessen der schwerstbehinderten Heimbewohner stark gemacht hatte.

Ähnlich befremdet zeigte sich Dieter Stegmann von der LAG Hilfe für Behinderte Bremen über die geplante Streichung der Fahrdienstpauschale, die vor allem Rollstuhlfahrer zum Ausgleich der Mehrkosten erhalten, wenn sie statt öffentlicher Nahverkehrsmittel Taxis nutzen müssen. "Dabei war die Verwaltung selbst im vergangenen Jahr zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Pauschale in nächster Zeit unverändert weiter zu zahlen ist. Aber was soll man auch von einer Regierung erwarten, der im Koalitionsvertrag zum Thema Behinderte und ÖPNV nur einfällt, dass man 'endlich’ was dagegen tun muss, dass ‚so viele' Mobilitätsbehinderte Busse und Bahnen umsonst nutzen dürfen?"

Große Sorge bereitete allen Rednern die Zukunft der Eingliederungshilfe für Behinderte. Hierzu enthält der Koalitionsvertrag eine Reihe von Bemerkungen, die vor allem für die Betreuung und Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung nichts Gutes erwarten lassen: Personalschlüssel sollen abgesenkt werden, und der Senat will sich dafür einsetzen, dass die Eingliederungshilfe insgesamt in die Verantwortung des Bundes übergeht. Dazu die Behindertenvertreter: "Wenn das auf eine Absenkung von Leistungen auf ein nicht bedarfsgerechtes Bundesniveau hinausläuft, dann sehen wir uns hier noch oft wieder!"

Kontakt:

Wilhelm Winkelmeier,
SelbstBestimmt Leben,
Tel. 0421 70 44 09

Dr. Joachim Steinbrück,
Blinden- und Sehbehindertenverein Bremen,
Tel 361-5474

Sicher sind den Initiatoren ein Bericht im Regionalfernsehen (Interview mit Herrn Steinbrück) und einer in Radio Bremen (Interview mit Uwe Boysen). Ein Anfang ist also gemacht und auch die Abgeordneten der Bremer Bürgerschaft bekommen heute noch Post.

Nun aber noch ein ganz anderes Thema, das die Gemüter nichts desto trotz immer wieder erhitzt - die Deutsche Bahn AG: Rainer Engel, DVBS-Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn hat in nachfolgendem Artikel detailiert dargestellt, wie sich die Tarife für Blinde und Sehbehinderte nach der gestrigen Pressekonferenz darstellen. Das wollen wir Ihnen nicht vorenthalten, zumal es eine wirklich gute Nachricht gibt: Die BahnCard mit 50 % kommt wieder - ab dem 1.8.2003. Aber lesen Sie selbst:

DB-Tarif umgekrempelt:

Einfach fahren - einfach sparen
Die alte Bahncard ist wieder da

Der schroffen Ablehnung jeder Nachbesserung am "genialen Preissystem" der DB folgten erste zögerliche Korrekturen am Tarif- und Auskunftssystem, dann die Senkung der Stornogebühren und am 2. Juli nicht nur die Bekanntgabe der Wiedereinführung der "alten" Bahncard mit 50 % Rabatt, sondern eine grundlegende Revision des Rabattsystems. Die überraschend konsequente und umfassende Korrektur ist ein Erfolg für PRO BAHN und die späte Bestätigung dafür, dass die Kritik am "neuen" Preissystem richtig war.

Die Änderungen zum 1. August 2003

Weitere Änderungen am Tarif- und Auskunftssystem:

Ihre Beförderungsbedingungen hat die DB seit der Einführung am 15.12.2002 schon drei Mal geändert: zum 1. April, zum 21. Mai und zum 15. Juni 2003. Dabei wurden Details in immer größeren Schritten nachgebessert, die Behinderten-Diskriminierung aber noch nicht beseitigt

Familienkarte eingeführt

Heftige Kritik entzündete sich daran, dass die DB in der Werbung versprach, das Eltern und Großeltern beliebig viele Kinder kostenlos mitnehmen dürfen, die aber in der Fahrkarte eingetragen werden müssen. Am Fahrkartenschalter stellt sich dann heraus, dass mehr als fünf Personen nicht in die Fahrkarte eingetragen werden können. Hierauf reagierte die DB bereits im Februar mit der Einführung einer "Familienkarte". Sie wird aber nur ausgestellt, wenn mehr als drei Kinder zwischen 6 und 14 Jahren vorhanden sind, und erfordert einen Antrag. Nicht verwechselt werden darf diese Familienkarte mit der

"TEE-Familienkarte". Diese wird für grenzüberschreitende Reisen in die Schweiz und nach Österreich ausgestellt. Sie ist schon für das erste Kind nötig und erlaubt Eltern und Großeltern, Kinder bis zu 16 Jahren kostenlos mitzunehmen. Hier dürfen aber nur maximal 5 Personen zusammen reisen. Ob Zugpersonal und Fahrgäste die Unterschiede verstehen?

Fahrtunterbrechung ermöglicht

Eine durchgehende Fahrkarte zu kaufen, war nach dem alten Tarif eher eine Frage der Bequemlichkeit. Nach dem neuen Tarif muss erhebliche Einbußen hinnehmen, wer seine Fahrkarten einzeln kauft: der Rabatt für weite Entfernungen, der durch den degressiven Tarif gewährt wird, geht verloren, und Spar-Rabatte gibt es nur für Rückfahrkarten. Die Geltungsdauer der Fahrkarten wurde seit dem 15. Dezember 2002 von 4 auf 2 Tage herabgesetzt. Doch diese Geltungsdauer konnte bei Fahrtunterbrechungen nicht ausgenutzt werden: das Computersystem begrenzte die Fahrtunterbrechung auf 12 Stunden. In den Beförderungsbedingungen war das nicht vermerkt. Am 16. Mai wurde verkündet, dass ab 15.Juni die Konditionen verbessert werden. Nun erlaubt der Computer mehr als 12 Stunden Fahrtunterbrechung.

Stornogebühren gesenkt

Seit dem 21. Mai wird statt der mit 15, 30 und 45 Euro gestaffelten Stornogebühr nur noch einheitlich 15 Euro erhoben.

Anfangsfahrschein eingeführt

Wieder eingeführt wurde auch der "Anfangsfahrschein". Dieser ist aus Nahverkehrsautomaten zu erhalten, wenn diese dafür eingerichtet sind, die Umstellung geht schleppend vor sich, in einigen Bundesländern wird der "Anfangsfahrschein" nicht eingeführt. Der "Anfangsfahrschein" kostet je nach Region 10 oder 15 Euro und soll ermöglichen, dass man im Zug oder auf einem Unterwegsbahnhof einen richtigen Fahrschein ohne Nachlösegebühr erhält.

Internet: Auskunft und Verkauf verbessert

Auch die Internet-Auskunft der DB wurde verbessert. Seit dem 15. Juni kennt das System das "Schönes-Wochenende-Ticket" und zeigt die Preise korrekt für einfache Fahrt und Hin- und Rückfahrt an. Die Ländertickets sind nach wie vor nicht eingearbeitet. Der Mißstand unrichtiger Auskünfte besteht also teilweise fort, er zeigt, wie wenig Tarif und Auskunftssystem harmonieren Die Möglichkeit, sich in der Internet-Auskunft auch preiswertere, aber langsamere Verbindungen anzeigen zu lassen, ist nicht mehr versteckt, sondern auf der Seite zugänglich, auf der man die Auskunft anfordert. Allerdings muss man dazu ein Häkchen an der Eingabe "Schnelle Verbindungen bevorzugen" entfernen und selbst darauf kommen, dass schnell auch fast immer teuer ist. Dafür ist es nun nicht mehr möglich, die Zeit für Umsteigen und Fahrtunterbrechung präzise anzugeben. Fahrtunterbrechungen können nur in vollen Stunden angegeben werden, was dazu führen kann, dass bestimmte Anschlußzüge einfach nicht gefunden werden. Umsteigezeiten kann man mit mindestens 15, 30 und 45 Minuten angeben. Der Kauf von Online-Tickets ist nun allen Kreditkarteninhabern zugänglich. Im Online-Shop sind jetzt auch alle Ländertickets und einige andere Tickets wie z.B. das Egronet-Ticket für das Vogtland und Nordböhmen zu bekommen.

Weitere Mängel bleiben

Bisher sind aber die Bestimmungen, die Schwerbehinderte diskriminieren, nicht beseitigt worden. Weiterhin ist die Mitnahme von Tandems nach den Beförderungsbedingungen verboten, wenngleich in der Praxis dieses Verbot nicht bekanmt ist und für Tandems auch spezielle Stellplätze reserviert werden können. Für Tandems ist in der Praxis nur noch eine Fahrradkarte erforderlich. Behinderte, die Automaten nicht bedienen können, müssen dennoch im Zug weiterhin den Bordpreis zahlen. Ausgenommen sind nur Blinde - die Sehbehinderten werden also weiterhin diskriminiert. Für den 1. August sind erneut überarbeitete Beförderungsbedingungen zu erwarten. PRO BAHN wird sie alsbald prüfen.

Stand: 3. Juli 2003 - Angaben ohne Gewähr

Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


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