Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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horus aktuell Nr. 16/04 vom 14. Mai 2004
News - DVBS-online.de

Liebe Leserinnen und Leser!


Brechend voll war es auf der "sight city" am gestrigen Donnerstag im Frankfurter Sheraton-Hotel am Airport. Die DVBS-Standbesatzung gab am frühen Nachmittag umfangreiche Materialnachbestellungen durch und DVBS-Mitarbeiter Willi Gerike hat viel Lob für die Veranstalter aus Mainhatten mitgebracht, bei allem was man immer besser machen kann.

Wege zum selbständigen Europa-Wählen und eine geschichtliche Nachlese zu den GEZ-Gebühren haben wir heute für Sie.


01805 666 456


So lautet die zentrale Telefonnummer des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV), bei der Blinde und Sehbehinderte Wahlschablonen und Informationskassetten für die am 13.6.2004 stattfindenden Europa-Wahlen ordern können. Dem Blindenpressedienst entnehmen wir...

"Um Blinden eine Teilnahme an der Europawahl zu erleichtern, hat der
Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) wieder Wahlschablonen zur Verfügung gestellt. Sie können bei den örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereinen oder über die Landesverbände unter der zentralen Rufnummer 01805 666 456 bezogen werden. - Zur Europawahl hat der DBSV die Kandidaten der Parteien angeschrieben
und nach ihrer Einstellung zur Zukunft der Blinden und Sehbehinderten in einem geeinten Europa befragt. In sieben Fragen wird unter anderem nach der Position der Kandidaten zu Nachteilsausgleichen für Blinde und Sehbehinderte, zu einem europäischen Behindertenausweis und zu
europaweit einheitlichen Antidiskriminierungsvorschriften gefragt. Die bis zum Wahltag eingehenden Antworten werden gesammelt und aktuell im Internet veröffentlicht."

Letzteres werden wir sicher weiter verfolgen. Zu ersterem ist zu sagen, dass die Selbsthilfeverbände Hessens und Niedersachsens ihre Mitglieder von sich aus beschicken und ihnen so die 12 Cent / Minute ersparen, die ein Anruf bei o.g. Nummer kostet. Auch der DVBS hat seine hessischen Mitglieder beschickt.


Fernseh- und Rundfunkgebühren in Geschichte und Gegenwart


Jochen Schäfer betreut an der Marburger Blista das horus-Archiv. In einem Leserbrief schreibt er, was er dort zu Rundfunk- und Fernsehgebühren fand...

"In den "Marburger Beiträgen zum Blindenbildungswesen" - so der frühere Name der Zeitschrift "horus", zu der "horus aktuell" eine Ergänzung darstellt, - erfährt man viel über die Rundfunkgebührenbefreiung, die es bereits in der Weimarer Republik gab. Schon damals konnten Blinde und Restsehende kostenlos am Rundfunkempfang teilnehmen.

1935 gab es eine Neuregelung der Rundfunkgebühren. Zunächst wurde die Befreiung gänzlich gestrichen, und es war für sog. "Bedürftige" (darunter zählten auch die Blinden und Restsehenden) nur unter besonderen Umständen möglich, über das zuständige Wohlfahrtsamt eine Befreiung zu erwirken. Aber dank mündlicher und schriftlicher Eingaben der damaligen Blindenselbsthilfeverbände an die zuständigen Regierungsstellen ist es selbst in der damals herrschenden unmenschlichen NS-Diktatur möglich gewesen, eine Rundfunkgebührenbefreiung zu erwirken, die im Laufe der folgenden Jahre erlassen wurde. So wurde im Erlass vom 01.11.1937 eine "Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen", wie es dort heißt, eingeführt, die jedoch nur abhängig vom Einkommen gewährt wurde.

Einige Jahre nach dem 2. Weltkrieg wurde eine solche "Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen" erneut erlassen, jedoch einkommensunabhängig. Zu der Rundfunk- kam 1959 auch noch die Fernsehgebührenbefreiung für Blinde und Restsehende ohne Rücksicht auf ihr Einkommen hinzu. Diese Regelung erfuhr in den Folgejahren zwar einige Neufassungen, aber an dem "sozialen Grundsatz" wurde bisher festgehalten. [...]"

In diesem Sinne bis zum nächsten Mal

Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit


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