Übersicht
Seit 1997 besteht beim DVBS der "Arbeitskreis Nachteilsausgleiche". Ihm gehören sieben Vereinsmitglieder an, und zwar vier Juristen und drei Referenten für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Arbeitskreis hat folgende Aufgaben:
- sich mit Rechtsfragen und rechtlichen Entwicklungen zu befassen, die für Blinde und Sehbehinderte von Bedeutung sind;
- dabei Kontakt zu anderen Behindertenorganisationen zu halten;
- die Organe und die Mitglieder des DVBS über wichtige rechtliche Angelegenheiten, vor allem neue Gerichtsentscheidungen zu informieren;
- Empfehlungen und Vorlagen für die Arbeit der Vereinsorgane (Vorstand, Arbeitsausschuss, Mitgliederversammlung) zu erarbeiten.
Die wichtigsten Themen für den "Arbeitskreis Nachteilsausgleiche" waren und sind:
- Schaffung von Gleichstellungsgesetzen in Bund und Ländern,
- geplante Änderung des Schwerbehindertengesetzes,
- "Eckpunktepapier" zum SGB IX,
- Anspruch auf Elementarrehabilitation,
- Notwendigkeit und Finanzierung von Arbeitsplatzassistenz,
- Entwicklungen beim Blinden- und Sehbehindertengeld einschl. der Formulierung von Argumentationshilfen,
- Erarbeitung einer Dokumentation über die Bedeutung der öffentlichen Blindenhilfe,
- Gewährung von Hilfsmitteln durch die Kostenträger, insbesondere die Krankenkassen, zum Beispiel Computer für Studierende, Lese-Sprech-Gerät, Braillezeilen, Festbeträge bei Sehhilfen,
- Finanzierung von Leistungen der beruflichen Fortbildung, vor allem von Seminaren durch die Hauptfürsorgestellen,
- rechtliche Hindernisse für Blinde und Sehbehinderte in Ausbildungsordnungen,
- Auswirkungen der Rentenreform auf Schwerbehinderte,
- Rentenansprüche in den neuen Bundesländern,
- Ausschluss von Blinden vom Schöffenamt,
- Zurückweisung von alleinreisenden Blinden im Flugverkehr.
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