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Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Student/innen an der Universität Dortmund

Zivildienstleistende als Studienhelfer - billig und unqualifiziert- Die Arbeitsgruppe "Sozialhilfe" der "Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studenten" sowie die Teilnehmer/innen des bundesweiten Seminars "HuK - Handicapped und Knete. Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium" sind beunruhigt durch kritiklose und unkritische Presseartikel über den in diesem Jahr begonnenen Modellversuch "Zivildienstleistende zur Betreuung und Unterstützung behinderter Studierender" an der Universität zu Köln. Die zur Zeit drei Zivildienstleistenden sollen Kölner körperbehinderten und sehgeschädigten Studierenden Hilfestellungen an der Hochschule geben.

Folgende Hilfestellungen sollen durch Zivildienstleistende im Rahmen des Projekts erbracht werden:

- einfache Dienstleistungen wie Kopieren,

- sehr persönliche Hilfen wie Toilettengänge,

- fachlich anspruchsvolle Assistenzarbeiten, wie wissenschaftliches Vorlesen (z. B. fremdsprachlicher Fachliteratur), Schreibhilfe bei Prüfungsarbeiten (z. B. in Informatik), Hilfen in Praktika (z. B. in Chemielabors),

- gefährliche Dienstleistungen, wie das Tragen von Rollstuhlfahrer/innen über Treppen,

- und anderes.

Eine Übertragung dieses Modells auf andere Hochschulen wird von der Arbeitsgruppe "Sozialhilfe" abgelehnt, weil wir befürchten, daß dieser Weg qualifizierte Lösungen und strukturelle Änderungen verhindert und gleichzeitig die Bewilligung notwendiger Mittel für individuelle Assistenz erschwert.

Begründung:

1. Zivildienstleistende verfügen in der Regel nicht über die notwendige Qualifikation (abgeschlossenes Grundstudium), um als Studienhelfer eingesetzt zu werden: Es fehlt die Qualifikation für wissenschaftliches Vorlesen, Literaturrecherche, didaktisches Aufbereiten von Studienmaterialien, Erstellen von Mitschriften in Vorlesungen und Klausuren ...

2. Der Einsatz von Zivildienstleistenden ersetzt keine fehlenden Strukturen: Das Tragen von Rollstuhlfahrer/innen ersetzt keine fehlenden Aufzüge, das gelegentliche laienhafte Vorlesen ersetzt keine Umsetzungsdienste für wissenschaftliche Literatur an den Hochschulen ...

3. Studienhelferdienste können wie andere Helferdienste nicht ausschließlich über Zivildienstleistende organisiert werden: Die Berichterstattung über Zivildienstleistende als Pflegekräfte in ambulanten Diensten belegt, wie wenig kalkulierbar Zahl und Zuweisung von Zivildienstleistenden ist; Dienste, die ausschließlich mit Zivildienstleistenden arbeiten, können kein verläßliches Angebot bieten.

4. Ein Studienhelferangebot muß kapazitär den individuellen Bedarf jedes behinderten Studierenden abdecken können, um den notwendigen Bedarf zum jeweiligen Zeitpunkt im ausreichenden Umfang befriedigen zu können. Ein unflexibles, nicht am Gesamtbedarf orientiertes Helferangebot (wie in Köln) führt zwangsläufig zu Hilfekonkurrenz und zur Nichtbefriedigung von Bedürfnissen: Studienhelfereinsätze müssen sich nach Stundenplänen des/der Studierenden richten und nicht nach freien Kapazitäten des Studienhelfers/Zivildienstleistenden; auch Toilettengänge lassen sich nicht auf Zeiten verlegen, an denen einer der drei Zivildienstleistenden gerade nichts zu tun hat.

Die Arbeitsgruppe "Sozialhilfe" ist über die unkritische Berichterstattung insbesondere deshalb beunruhigt, weil seit Anfang des Jahres die Finanzierung des individuellen Studienhelferbedarfs behinderter Studierender nach sogenannten "vorläufigen Empfehlungen" bundesweit neu geregelt wird bzw. werden soll. Diese Empfehlungen verweisen behinderte Studierende mehrfach auf eine vermeintliche Verpflichtung der Hochschulen, diese Bedarfe zu decken.

Behinderte Studierende befürchten nun, daß durch den Einsatz von Zivildienstleistenden - wie im Modellversuch Köln - der Konflikt zwischen Sozialhilfeträgern und Hochschulen mit dieser billigen, aber absolut ungeeigneten, defizitären, unqualifizierten Scheinlösung zu ihren Lasten beendet werden soll.

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