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Zivildienstleistende als Studienhelfer - billig und unqualifiziert- Die Arbeitsgruppe "Sozialhilfe" der
"Interessengemeinschaften behinderter und nichtbehinderter Studenten" sowie die Teilnehmer/innen des bundesweiten Seminars
"HuK - Handicapped und Knete. Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Studium" sind beunruhigt durch kritiklose
und unkritische Presseartikel über den in diesem Jahr begonnenen Modellversuch "Zivildienstleistende zur Betreuung und Unterstützung
behinderter Studierender" an der Universität zu Köln. Die zur Zeit drei Zivildienstleistenden sollen Kölner körperbehinderten und
sehgeschädigten Studierenden Hilfestellungen an der Hochschule geben.
Folgende Hilfestellungen sollen durch
Zivildienstleistende im Rahmen des Projekts erbracht werden:
- einfache Dienstleistungen wie Kopieren,
-
sehr persönliche Hilfen wie Toilettengänge,
- fachlich anspruchsvolle Assistenzarbeiten, wie wissenschaftliches Vorlesen (z.
B. fremdsprachlicher Fachliteratur), Schreibhilfe bei Prüfungsarbeiten (z. B. in Informatik), Hilfen in Praktika (z. B. in Chemielabors),
- gefährliche Dienstleistungen, wie das Tragen von Rollstuhlfahrer/innen über Treppen,
- und anderes.
Eine Übertragung dieses Modells auf andere Hochschulen wird von der Arbeitsgruppe "Sozialhilfe" abgelehnt, weil wir
befürchten, daß dieser Weg qualifizierte Lösungen und strukturelle Änderungen verhindert und gleichzeitig die Bewilligung notwendiger Mittel für
individuelle Assistenz erschwert.
Begründung:
1. Zivildienstleistende verfügen in der Regel nicht über die
notwendige Qualifikation (abgeschlossenes Grundstudium), um als Studienhelfer eingesetzt zu werden: Es fehlt die Qualifikation für
wissenschaftliches Vorlesen, Literaturrecherche, didaktisches Aufbereiten von Studienmaterialien, Erstellen von Mitschriften in Vorlesungen und
Klausuren ...
2. Der Einsatz von Zivildienstleistenden ersetzt keine fehlenden Strukturen: Das Tragen von
Rollstuhlfahrer/innen ersetzt keine fehlenden Aufzüge, das gelegentliche laienhafte Vorlesen ersetzt keine Umsetzungsdienste für
wissenschaftliche Literatur an den Hochschulen ...
3. Studienhelferdienste können wie andere Helferdienste nicht
ausschließlich über Zivildienstleistende organisiert werden: Die Berichterstattung über Zivildienstleistende als Pflegekräfte in ambulanten
Diensten belegt, wie wenig kalkulierbar Zahl und Zuweisung von Zivildienstleistenden ist; Dienste, die ausschließlich mit Zivildienstleistenden
arbeiten, können kein verläßliches Angebot bieten.
4. Ein Studienhelferangebot muß kapazitär den individuellen Bedarf jedes
behinderten Studierenden abdecken können, um den notwendigen Bedarf zum jeweiligen Zeitpunkt im ausreichenden Umfang befriedigen zu
können. Ein unflexibles, nicht am Gesamtbedarf orientiertes Helferangebot (wie in Köln) führt zwangsläufig zu Hilfekonkurrenz und zur
Nichtbefriedigung von Bedürfnissen: Studienhelfereinsätze müssen sich nach Stundenplänen des/der Studierenden richten und nicht nach
freien Kapazitäten des Studienhelfers/Zivildienstleistenden; auch Toilettengänge lassen sich nicht auf Zeiten verlegen, an denen einer der drei
Zivildienstleistenden gerade nichts zu tun hat.
Die Arbeitsgruppe "Sozialhilfe" ist über die unkritische
Berichterstattung insbesondere deshalb beunruhigt, weil seit Anfang des Jahres die Finanzierung des individuellen Studienhelferbedarfs
behinderter Studierender nach sogenannten "vorläufigen Empfehlungen" bundesweit neu geregelt wird bzw. werden soll. Diese
Empfehlungen verweisen behinderte Studierende mehrfach auf eine vermeintliche Verpflichtung der Hochschulen, diese Bedarfe zu decken.
Behinderte Studierende befürchten nun, daß durch den Einsatz von Zivildienstleistenden - wie im Modellversuch Köln - der
Konflikt zwischen Sozialhilfeträgern und Hochschulen mit dieser billigen, aber absolut ungeeigneten, defizitären, unqualifizierten Scheinlösung zu
ihren Lasten beendet werden soll.
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