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Dieses nämlich passierte vor kurzem drei Kasselern, die vom Vorstand eines örtlichen Kleingartenvereins abgewiesen wurden. Was sie "verbrochen" haben- Eigentlich nichts, sieht man mal von der Tatsache ab, daß sie die Freiheit besaßen, behindert zu sein.
Zur Vorgeschichte:
Die drei (Ottmar Miles-Paul, sehbehindert, Horst Griffaton, blind, und Andreas Jürgens, Rollstuhlbenutzer) entschlossen sich im letzten Sommer zur Pacht eines Grundstückes auf dem Kleingartengelände "Fackelteich" in Kassel. Die Vorgespräche mit dem Pächter des favorisierten Stückchens Land verliefen erfolgreich, sie wurden sich schnell über Abschlagszahlungen und Übernahmedatum einig, so daß es nur noch der Zustimmung des Vereinsvorstandes bedurfte. Wie sich schon bald herausstellte, sollte diese Formalität an den Vorstandsmauern mit fadenscheinigen Begründungen scheitern.
Genauere Nachfragen - auch seitens der inzwischen eingeschalteten Presse - ergaben, daß "man" ja nichts gegen Behinderte habe, aber ...
- man es sich nicht vorstellen könne, wie eine Gruppe "Nur"-Behinderter einen Kleingarten bewirtschaften kann;
- man ihnen nicht zutraut, die anfallenden Gemeinschaftsarbeiten zu erledigen;
- man die Verantwortung nicht übernehmen könne, solange das Grundstück nicht behindertengerecht im Sinne des Vorstandes sei (die Pachtanwärter waren mit der Beschaffenheit desselben übrigens recht zufrieden ...)
Zwischenzeitlich ins Kreuzfeuer der Presse geraten, beharrten die Vorstandsmitglieder unbeirrt auf ihrer Entscheidung und versuchten, durch abwegige Vorschläge den Vorwurf der Diskriminierung Behinderter abzuwenden. So wurde zum Beispiel die völlig unsinnige Ausrede gebraucht, daß sie gerne bereit wären, den Dreien das Grundstück zu verpachten, wenn der Kleingärtner-Verband, sowie das Land Hessen verantwortlich für das Stück Land zeichnen würden.
Daß "man" eben doch etwas gegen Behinderte hat, sollte sich aber auch auf andere und noch erschreckendere Art und Weise in den folgenden Tagen zeigen:
- nach dem ersten Fernsehbericht im Regionalprogramm fanden die Behinderten ihre Gartentür eingetreten;
- nach weiteren Presseberichten wurde eine Rampe auf dem Pachtgrundstück erst beiseitegeschoben und wenig später ganz beseitigt;
- Flaschen wurden auf den Plattenweg geworfen, wo sie zersplitterten;
und "zu guter letzt"
- fanden sie drei Tage vor der Mitgliederversammlung das auf dem Grundstück stehende Haus "abgefackelt"!
Ob es sich dabei um "Dumme-Jungen-Streiche" oder Schikanen behindertenfeindlicher Vereinsmitglieder handelt, wird sich nur schwer erweisen lassen. Klar ist jedoch, daß "man" es durch diese Gewalttaten geschafft hat, die drei Interessenten zu vergraulen, da auch durch die zwischenzeitlich von engagierten Vereinsmitgliedern einberufene Mitgliederversammlung die Vorkommnisse eher gutgeheißen als verurteilt wurden. So wurde es von der Mitgliederversammlung abgelehnt, die Betroffenen Jürgens, Griffaton und Miles-Paul zu der Veranstaltung zuzulassen, geschweige denn, ihnen Rederecht einzuräumen und auch die Presse "mußte draußen bleiben". So verwundert es wenig, daß über das Anliegen der Drei nur sehr oberflächlich geredet wurde (geschweige denn diskutiert!) und auch ein Mißtrauensantrag einzig die Wiederwahl des amtierenden Vorstandes mit überwältigender Mehrheit bewirkte.
Diese Diskriminierung Behinderter und die damit verbundene Gewaltbereitschaft erregte nicht nur bei vielen Einzelpersonen Ärger, sondern rief auch engagierte Behindertenorganisationen, wie den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab e.V.) und die Interessengemeinschaft behinderter Studierender an der GhK (IbS) auf den Plan. So fordern diese nicht nur die unverzügliche Verabschiedung eines Gleichstellungs- und Anti-Diskriminierungs-Gesetzes für Behinderte, durch das derartige Diskriminierungen verboten und sanktioniert werden können, sondern auch einschneidende Maßnahmen gegen den Kleingartenverein "Fackelteich". Griffaton, Jürgens und Miles-Paul erklärten hierzu, daß es nicht angehen könne, daß einem solchen Verein unter diesen Bedingungen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit weiterhin gewährt wird. Zudem fordert der fab e.V. das Land Hessen auf, zu überprüfen, inwieweit die Verpachtung von Grundstücken an den Verein "Fackelteich" noch weiter tragbar ist.
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