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Die Förderung des integrativen Studiums Sehgeschädigter ist sinnvoll und notwendig, da sie zur angestrebten Chancengleichheit Behinderter beiträgt. Daß diese noch nicht gegeben ist, läßt sich daraus ersehen, daß ein wesentlich geringerer Prozentsatz eines sehgeschädigten Schülerjahrgangs ein Hochschulstudium abschließt, als dies bei normalsichtigen der Fall ist. Voraussetzungen für ein integratives Studium Sehgeschädigter sind, neben der Vermittlung des für die Erlangung der Hochschulreife notwendigen Wissens und zeitgemäßer Arbeitstechniken in der voruniversitären Ausbildung, auch die soziale Kompetenz der sehgeschädigten Studierenden, sowie ihre lebenspraktischen Fertigkeiten und Mobilität. Integration ist ein allseitiger komplexer Prozeß, dessen Komponenten nicht getrennt betrachtet werden dürfen. Sie scheitert immer dann, wenn eine Seite - der Behinderte bzw. die Umwelt - passiv ist.
Jeder Studierende kann nur dann in den Hochschulbetrieb integriert werden, wenn er die vorgeschriebenen Leistungen im dafür vorgegebenen Zeitraum und unter den aktuellen Bedingungen erbringt. Daran mitzuwirken, dies Sehgeschädigten mit ähnlicher Aussicht auf Erfolg zu ermöglichen, wäre die Aufgabe einer Institution zur Förderung des integrativen Studiums Sehgeschädigter.
Zu den Leistungen aller, die erfolgreich studieren, gehört die Aufnahme, Verarbeitung, Reproduktion und kreative Anwendung von Wissen. Bei diesem Interaktionsprozeß spielt Visuelles eine große Rolle. Für ein erfolgreiches integratives Studium Sehgeschädigter ist es also zwingend erforderlich, daß sie jederzeit visuelle Informationen in der den Konventionen entsprechenden Form geben können und daß sie diese auch in der für sie optimal angepaßten Form erhalten.
Hierzu ist eine Heimausstattung für jeden sehgeschädigten Studierenden und eine leistungsfähige Infrastruktur an der Universität erforderlich. Die vom überörtlichen Sozialträger zu finanzierende Heimausstattung muß aus einem zeitgemäßen Arbeitsplatz bestehen, der mit den an die individuellen Bedürfnisse optimal angepaßten Hilfsmitteln ausgerüstet ist. Die universitäre Infrastruktur muß zum einen die Möglichkeit bieten, Informationen sehgeschädigtengerecht zu gestalten, und zum anderen Sehgeschädigten die Möglichkeit zu bieten, konventionelle Informationen zu produzieren.
Strukturelemente der universitären Infrastruktur sind einerseits sehgeschädigtengerechte Arbeitsplätze, andererseits Arbeitsplätze zur Umsetzung von Informationen sowie das entsprechend qualifizierte Personal, das diese Umsetzung durchführt und auch die Arbeitsplätze wartet. Die konkrete Ausgestaltung dieser Arbeitsplätze sollte sich sowohl nach den Bedürfnissen der Studierenden und Informationsumsetzenden richten, als auch so flexibel gestaltet sein, daß sie sich mit vertretbarem Aufwand auf dem aktuellen Stand der technischen und pädagogischen Entwicklung halten lassen.
Zentrale Bedeutung sowohl für die Arbeitsplätze der Sehgeschädigten als auch der Informationsumsetzenden hat die EDV. Aus den während der Modellversuchsphase gesammelten Erfahrungen kann man einige Aussagen über die EDV-Anlage machen:
- Alle Arbeitsplätze an der Hochschule sollten vernetzt und in sinnvoller Weise architektonisch und ergonomisch gestaltet sein. (Strukturiertes Netz hat sich bewährt)
- Ein differenziertes Mailboxsystem hat sich als Ersatz und Fortentwicklung des Schwarzen Bretts als sinnvoll und notwendig erwiesen.
- Es muß eine einwandfreie Systemwartung gewährleistet sein.
- Die einzelnen sehgeschädigtengerechten Computerarbeitsplätze sollten so ausgestattet sein, daß sie den Betrieb mit möglichst allen Hilfsmitteln für Sehgeschädigte ermöglichen, außerdem sollte eine 100 %ige Kompatibilität zwischen Heimausstattung und universitärer Infrastruktur gewährleistet sein.
- Für Punktschriftbenutzer sollten Brailleausgaben vorhanden sein. Achtpunktbraille, Attributdarstellung, Cursorrouting und leicht anpaßbare Softcursorverfolgung sowie umfangreiche Spring- und Suchmöglichkeiten, die frei definierbaren Bedingungen entsprechen, gehören zum heute zu verlangenden Standard. Außerdem gilt im allgemeinen, daß ein Braille-Display mit wachsender Menge der gleichzeitig darstellbaren Zeichen effizienter wird.
- Brailleeingaben sollten, obwohl sie nicht von allen Punktschriftbenutzern verwandt werden, vorhanden sein. Von ihnen aus müssen die Eingaben aller auf der Normaltastatur gebräuchlichen Tastenkombinationen in leicht erlernbarer Weise erfolgen können.
- Für Sehbehinderte sollten Großbild-Darstellungssysteme vorhanden sein, die jeden Bildschirminhalt auch unproportional vergrößern können und eine Vielzahl von Vorder- und Hintergrundfarben sowie solche für Cursor und Rahmen zur Verfügung stellen. Die unveränderte Bildausgabe muß jederzeit möglich sein. Außerdem ist die Möglichkeit, ein Kamerabild einzublenden, sehr angenehm, da es das Arbeiten an zwei Bildschirmen überflüssig macht.
- Sprachausgaben werden von einigen Sehgeschädigten nur für bestimmte Arbeiten herangezogen, von anderen ausschließlich benutzt. Sie sollten daher angeboten werden. Sprachausgaben müssen gut verständlich deutsch und englisch sowie gegebenfalls andere Sprachen wiedergeben können. Ihre Sprachgeschwindigkeit, Lautstärke und mittlere Wiedergabetonhöhe können nur variabel verstellbar verwendet werden. Es müssen alle Zeichen und ihre Attribute zur Kenntnis gebracht werden können. Jedoch sollten sehr komplexe, individuell handhabbare Informationsfiltermechanismen vorgesehen sein, um ihren Einsatz effizient zu machen. Die sofortige Kontrolle von Tastatureingaben muß möglich sein. Buchstabier-, Wort-, Satz-, Bildschirmseiten- und Textwiedergabemodi sind für einen effektiven Einsatz erforderlich. Die Positionierung des Sprachausgabecursors sollte einfach bewerkstelligt und die Ansage seiner Koordinaten jederzeit möglich sein. Beginn und Ende der wiederzugebenden Informationen sollten schnell und uneingeschränkt wählbar sein. Leicht anpaßbare Softcursorverfolgung sowie Such- und Springmöglichkeiten, den wählbaren Bedingungen entsprechend, sind obligat.
- Punktschriftdrucker sollten über ein gutes Schriftbild verfügen und extern steuerbar sein. Alle Zeichen des erweiterten ASCII-Zeichensatzes müssen darstellbar sein. Welche Form dabei welchem ASCII-Zeichen entspricht, hat sich nach den Bedürfnissen des Benutzers zu richten, was eine freie Definition nötig macht. Ein 80-Zeichen-Querdruck-Modus, der die Perforation berücksichtigt, muß zur Verfügung stehen.
- Laser- und Nadeldrucker sind unentbehrlich. Der erstere, um hochwertige Textausdrucke sowie die auf Schwellpapier zu kopierenden Grafiken zu erstellen, der letztere zur preisgünstigen und schnellen Herstellung des übrigen Druckguts.
- Informationsumsetzungsarbeitsplätze sollten so ausgestattet sein, daß sie ein leichtes Arbeiten für die Umsetzenden ermöglichen, aber auch Möglichkeiten bieten, Daten in andere Systeme zu exportieren.
- Scanner und OCR-Software leisten einen Teil der Arbeit der Informationsumsetzung. Da nicht alle individuell als notwendig empfundenen studienrelevanten Informationen umgesetzt werden, sollte neben einer Anlage mit lernfähiger OCR-Software, die unter den Gesichtspunkten maximale Geschwindigkeit und Zeichenerkennung bei einfacher Bedienbarkeit optimiert wurde, auch eine vorhanden sein, die unter dem Gesichtspunkt der Sehgeschädigtenbedienbarkeit gewählt sein muß.
Neben den EDV-gestützten Arbeitsplätzen müssen auch noch vorhanden sein:
- Ein Fotokopierer, der in der Lage ist, das Kopiergut zu vergrößern oder zu verkleinern, ohne es zu erwärmen. Er ist einerseits als Hilfsmittel für Sehbehinderte zu betrachten, andererseits für die Erstellung von Schwellkopien erforderlich.
- Eine Einrichtung zum kurzen, gut zu dosierenden gleichmäßigen Erhitzen einer Schwellkopie muß ebenfalls vorhanden sein.
- Kassettenrekorder mit Signaltongeber sind notwendig, um Informationen in adäquater Form vom Visuellen ins Auditive umzusetzen.
- Bildschirmlesegeräte, um Sehbehinderten die Chance zu bieten, sich durch Vergrößerung etwas zugänglich zu machen, werden ebenfalls benötigt.
Um zu definieren, was "qualifiziertes Personal" als letztes zu beschreibendes Strukturelement der universitären Infrastruktur zur Informationsumsetzung bedeutet, seien einige Aufgaben, deren erfolgreiche Bearbeitung eine Qualifikation beweist, im folgenden umrissen:
- Mitbestimmung bei der Auswahl, Beschaffung und Implementierung von Hard- und Software.
- Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff und ihre regelmäßige Sicherung.
- Erstellen von Hard- und Software zur Erleichterung des täglichen Betriebs.
- Einarbeitung und Beratung von Studierenden und Mitarbeitern.
- Mitwirkung bei der Beschaffung studienrelevanter Informationen.
- Umsetzung von visuell erfaßbaren in taktile Grafiken.
- Umsetzung schriftlicher Informationen von Papier auf Diskette. Die auf Diskette umgesetzte Information muß gleichzeitig von Sehenden und Sehgeschädigten bearbeitet werden können. Damit dies auch bei mathematischen Problemen gegeben ist, wurde eine spezifische Mathematiknotation entwickelt.
- Umsetzung von geschriebenen oder grafischen Informationen in auf Kassetten gesprochene Informationen unter Einhaltung des dafür erarbeiteten Standards.
Bewährt hat sich während der Modellversuchsphase ein Team aus haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern. Hauptamtlich sollten die Kräfte sein, die sich mit technischen Problemen oder mit dem Intensivieren der Beratung und der Einarbeitung von neuen Mitarbeitern und Studierenden befassen, da hier mittelfristige Entscheidungen, die Kontinuität erkennen lassen sollten sowie hohe Kompetenz erforderlich, zu treffen sind. Als Helfende bei der Beschaffung studienrelevanter Informationen sowie als Umsetzende haben sich studentische Tutoren bewährt. Sie sollten jeweils einer Lehrveranstaltung zugeordnet sein. Besonders günstig ist es, wenn umsetzende Studierende die Lehrveranstaltung, an deren Lehrmaterialien sie arbeiten, selbst besuchen, da sie dann am besten die Bedürfnislage der Lernenden und wohl auch die der Lehrenden kennen. Da die freie Wahl des Studienortes weder theoretisch durch Förderung nur einiger Hochschulen, noch praktisch durch das Schaffen von besseren Studienbedingungen für Sehggeschädigte an nur einigen wenigen Schwerpunkthochschulen eingeschränkt werden soll, erscheint es uns denkbar, daß Umsetzungen großer Werke zentralisiert erfolgen könnten. Daß Bedarf dafür vorhanden ist und wie dieser befriedigt werden könnte, zeigte sich beispielsweise durch den Modellversuch "Verbesserte Versorgung Sehgeschädigter mit Studienliteratur" u.a. in Marburg. Insbesondere die Erfahrungen des FIBS in Soest, sollten in der Zentralisierungsdiskussion berücksichtigt werden, denn eine flächendeckende Informationsversorgung Studierender ist eine Konsequenz, die sich auch aus dem Modellversuch "Informatik für Blinde" ergibt.
Neben der hochschulinternen Infrastruktur zur Informationsumsetzung sollte sich eine Institution zur Förderung des integrativen Studiums Sehgeschädigter auch um eine Umfeldgestaltung im Sinne ihrer Ziele bemühen. Dies ist ein schwer abzugrenzendes Aufgabenfeld, das viel Kommunikationsfreudigkeit und Kreativität verlangt. Zu den Tätigkeiten dieser Personengruppe gehören unter anderem
- Rezipieren ggf. Aufarbeiten der nationalen und internationalen Veröffentlichungen, deren Inhalt für die Arbeit einer solchen Institution von Nutzen sein könnte.
- Teilnahme an und Organisation von Tagungen, die den gleichen Kriterien wie die eben genannten Publikationen genügen.
- Leisten von Aufklärungs- und Beratungsarbeit, sei es in Einzelgesprächen oder sei es durch Organisation von Treffen von unmittelbar am Integrationsprozeß Beteiligten oder auch in diesem Zusammenhang öffentlich redend oder für die Öffentlichkeit schreibend. Bei der öffentlichen Rede reicht das abzudeckende Spektrum vom wohlformulierten Vortrag bis zur spontan wirkenden, wohlüberlegten Äußerung. Artikel verschiedenster Art, Flugblätter, Plakate und anderes machen die Schreibarbeit aus.
- Ein wichtiges Qualifikationsmerkmal ist auch ein geschickter Umgang mit den für die hochschulinternen Entscheidungen zuständigen Personen und Organen, beruhend auf genauer Kenntnis der Bedürfnisse und Rechte der Sehgeschädigten.
- Kontinuierliche Bemühungen um einen möglichst großen Konsens aller auf diesem Feld Arbeitenden; Ausarbeitung und konsequentes Praktizieren von Strategien und Taktiken, die dem Erreichen des gemeinsamen Ziels dienen, ist ebenfalls erforderlich.
- Gutachterliche Tätigkeit gegenüber Behörden ist ein Aufgabenfeld.
- Forschung aufgrund unterschiedlichster Fragestellungen von Wissenschaftlern und Studierenden verschiedener Disziplinen kann ein innovativer Faktor im Integrationsprozeß sein. Die Forschung so zu beeinflussen, daß sie dies auch tut, fällt ebenfalls in den Arbeitsbereich derjenigen, die an der Umfeldgestaltung mitwirken. Sach- und Finanzmittel sowie Arbeitszeit für konkrete Forschungsarbeiten zur Verfügung zu stellen, würden den Rahmen allerdings sprengen.
Eine Institution zur Förderung des integrativen Studiums Sehgeschädigter sollte aufgrund der Erfahrungen des Modellversuchs "Informatik für Blinde" eine unabhängige, immer zugängliche Einrichtung sein. Eine Zusammenkunft der Informationsumsetzenden und der -nutzer war ebenso sinnvoll wie ein Treff der Sehgeschädigten untereinander sowie mit anderen behinderten Studierenden oder der Studierenden mit ihren Lehrenden. Die Mitarbeit sehgeschädigter Studierender im Projektbeirat sowie ihre Mitwirkung an jeder sie betreffenden Entscheidung ist von fundamentaler Bedeutung. Da das Team der Mitarbeitenden aus sehr unterschiedlich qualifizierten und motivierten Personen besteht, die zu gemeinsamen Ergebnissen kommen sollten, ist eine Führung erforderlich, die integraler Bestandteil des Teams ist. Die Entscheidungen der Leitung müssen als einmütige Entscheidungen des Teams empfunden werden.
Daß eine Institution mit den aufgezählten Personalmitteln einer leistungsfähigen Verwaltung mit modernsten Kommunikationseinrichtungen bedarf, ist selbstverständlich.
Wir sind fest davon überzeugt, daß Menschen mit anderen Behinderungen zur Zeit ebenfalls noch keine Chancengleichheit im Studium haben. Uns bleibt also abschließend der Appell, auf ebenso fundierten Grundlagen wie es jetzt bei Sehgeschädigten möglich ist, diesen ein integratives Studium zu ermöglichen.
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