horus

Startseite > horus & Broschüren > 1/1993

horus & Broschüren

Suche

Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:

Suchbegriff:

Suchen in:


B. Nolte: Behinderte Frauen - doppelt benachteiligt- Problemaufriß und Ergebnisse eines Werkstattgesprächs

1. Vorbemerkung Am 2. April 1992 veranstaltete das Hessische Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung ein "Werkstattgespräch" zum Thema "Frauen und Behinderung - eine doppelte Benachteiligung-" Die Tagung fand im Berufsförderungswerk Bad Vilbel statt und wurde durch die Teilnahme der Staatsministerin Prof. Dr. Heide Pfarr in ihrer Bedeutung unterstrichen.

Im Zentrum des Symposions stand eine Podiumsdiskussion mit betroffenen Frauen. Frau Dr. Sigrid Arnade, eine Journalistin aus Köln, die selbst Rollstuhlfahrerin ist, moderierte die Beiträge mit großem Geschick. Auch die Carl-Strehl-Schule war um die Entsendung einer Schülerin gebeten worden. Gülhan Önde, Jahrgangsstufe 12, wurde für die Teilnahme gewonnen und bereitete sich mit ihrer Betreuerin Barbara Nolte, die sie auch nach Bad Vilbel begleitete, darauf vor.

Im folgenden werden zunächst die Rahmenbedingungen aus blindenspezifischer Sicht skizziert, wie sie im Verlauf der Symposionsvorbereitung erarbeitet wurden. Zur Ausleuchtung des Hintergrunds der Thematik erwies sich die Dokumentationsstelle AIDOS, eine Abteilung der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg, als sehr hilfreich. Dort standen Arbeiten, zum Teil auch noch unveröffentlichte, über die aktuelle Lage sehgeschädigter Frauen zur Verfügung (siehe Literaturverzeichnis).

Anschließend wird der Verlauf der Veranstaltung nachgezeichnet, um sie einer größeren Zahl gerade weiblicher Interessenten zugänglich zu machen. Damit verbunden ist die Erwartung, daß das hier Vorgetragene um weitere Erfahrungen aus der Leserschaft ergänzt wird.

2. Sehgeschädigte Frauen in Deutschland

Behinderungsspezifische Merkmale einer sehgeschädigten Frau werden durch die sehende Umwelt, oft jedoch auch durch blinde Frauen selbst, ins Zentrum der Betrachtung gerückt. Die Sehschädigung erscheint als Hauptmerkmal der Person, die berufliche Kompetenz wird dem nachgeordnet, das "Frau-Sein" dagegen gerät völlig in den Hintergrund. Sie ist in erster Linie "die Blinde". Damit ist bereits ein nachhaltiger Stigmatisierungseffekt festgeschrieben. Obschon alle Ausbildungsgänge, die sehgeschädigten Männern offenstehen, grundsätzlich auch Frauen zugänglich sind, ist doch der jeweilige Frauenanteil vergleichsweise gering, wie man es beinahe hätte erwarten müssen. Das ohnehin eingeschränkte Spektrum möglicher Berufsausbildung wird fast nur von Rehabilitationswerken vermittelt, die einen Anteil von nur 28 % weiblichen Auszubildenden (bezogen auf alle Behinderungsarten) ausweisen. Dem entspricht ein Anteil von 29 % sehgeschädigten Studentinnen an der Gesamtzahl sehgeschädigter Studenten (1988 an der Philipps-Universität Marburg). Schon in der Carl-Strehl-Schule sinkt der Anteil der sehgeschädigten Schülerinnen in der Oberstufe, verglichen mit der Mittelstufe: Er geht um 5 Prozentpunkte von 42,4 % auf 37,4 % zurück.

Aus der Sicht der Frauen verschlechtert sich das Verhältnis noch, wenn die tatsächlich ausgeübte Berufstätigkeit erfaßt wird. So gingen 1982 32 % der sehgeschädigten Erwerbsfähigen einer regelmäßigen Beschäftigung nach, der Anteil der berufstätigen Frauen innerhalb dieser Gruppe betrug nur 18 %!

Weitere Aufschlüsse erhielte man, wenn eine aktuelle landesweite Statistik den Anteil berufstätiger blinder Frauen in unterschiedlichen Berufen erfaßte. Es ist zu vermuten, daß eine geschlechtsspezifisch geprägte Berufswahl erkennbar wird. Blinde Frauen haben in den meisten Berufen wenig Aussicht, in eine gesicherte Position zu gelangen. In jedem Fall müssen sie damit rechnen, nicht ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt zu werden. Blinde Juristen und Volkswirte z. B. können eher auf eine Vermittlung hoffen - obwohl auch in diesem Bereich die Chancen dazu gering genug sind.

In den privaten Lebensumständen sehgeschädigter Frauen und Männer lassen sich ebenfalls auffällige Unterschiede finden. Wesentlich weniger Frauen als Männer sind verheiratet. Der blinde Mann wird eher zum Lebenspartner erwählt als umgekehrt die blinde Frau. Auch hier wirkt das immer noch verbreitete unterschiedliche Erziehungskonzept für Jungen und Mädchen in unserer Gesellschaft. Mädchen werden eher zum Helfen, Dienen und Versorgen erzogen. Sie werden bei der Partnerwahl auf die "inneren Werte" verwiesen, die eigene äußere Makellosigkeit allerdings sollen sie selbstverständlich vorweisen. Jungen dagegen lernen, sich an der Schönheit und Attraktivität des weiblichen Geschlechts zu orientieren, eigene Vorzüge in diesem Bereich dürfen ruhig hintanstehen. Behinderte Frauen müssen sich insofern als doppelt diskriminiert wahrnehmen: zum einen entsprechen sie nicht der weiblichen Norm von Schönheit und Verfügbarkeit, zum anderen aber müssen sie die Leistungsnorm der sogenannten "Normalen" erfüllen, besser noch übererfüllen, um ihre Behinderung zu kompensieren. Blinde Frauen werden oft als geschlechtslose Wesen gesehen, falls jedoch ihr Anspruch auf ein erfülltes Sexualleben toleriert wird, dann noch nicht unbedingt der Wunsch nach eigenen Kindern. Blinde Mütter aber müssen sich zuvörderst die hintergründige Frage gefallen lassen, ob denn ihre Kinder etwa auch behindert seien.

Sehgeschädigte Frauen neigen gelegentlich dazu, Kontakte zu Nichtbehinderten höher zu bewerten als zu ebenfalls Behinderten und diese Kontakte als Symbol vermeintlich gelungener Integration hochzustilisieren. Nehmen sie mit dieser Hierarchisierung nicht eine Selbstabwertung vor, auch wenn sie ungewollt ist- Anderen wiederum fehlt der Mut, Beziehungen zu "Nichtbehinderten" anzuknüpfen. Sie fühlen sich sicherer unter sich. Hierdurch kann sich die isolierte Situation, die fast zur gesellschaftlichen Norm geworden ist, weiterhin verfestigen. Hier mangelt es an Unbefangenheit in beide Richtungen.

3. Werkstattgespräch "Frauen und Behinderung - eine doppelte Benachteiligung-"

3.1 Die Podiumsdiskussion

Im Rahmen dieses Berichts soll nur eine kleine Auswahl von Aspekten zur Situation sehgeschädigter Frauen vorgelegt werden. Während der über zweistündigen Podiumsdiskussion wurden weitere nachdenklich stimmende Erfahrungen zur doppelten Benachteiligung behinderter Frauen von den Betroffenen vorgetragen. Diese Teilnehmerinnen werden im weiteren nicht mit Namen genannt, weil hier die Aufmerksamkeit auf die Beiträge der betroffenen Frauen allgemein, nicht auf deren persönliches Schicksal gelenkt werden soll.

So berichtete die blinde Teilnehmerin aus Marburg, daß ihr nach ihrer Ausbildung zur medizinischen Bademeisterin und Masseurin, das zum endgültigen Abschluß notwendige einjährige Berufspraktikum nicht ermöglicht wurde. Trotz unzähliger Bewerbungen wurden ihr jeweils andere Nichtbehinderte mit weniger guten Zeugnissen vorgezogen, weil sie nicht kräftig genug sei, um die angestrebte Tätigkeit körperlich zu bewältigen. Bei diesen Vorstellungsterminen habe sie den Eindruck gewonnen, daß es sich um vorgeschobene Ablehnungsgründe handelte, den eigentlichen, ihre Behinderung, habe man geschickt umgangen. Auf die von ihr immer wieder wahrgenommene Diskriminierung als Ausländerin brauchte sie dabei erst gar nicht zu verweisen.

Eine Teilnehmerin mit Morbus-Crohn erläuterte, wie sehr sie psychisch belastet sei, weil diese äußerlich nicht auffällige chronische Krankheit ihr die Wahrnehmung familiärer Pflichten erschwere. Solcherart betroffene Frauen erführen im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes wenig Unterstützung. Sie selbst brauche eigentlich dringend eine Haushaltshilfe und fordere den Ausbau des mobilen sozialen Dienstes.

Eine Teilnehmerin war wegen einer Allergie gezwungen, sich im Berufsförderungswerk umschulen zu lassen. Es entspreche allerdings überhaupt nicht ihrer Neigung, statt wie bisher als Krankenschwester, nun künftig als Groß- und Einzelhandelskauffrau arbeiten zu sollen. Sie empfinde es darüber hinaus als bedrückend, in einem riesigen Berufsförderungswerk mit vorwiegend männlichen Rehabilitanden Mißhelligkeiten ausgesetzt zu sein, die über die krasse Veränderung der beruflichen Lebensperspektive noch hinausgingen. Sexuelle Belästigungen seien an der Tagesordnung. Das niedrige Übergangsgeld bringe große Abstriche im gewohnten Lebensstandard mit sich. Die Trennung von der Familie sei schwer zu verkraften, die Gefahr der Vereinsamung belaste sie dort beträchtlich. Sie wünsche sich eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. So würden Hausfrauen bei eingetretener Behinderung gar nicht zu berufsbildenden Reha-Maßnahmen zugelassen, da sie ja schließlich keinen Beruf ausgeübt hätten. Das Beratungsangebot, insbesondere für Frauen müsse erweitert werden, die Mitarbeiter sollten darüber besser informiert sein, um eine auf die einzelne Bewerberin zugeschnittene Beratung vornehmen zu können. Die Kinder junger Mütter müßten vor Ort betreut werden, um den Ausbildungserfolg zu sichern und das Mutter-Kind-Verhältnis nicht unnötig zu belasten.

Eine spastisch gelähmte Teilnehmerin bekundete, sich als Gesprächspartnerin durchaus ernstgenommen zu fühlen, als Frau jedoch nicht wahrgenommen zu werden. Ihre Eheschließung mit einem nichtbehinderten Partner sei in ihrem Bekanntenkreis mit unangemessenem Erstaunen zur Kenntnis genommen worden. Sie empfinde es als beleidigend, daß man sich auf ihre Kosten Gedanken mache, was wohl zwei so unterschiedliche Partner zusammengeführt habe. Sie berichtete weiter von großen Schwierigkeiten, die zu bewältigen waren, bis sie eine adäquate Arbeitsstelle habe antreten können.

Eine gehörlose Frau nannte eine Vielzahl von Problemen, mit denen sie aufgrund ihrer Behinderung konfrontiert sei: sie empfinde die Isolation am Arbeitsplatz als bedrückend. Die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen sei ihr praktisch verschlossen. Eine situationsadäquate Verständigung sei selten möglich, da es zu wenig ausgebildete Gebärdendolmetscher gebe, geschweige denn Sozialarbeiter mit dieser Qualifikation. Gespräche, auch mit einfachem Inhalt nähmen ein Vielfaches an Zeit in Anspruch, so daß sie sich weitgehend auf Ansprechpartner im Kreis der Hörgeschädigten selbst beschränkt sehe.

Eine Frau, die als Epileptikerin in einer Wohneinrichtung für Behinderte lebt und in einer beschützenden Werkstatt arbeitet, bedauerte, daß ihr durch ihre Behinderung nicht die Möglichkeit zur gewünschten Berufsausübung eingeräumt werde.

3.2 Beiträge aus dem Auditorium

Die engagierten und mitunter emotionalen Beiträge aus dem Auditorium belegten und ergänzten diese Erfahrungen in folgender Weise:

- Schwerbehinderte Frauen nehmen oft unverhältnismäßig weite Anfahrtswege zum Arbeitsplatz in Kauf.

- Sie müssen auch aufgrund der baulichen Voraussetzungen am Arbeitsplatz oft größere Unannehmlichkeiten verkraften als ihre nichtbehinderten Kolleginnen.

- Sie kämpfen stets mit Schwierigkeiten, externe Hilfestellungen bei der Bewältigung der täglichen Hausarbeit zu bekommen.

- Sie bedauern, daß die zusätzliche Belastung ihrer nichtbehinderten Partner von den Behörden für selbstverständlich gehalten wird. Wie selbstverständlich wird nicht nur mit deren vollem Einsatz gerechnet, auch ihr Einkommen wird bei der Gewährung von behördlichen Entlastungen mitbeansprucht. Hier spiegelt sich ein Phänomen wider, das in der täglichen Arbeit mit Blinden und Sehbehinderten immer wieder zu beobachten ist: Von Sehbehinderten, die selbst mit einschneidenden Sehschädigungen zurechtkommen müssen, wird oftmals erwartet, daß sie noch zusätzlich Vollblinde sicher führen. Dies geschieht häufig dann, wenn nicht genügend sehende Betreuungspersonen, auch für sie, zur Verfügung stehen.

- Bei behinderten, alleinerziehenden Müttern sind die bereits genannten Probleme besonders bedrückend. Ihnen steht z.B. nicht ohne weiteres eine Unterstützung bei der Haltung eines PKW zu.

- Die Frauen machen bisweilen katastrophale Erfahrungen mit Ärzten, die der "Kuriosität" der Behinderung mehr Aufmerksamkeit schenken, als der normalen medizinischen Betreuung. Gerade eine solche Behandlung ruft Gefühle der Erniedrigung und Ohnmacht hervor, führt zu Äußerungen von Verärgerung und Empörung, welche dann wiederum als behinderungsspezifische Verschrobenheit abgetan werden.

- Körperbehinderten Frauen steht oft keine weibliche Pflegekraft zur Verfügung, wodurch ihnen von vornherein die Wahrung ihres natürlichen Schamgefühls als Bestandteil der persönlichen Integrität abgesprochen wird. In einem unlängst entschiedenen Gerichtsverfahren wurde einer entsprechenden Klage einer körperbehinderten Frau lediglich mit einem Vergleich Rechnung getragen.

- Die zwangsweise Sterilisation geistigbehinderter Frauen wird auch heute noch praktiziert.

- Bei Behörden und Verbänden sind Versäumnisse anzumerken, die das Phänomen der doppelten Behinderung unterstreichen. So hat der Landeswohlfahrtsverband Hessen bisher seine Kenntnisse über behinderte Frauen nicht hinreichend ausgewertet; es gibt in den Behindertenverbänden keine Sonderabteilungen, die sich speziell um die Interessen ihrer weiblichen Mitglieder bemühen.

- Die Frauen selbst sind in Funktionsstellen, vor allem auf höherer Ebene erheblich unterrepräsentiert. Mit dieser Feststellung verbindet sich auch eine Kritik an den betroffenen Frauen selbst: Sie beklagen zwar ihre erschwerten Lebensbedingungen, verlassen aber sich auch darauf, daß die vielfältigen, mühsamen Aufgaben auf den Schultern weniger Funktionärinnen gut aufgehoben sind.

- Gleichstellungsbeauftragte in öffentlichen Körperschaften, von denen auch einige anwesend waren, gehen nicht immer nachdrücklich genug auf die Nöte behinderter Frauen ein.

Angesichts der hier zusammengefaßten Diskussionsbeiträge kann natürlich nicht übersehen werden, daß die Sozialpolitik der letzten Jahrzehnte auch Fortschritte erzielt hat und daß manche Mißstände im Laufe der Zeit, wenn auch zögerlich, abgebaut wurden.

3.3 Abschließende Referate

Auf einer Tagung zum Thema "Frauen und Behinderung - eine doppelte Benachteiligung-" muß jedoch in erster Linie auf immer noch vorhandene Sorgen und Nöte aufmerksam gemacht werden. Vermeidbare Benachteiligungen von Frauen, die auch andernorts überall anzutreffen sind, wiegen im Fall einer Behinderung eben besonders schwer.

Dementsprechend faßte auch die Hessische Staatsministerin Frau Heide Pfarr ihre Eindrücke in einem Resümee zusammen, das den Politikern ein großes Aufgabenfeld zuweist:

Als Antwort auf die offen gestellte Themafrage bestätigte die Ministerin, daß behinderte Frauen tatsächlich doppelt benachteiligt seien: "als Behinderte denjenigen gegenüber, die als nicht behindert gelten, als Frauen, wie alle Frauen, also auch und nochmal gegenüber behinderten Männern." Wenn Frauen, die dem traditionellen Rollenbild gemäß zum Helfen und Versorgen erzogen sind, dieser Erwartung als selbst Hilfebedürftige nicht entsprechen, werden sie als Lebenspartnerin nicht in Betracht gezogen. Der versehrte Mann hingegen findet aufgrund desselben Rollenbildes durchaus die "Frau an seiner Seite", die sich dem Problem Behinderung stellt. Ehemänner wiederum entziehen sich bei eintretender Behinderung, sei es der Frau oder bei der Geburt eines behinderten Kindes und lassen die Frau mit diesem Problem allein. Behinderte Frauen werden oft dreifach belastet, neben Berufstätigkeit und trotz Behinderung erwartet ihr Ehemann auch noch die gewissenhafte Wahrnehmung ihrer Hausfrauenpflichten.

Auch in beruflichen Zusammenhängen sei die Entwicklung eines stabilen Selbstwertgefühls erschwert. Der Zugang zur Erwerbstätigkeit bei behinderten Frauen sei erschreckend gering, und "je qualifizierter die Stellung sei, desto weniger behinderte Frauen treffe man dort an". Rehabilitationsansprüche und -leistungen hingen überdies von einer zuvor ausgeübten Berufstätigkeit ab, d. h. "kein Training für blinde Hausfrauen und kein Auto für gehbehinderte Frauen mit Kindern".

Reha-Maßnahmen orientierten sich überdies an "männlichen Erwerbs- und Lebensmustern", die Voraussetzungen und Bedingungen für weibliche Teilnehmer würden eher vernachlässigt. So komme es zu wohnortfernen, ganztägigen, Kinder nicht mitversorgenden Maßnahmen, die sich zumeist an jungen, unverheirateten Rehabilitanden mit abgeschlossener Berufsausbildung orientierten. Doch die ausschlaggebende Ursache für die Benachteiligung behinderter Frauen sei einer staatlichen Regelung nicht zugänglich, sie nannte "die Haltung von Menschen gegenüber behinderten Mitmenschen, die Wahrnehmung und Einschätzung von Frauen." Allerdings könne die Politik Rahmenbedingungen schaffen, die behinderten Frauen aus ihrer Isolation heraushülfen. Darauf zu hoffen, daß behinderte Frauen auch ohne gesetzliche Unterstützung ein Mehr an Integration erstreiten könnten, sei unmenschlich und weltfremd.

Ein im einzelnen noch zu spezifizierendes Programm zur Unterstützung behinderter Frauen müsse mit dem Landeswohlfahrtsverband abgesprochen werden und werde entsprechend der Fülle der notwendigen Maßnahmen nicht billig sein. Die Berufsberatung, die auch eine Phase der Orientierung und Berufsfindung erlauben muß, benötige "perspektivischen Charakter". Um diesen zentralen Bestandteil der Lebensplanung behinderter Frauen angemessen durchzuführen, seien geschulte Berater vonnöten. Auch während der Reha-Maßnahme müßten besondere Leistungen verfügbar sein (Beratungsangebote, Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder, wohnortnahe und Teilzeit-Reha-Maßnahmen). Bei der geplanten Neuordnung des Schwerbehindertenrechts seien die Benachteiligungen von Frauen abzubauen, z. B. durch eine Neuregelung des Übergangsgeldes, die für alle einen Mindestbetrag zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten garantiere.

Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit, um Behinderte in das Arbeitsleben zu integrieren, sei zu leisten. Immer noch werde die Entrichtung der Ausgleichsabgabe gegenüber der Einstellung Behinderter bevorzugt. Zur gemeinsamen Durchsetzung dieser Verbesserungen empfahl die Ministerin den betroffenen Frauen, sich enger zusammenzuschließen, "Netzwerke" zu bilden, um ihre Interessen gemeinsam zu vertreten, sie selbst sei als zuständige Ministerin daran interessiert, Kontakt zu halten, "damit wir unsere Kräfte möglichst gut bündeln".

Zu einem vergleichbaren Resümee kam Frau Cornelia Martin, die 2. Vorsitzende des Reichsbundes Landesverband Hessen. Sie unterstrich abschließend dabei folgende Aspekte:

- Es müsse auf eine stärkere Entsprechung von Berufsqualifizierung und tatsächlich ausgeübter Berufstätigkeit geachtet werden.

- Für behinderte Frauen sei eine angepaßte, flexible Arbeitszeit unabdingbar.

- Die Berufsberatung verschiedener Institutionen, wie Arbeitsamt, Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk, müsse koordiniert werden.

- Frauenförderungspläne könnten nicht ohne die gleichberechtigte und verstärkte Einbeziehung behinderter Frauen erstellt werden.

- Berufsbildungsmaßnahmen dürften nicht isoliert von den existentiellen Lebensbedingungen, wie unter anderem Wohnen, Haushalt, Versorgung von Kindern, durchgeführt werden. Für die Kinder wäre wiederum eine eigene Förderung notwendig, so daß ein Gesamtkonzept mit flankierenden Maßnahmen entstehe.

- Die Reduzierung des oft zeitaufwendigen und entmutigenden Aufwandes bürokratischer Vorgänge tue not.

- Nichtbehinderte Partner, vor allem wenn sie im Berufsleben stehen, sollten mitentlastet werden.

- Behinderte Mütter brauchen eine verbesserte Betreuung ihrer Kinder (Plätze in Kindertagesstätten, Kindergärten, schulflankierende Maßnahmen). Dies gelte ebenso für Mütter mit behinderten Kindern.

- Der Auf- und Ausbau ambulanter sozialer Dienste müsse flächendeckend vorangetrieben werden.

- Das weitere soziale Umfeld benötige wichtige Verbesserungen. Hier sind die öffentlichen Verkehrsmittel von beispielhafter Bedeutung: Sie müßten stärker auf verschiedene Behinderungsarten eingerichtet sein.

- Schließlich komme es darauf an, die Integration in allen Lebensbereichen zu verbessern (Erziehung, Schule, Lehre, Studium, Beruf, Freizeit, etc.)

4. Ergänzende Bemerkung und Ausblick

Ohne die Vielzahl der eingebrachten Ideen im einzelnen zu kommentieren, soll abschließend noch ein übergreifender Gesichtspunkt dargestellt werden, der in der insgesamt gelungenen Veranstaltung wenig akzentuiert wurde, der sich aber im Rahmen meiner langjährigen pädagogischen Erfahrungen immer wieder ergeben hat.

Es geht darum, die zahlreichen bemerkenswerten Anregungen des Werkstattgespräches durch ein auszubauendes sozialpolitisches Know-how zu effektivieren. Die meines Erachtens grundlegende Forderung sei an einem auf der Veranstaltung vorgetragenen Beispiel erläutert.

Eine unterarmamputierte Frau befindet sich in einer Umschulungsmaßnahme zur Köchin, wobei der mögliche Ausbildungserfolg unbestritten ist, aber ohne die Sicherung einer realistischen Berufsperspektive lediglich als "gut gemeint" verstanden werden kann. Eine laienhaft geförderte Berufsbildungsmaßnahme geht ins Leere, wenn nicht hinreichend bedacht wird, ob der Arbeitsmarkt eine wie immer qualifizierte, behinderte Köchin auch toleriert: Er wird es vermutlich nicht tun. Insofern muß hier ein realisierbares Gesamtkonzept gefordert werden, in dem die einzelnen Instanzen effektiv zusammenwirken.

Bereits der Schule fällt eine perspektivische Arbeit zu. Als konkrete eigene Erfahrung sei hier eingebracht, daß es z. B. bei der Betreuung sehgeschädigter Praktikanten in der Fachoberschule (Sozialpädagogik) der Carl-Strehl-Schule an der Deutschen Blindenstudienanstalt nicht nur darum gehen kann, den Anforderungen der Schulaufsichtsbehörde formal zu genügen. Vielmehr ist das halbjährige Praktikum, das die sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen in der gesamten Bundesrepublik absolvieren, an den künftigen Berufschancen auszurichten.

Dabei werden insbesondere drei Fragestellungen bearbeitet:

1. Ist das spezifische Berufsfeld eines Sozialarbeiters - ggf. im Rahmen eines bestimmten Schwerpunktes - für den jeweiligen Schüler mit einem bestimmten Behinderungsprofil geeignet-

2. Sind einzelne sozialpädagische Mitarbeiterteams bereit, einen sehgeschädigten Sozialarbeiter als Kollegen zu akzeptieren- Oder noch entschiedener gefragt,

3. würden darüber hinaus deren Institutionen bei entsprechender Bedarfslage einen sehgeschädigten Sozialpädagogen auch einstellen und ihm Arbeitsbedingungen gewähren, die seiner Behinderung entsprechen-

Durch ein solches Vorgehen können Wege beschritten werden, um für Behinderte allgemein und für behinderte Frauen im besonderen Berufsfelder zu erschließen und Arbeitgeber aufgeschlossener zu machen. Eine realistische Berufsperspektive wird somit frühzeitig in den Blick genommen.

Die vielversprechenden Ansichten auch führender Vertreter(innen) aus der politischen Verantwortung müssen in nicht zu ferner Zukunft an den erreichten Verbesserungen der realen Lebenssituation behinderter Frauen gemessen werden, die doppelt, wenn nicht gar mehrfach benachteiligt sind!

Literatur:

Feske, Rike und Rech, Corinna: Die Diskriminierung der körperbehinderten Frau in Hinblick auf ihre Begehrtheit als potentielle Partnerin.

Unveröffentlichte Diplomarbeit. Marburg 1986

Homann, Christine und Thimel, Andrea: Zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der sehgeschädigten Frau.

Unveröffentlichte Abschlußarbeit. Marburg 1988

Kloske, Gerda: Die blinden Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, eine prozentuelle Mehrheit - scheu oder schläfrig-

In: Blindenselbsthilfe 5/1986

Rütter, Jutta: Sehgeschädigte Frauen und Berufstätigkeit.

In: horus - Marburger Beiträge zur Integration Blinder und Sehbehinderter, 1/1988 und 2/1988

Schopmans, Birgit: Aspekte in der Diskriminierung behinderter Frauen in der BRD.

Unveröffentlichte Diplomarbeit. Kassel, 1991

Zurück zum Inhalt von 1/1993 |horus im Überblick

[Startseite]  Startseite  | [Kontakt]  Kontakt  | [Impressum]  Impressum | [Hilfe]  Hilfe