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Paragraphenschwemme auf der Braillezeile - JURIS macht"s möglich Sechs sehbehinderte und blinde Juristinnen und Juristen kauerten drei Tage lang fasziniert vor ihren Großbildschirmen und Braille-Zeilen, als es hieß, die Zugangsmöglichkeiten für unseren Personenkreis zur JURIS-Datenbank auszuloten. Vom 22. bis 25. September 1992 hatte der DVBS in Zusammenarbeit mit dem Westfälischen Berufsbildungswerk für Sehbehinderte und Blinde ein Seminar zum Umgang mit und Einsatz von JURIS angeboten. Die Kosten für die Teilnehmer trugen die jeweiligen Hauptfürsorgestellen. Auch das Berufsbildungswerk (BBW) hatte nicht gespart. Jeder Teilnehmer hatte seinen eigenen PC mit der für ihn notwendigen Peripherie, also Braille-Zeile, Großbildschirm oder Sprachausgabe. Der Seminarleiter hatte mit seinem PC über ein Modem den Anschluß zur großen weiten Datenwelt und über ein Netzwerk zu jedem einzelnen Teilnehmer, so daß wir alle seine Arbeitsschritte auf unseren Geräten mitverfolgen konnten.
Seminarleiter war Herr H. Hain, Richter am OLG Hamm, selbst blind und routinierter JURIS-Anwender. Mit der Contenance des Pfeifenrauchers meisterte er die Tücken der Technik, dröselte für uns die verschlungenen Pfade der Programme auf und half uns dabei, unsere Fragestellungen so zu formulieren, daß wir brauchbare Antworten von der Datenbank erhoffen durften.
Das Seminar war ein voller Erfolg. Es brachte für jeden Teilnehmer wichtige Anhaltspunkte dafür, ob und was er sich für seinen Arbeitsplatz von einem JURIS-Anschluß versprechen kann. Aber eigentlich ist für jeden etwas dabei: Es fängt an mit dem kompletten Bundesrecht, das nicht nur in der aktuell geltenden, sondern auch - jedenfalls ab einem bestimmten Zeitpunkt - in seinen früheren Fassungen abgerufen werden kann. Dann gibt es die riesige Rechtsprechungsdatenbank, die die Entscheidungen der obersten Gerichte komplett (ältere Urteile nur mit Leitsätzen) enthält, aber auch eine Unmenge von Urteilen anderer Instanzen aus allen Gerichtsbarkeiten. Dazu kommen unzählige Aufsätze und Bücher, letztere nicht im Volltext. Eine eigene Abteilung der Datenbank enthält Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder, die der Länder aber meist nur als Fundstellennachweis.
Aus dieser kleinen Skizze wird schon deutlich, wie wichtig es ist, nach den richtigen Kriterien abzufragen, wenn man in kurzer Zeit ein vernünftiges Ergebnis haben möchte. Hierzu gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Suche einzugrenzen, z. B. nach Datum oder Zeitabschnitten, nach den entscheidungsrelevanten Normen, nach Aktenzeichen, nach Gerichtsbarkeiten, nach Verfassern usw. Schwieriger als erwartet erwies sich die Arbeit mit Suchbegriffen. Es ist gar nicht so einfach, sein Problem begrifflich sauber einzugrenzen. Und der Computer ist unerbittlich, er sucht nie das, was man meint, sondern nur das, was man ihm eingibt. Die Sorge, daß er nichts findet, ist dabei ziemlich unbegründet, er findet meist zuviel, und man macht sich erst nach und nach klar, in welchen Zusammenhängen der gewählte Suchbegriff sonst noch auftauchen kann. Aber auch bei Fehlanzeigen bietet die Datenbank Hilfe in Form synonymer Suchbegriffe an.
Da während der ganzen Sucherei der Gebührenzähler sowohl bei der Post für die Leitungen als auch bei JURIS tickt, muß man schon gut vorbereitet an die Abfrage herangehen. JURIS bietet deshalb ein Programm an, mit dessen Hilfe man die Abfrage voreingeben kann. Erst dann wird automatisch die Verbindung aufgebaut und die Suche durchgeführt, so daß nicht jeder Verschreiber auf das Gebührenkonto schlägt. Dieses Programm (METALOG) hat nur den Nachteil, daß es die eigentlichen Abläufe verdeckt und man gar nicht weiß, wie sich ein eventueller Fehler auswirkt. Unser Referent, Herr Hain, ging deshalb einen anderen Weg. Er ließ uns direkt in der Datenbank arbeiten, so daß wir für unsere Eingaben unmittelbar die Quittung bekamen und sehen konnten, wie das System arbeitet. Als er uns am letzten Tag auch "METALOG" zeigte, gab es bei den beiden Teilnehmern, die schon ein wenig mit JURIS gearbeitet hatten, die großen Aha-Erlebnisse, denn jetzt erst wurde ihnen klar, warum sie bisher manchmal steckengeblieben waren.
Bis dahin hatte das Seminar im Vergleich mit einer Veranstaltung für Sehende keine Besonderheiten. Spannend wurde es bei der Frage, ob und wie wir mit unseren Hilfsmitteln vernünftig herankommen. Hierzu gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht: Zuerst die gute: Im Prinzip klappt es. Die schlechte: Unter den Braille-Zeilen von drei verschiedenen Herstellern gab es nur eine, die fast völlig problemlos arbeitete. Das Problem war die fehlende Cursor-Anbindung. Unser Braille-Zeilen-Cursor war irgendwo auf dem Monitor geparkt und ließ sich durch nichts beeindrucken. Da die Eingabezeile immer die unterste war, ließ sich das aber in den Griff bekommen. Auch war es meist die gleiche Zeile, in der man die Antwort auf die letzte Eingabe erhielt.
Das Problem der Cursor-Anbindung war noch von einigen Tücken des Netzwerks überlagert. Es war ganz frisch installiert und unser Kurs der erste, der damit arbeitete. So mußten wir damit kämpfen, daß sich alle drei Geräte einer Hilfsmittelfirma (zwei verschiedene Braille-Zeilen und ein Großbildschirm) bei bestimmten Operationen des Lehrer-Rechners (die die anderen Geräte ja nicht durchführten, sondern nur übertrugen) immer wieder verabschiedeten. Leider waren die alarmierten Vertreter zweier Hilfsmittelfirmen nicht in der Lage, die technischen Schwierigkeiten kurzfristig abzustellen. Leider hatte es auch das BBW versäumt, die Geräte so zu konfigurieren, daß man sie optimal einsetzen konnte. Das Auslesen des Bildschirms war deshalb zusätzlich erschwert.
Fazit: Man kann auch per Braille-Zeile mit JURIS arbeiten und muß dabei nicht viel langsamer sein als Sehende. Aber wir müssen unsere Hilfsmittelhersteller fordern, damit sie ihre Produkte an die sich ständig ändernden Anforderungen anpassen.
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