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H. Neuhäußer

Literaturversorgung für Sehgeschädigte an der Universtitätsbibliothek Dortmund Um die Studiensituation Blinder und hochgradig Sehbehinderter an der Universität Dortmund zu verbessern, begann die Universitätsbibliothek 1984 mit der Betreuung blinder und sehbehinderter Studierender auf Initiative des Lehrstuhls Theorie der Sondererziehung der Universität Dortmund in Zusammenarbeit mit dem Beratungsdienst behinderter Studenten und der Interessengemeinschaft behinderter und nichtbehinderter Studenten. 1985 erweiterte sich der Bereich um die Aufbau- und Entwicklungsarbeiten für den Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte (ZK MeSe) mit seinen überregionalen Aufgaben. In diesem Beitrag sollen die Fortschritte und Ergebnisse, vor allem die des Zentralkatalogs der Medien für Sehgeschädigte, von 1984 bis heute dargestellt werden.

Von Beginn an wurden alle Entwicklungsvorhaben mit blinden und sehbehinderten Studierenden diskutiert und abgestimmt, um ihre Wünsche unter praktischen Aspekten zu berücksichtigen. Unter anderem beteiligt sich die Dortmunder Bibliothek mit eigenen Berichten und Diskussionsbeiträgen auf den Wochenend-Seminaren, die seit 1984 wechselnd von Interessengemeinschaften der behinderten und nichtbehinderten Studierenden an verschiedenen Universitäten organisiert werden, um auch bundesweit den Gedankenaustausch zum Thema "Verbesserung der Studiensituation Sehgeschädigter bei der Literaturbeschaffung" mit direkt Betroffenen zu pflegen.

Zunächst wurden Dortmunder sehgeschädigten Benutzern unter Berücksichtigung der möglichen Einbindung in den normalen Benutzerservice der Bibliothek Arbeitserleichterungen wie verlängerte Leihfristen und die Hilfe bei der Literatursuche und Buchbeschaffung eingeräumt. Außerdem erklärte die Universitätsbibliothek ihre Bereitschaft, wissenschaftliche Literatur auf Tonkassetten für sehgeschädigte Studierende im Rahmen der üblichen Bibliotheksbenutzung zur Verfügung zu stellen.

Dieses Versprechen wurde 1985 mit der Produktion der ersten Hörbücher unter Anleitung der Bibliothek in Dortmund eingelöst. Der Bestandsaufbau richtet sich nach dem laufenden Bedarf. Das heißt der Benutzer wendet sich mit seinen Literaturwünschen an die Bibliothek, die, je nach Kapazität, die Bücher selbst produziert oder durch Auftragsvergabe bei auswärtigen Auflesediensten, bisher beim Auflesedienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) in Marburg, erwirbt.

In den Jahren 1985 bis 1987 besorgten das Auflesen von Texten für Dortmunder Bibliotheksbenutzer studentische Hilfskräfte aus dem Fachbereich Sondererziehung und Rehabilitation. 1989 bewilligte die Universität erstmals Mittel für die Hörbuchproduktion durch die Bibliothek. Außerdem wurden einmalig vom Minister für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen zweckgebundene Sondermittel zur Förderung behinderter Studierender gewährt. Die Bibliothek beschäftigte aus diesen Mitteln studentische Hilfskräfte zur persönlichen Betreuung von vier betroffenen Studierenden auf bibliothekarischem Sektor einschließlich der Umsetzung der benötigten Literatur auf Tonträger. Dazu gehörte auch die Ausrüstung der Hilfskräfte mit den notwendigen technischen Geräten (Recorder, Signaltongeber, Mikrofon, Kassettendeck zum Duplizieren der Hörbücher).

Die UB Dortmund nimmt nur solche Bücher in ihr Kassettenarchiv auf, die "wissenschaftlich", d.h. nach bundesweit einheitlichen Auflesekriterien 1), gelesen sind. Diese Bedingungen sollten auch Voraussetzung für die Aufnahme der gemeldeten Titel in den Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte sein. Zumindest müssen sie den Anforderungen der Zitierfähigkeit genügen, d.h. vollständige bibliographische Angaben, Seitenangaben der Schwarzschriftausgabe, Buchstabieren der Eigennamen und alle Anmerkungen enthalten, sowie Signaltöne als "Lesehilfen" haben.

Grundsätzlich müssen für alle als ausleihfähig geltenden Hörbücher und andere Medien für Sehgeschädigte die urheberrechtlichen Fragen geklärt sein. 2) Werden die Medien als Reproduktion eines Verlagswerkes im Rahmen der Ausleihe der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, ist zuvor eine Auflese- und Ausleihgenehmigung bei derjenigen Körperschaft oder Person einzuholen, die im Besitz der Urheberrechte ist. Dies geschieht mit der gleichzeitigen Versicherung seitens der Bibliothek, die Institution oder Person ausdrücklich auf der ersten Kassette eines Werkes zu benennen, die die Genehmigung erteilt hat. Die Bibliothek muß zudem gewährleisten, daß die genannten Werke nur an den Benutzerkreis der Blinden und hochgradig Sehbehinderten ausgegeben werden dürfen.

Von Anfang an wurden alle Hörbücher für Sehgeschädigte der UB Dortmund in den EDV-gestützten Alphabetischen Katalog der Bibliothek aufgenommen. Um später Sonderkataloge dieser Medienform mittels EDV erzeugen zu können, wurden die Signaturen besonders gekennzeichnet. Mit diesen Katalogdaten gelangen die Titelaufnahmen automatisch auch in überregionale Verbundsysteme.

In diesem Zusammenhang trat in Dortmund die Frage nach bundesweit einheitlichen Katalogisierungsregeln für die neuen Medienarten auf und wurde im Juni 1989 an die RAK-Kommission des DBI herangetragen. Die RAK-Kommission erklärte sich bereit, sich der Thematik anzunehmen. In dem von der UB Dortmund entwickelten Anforderungskatalog an die aufzustellenden neuen Regeln wurden die Belange der Arbeitsgemeinschaft der Blindenhörbüchereien e.V. in Marburg einbezogen. Die Arbeitsgemeinschaft beschäftigte sich zu diesem Zeitpunkt mit der Entwicklung und dem Aufbau eines EDV-gestützten Zentralkatalogs auf RAK-Basis.

Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten verfaßten die Universitätsbibliotheken Marburg und Dortmund einen gemeinsamen Entwurf zur einheitlichen Katalogisierung der unterschiedlichen Medien für Sehgeschädigte. Dieser wurde bereits im Herbst 1990 von der RAK-Kommission des DBI diskutiert und als Konzept zur weiteren Bearbeitung verabschiedet.

Da auch schon Maßnahmen zur Literaturversorgung der Sehgeschädigten an den Universitäten Bochum und Hagen getroffen waren, vereinbarte die UB Dortmund 1986 mit deren Bibliotheken den Austausch des Titelmaterials und, bei Benutzungsbedarf, Ausleihmöglichkeiten der Hörbücher im Leihverkehr.

Um die hierzu notwendigen Arbeiten zu rationalisieren und optimale Nutzungsmöglichkeiten zu erzielen, entwickelte die UB Dortmund das Konzept einer Zentralen Erfassungsstelle der wissenschaftlichen Literatur für Sehgeschädigte für die damalige Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin. Der Bestandskatalog der UB Dortmund erweiterte sich zum Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte auf überregionaler Ebene.

Die UB Dortmund machte die Existenz des Zentralkatalogs im Dezember 1988 mit einem Rundschreiben an 116 Hochschulbibliotheken der damaligen Bundesrepublik und West-Berlins bekannt. Gleichzeitig bat sie die Bibliotheken, eventuelle Bestände an Hörkassetten an den Zentralkatalog zu melden. Die Umfrage wurde von 52 Bibliotheken beantwortet, brachte aber keine wesentlichen neuen Bestandsangaben.

Ein bedeutender Anstieg der Titelmeldungen ergab sich durch die Kooperation mit dem Modellversuch "Verbesserte Versorgung blinder und sehbehinderter Studierender mit Studienliteratur" an der Universitätsbibliothek Marburg, der im Oktober 1989 die Herstellung von sehgeschädigtenspezifischen Medien aufnahm. 2) Die UB Dortmund bemühte sich gleichzeitig um eine entsprechende Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte (SBS) in Zürich, in deren Händen die zentrale Literaturversorgung der Sehgeschädigten in der Schweiz ruht. Die retrospektive Erfassung der zitierfähig gelesenen Hörbücher konnte Anfang 1992 abgeschlossen werden. Die Aufnahme der Blindenschriftdrucke der Züricher Bibliothek in den Zentralkatalog wurde als nächster Schritt ins Auge gefaßt.

Ziel des Zentralkatalogs ist die bibliographische Erfassung aller bereits vorhandenen oder in Produktion befindlichen zitierfähigen Medien, um sie einem größtmöglichen Benutzerkreis in kürzester Zeit zur Verfügung stellen zu können. Hierin verzeichnete Werke sollen ohne Zeitverzug von ortsansässigen Nutzern sofort oder von Studierenden anderer Hochschulen durch Direktbestellung (z.B. bei der UB Marburg) oder durch Bestellen im Leihverkehr der Bibliotheken innerhalb von wenigen Tagen ausgeliehen werden können, sofern die Produktion abgeschlossen ist.

Des weiteren soll der Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte dazu dienen, die geringen Produktionskapazitäten so zu koordinieren, daß jede Doppelproduktion innerhalb einer Medienform vermieden wird. Er muß deshalb vor Beginn der Arbeiten von den Produktionsstätten befragt werden, ob der gewünschte Text auf dem gewünschten Medium schon vorhanden ist. 3)

Dies gilt auch für die wissenschaftlichen Auflesedienste gemeinnütziger Vereine in Deutschland. Eine erste Partnerschaft wurde mit dem Auflesedienst des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) in Marburg 1988 eingegangen. Es folgten erste Gespräche mit dem Bayerischen Blindenbund e.V., Information Textservice (BIT) und der Vereinigung Integrationsförderung e.V. (VIF) in München. Seit Anfang 1991 steht der Hörbuch-Katalog des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. in Dortmund zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung (z.Zt. ca. 3500 Titel). Seine Aktualisierung geschieht mindestens 14tägig. Weiterhin wurden erste Absprachen mit dem Ziel getroffen, seine Datensätze wie auch die anderer Auflesedienste in den Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte aufzunehmen. Auf diese Weise kann die Zahl der Informationsstellen zum Vorteil für Literatursuchende und Produktionsstätten verringert werden.

Unter diesem Aspekt wurde auch auf der Arbeitstagung bei der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte in Zürich im Dezember 1991 die Zusammenarbeit im EDV-Bereich zwischen Blindenhörbüchereien, wissenschaftlichen Bibliotheken und Produktionsstätten eingeleitet. Die Teilnehmer beschlossen u.a., die Daten der bestehenden Zentralkataloge (Zentralkatalog der Arbeitsgemeinschaft der Blindenhörbüchereien in Marburg, Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte in Dortmund sowie ein einzurichtender Zentralkatalog der Blindenschriftverlage) so untereinander auszutauschen, daß jede dieser Informationszentralen umfassende Auskünfte erteilen kann.

Zwecks Rationalisierung und Verbreitungsmöglichkeit der Bestandsnachweise des Zentralkatalogs der Medien für Sehgeschädigte wurde 1987 ein PC-Programm zur Erfassung und Wiedergabe der Katalogdaten mit entsprechenden Druckprogrammen erstellt. Neben der direkten telefonischen Auskunft konnten Institutionen und Privatpersonen nunmehr folgende Arten von alphabetischen Listen in Dortmund anfordern:

1. Gesamtliste aller Hörbücher

2. Teillisten nach Sachgebieten (es gibt 40 Sachgruppen)

3. Teillisten nach den Beständen einzelner Bibliotheken.

Seit 1989 können neben den gedruckten Listen entsprechende Dateien auch auf Diskette ausgegeben werden. Der Versand ist kostenlos, da der Disketteninhalt als "Blindenmaterial" deklarierbar ist. Anfang 1991 wurden die Medienarten Blindenschrift- und Großdruckausgaben sowie Disketten in den Zentralkatalog integriert.

Für den Bestandsnachweis eines Werkes im Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte wird jedes Buch, das nicht retrospektiv gemeldet ist, erstmalig bei der Produktionsankündigung katalogisiert und mindestens ein zweites Mal für Korrekturen oder Ergänzungen von Produktionsdaten wie Signatur, Anzahl der Kassetten usw. in der Datei bearbeitet. Dadurch ist die Aktualität des Titelmaterials gewährleistet.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß mit den Dortmunder Bemühungen um den Aufbau eines zentralen Nachweises der vorhandenen "wissenschaftlichen" Literatur für Sehgeschädigte eine recht hohe Anzahl von Medien erfaßt werden konnte (insgesamt 5267). Dies geschah nicht zuletzt durch eine umfassende Zusammenarbeit der Institutionen untereinander, die sich um die Literaturversorgung Sehgeschädigter bemühen. Gemessen an den Beständen der wissenschaftlichen Bibliotheken und ihrem Wachstum sind diese Zahlen jedoch äußerst gering. Der Kontrast macht deutlich, daß die Produktion der Medien für Sehgeschädigte wesentlich erhöht und beschleunigt werden muß. Dies könnte auf der Ebene von zentralen Produktionsstellen - wie im Marburger Modellversuch erfolgreich erprobt 2) - erreicht werden. Auch die Tatsache der anwachsenden Zahl der blinden und hochgradig sehbehinderten Studierenden in Deutschland unterstreicht den notwendigen Bedarf solcher Einrichtungen.

1) Vorlesekriterien. Anleitung zum Aufsprechen wissenschaftlicher Literatur auf Tonträger (Verabschiedet auf dem IV. bundesweiten Initiativgruppentreffen sehgeschädigter Studenten vom 3. bis 5. Oktober 1986 in Kleve).

2) Barth, Dirk: Literaturversorgung für sehgeschädigte Studierende. In: Bibliotheksdienst. 26,5. 1992, S. 626-634

3) Neuhäußer, Heike: Verbesserung der Literaturversorgung für sehgeschädigte Studierende an bundesdeutschen Hochschulen. In: horus. 51,3. 1989, S. 97-99

Anschrift der Verfasserin:

Heike Neuhäußer, Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte an der Universitätsbibliothek Dortmund, Vogelpothsweg 76, Postfach 50 03 60, W-4600 Dortmund 50, Tel.: (0231) 755-4017

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