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F.-J. Hanke: Die Menschenwürde muß unantastbar bleiben! Gedanken zum DVBS-Seminar "Pränataldiagnostik" in Herrenberg

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu pflegen, ist oberstes Ziel aller staatlichen Organe." (Artikel 1 Grundgesetz)

Entgegen dem Gebot des Grundgesetzes wird die Menschenwürde Behinderter heute vielfach in Frage gestellt. Bei dem Seminar "Pränataldiagnostik", das der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) vom 15. bis 17. Januar in Herrenberg veranstaltet hat, wurde über die Empfindungen sehgeschädigter Menschen angesichts der Möglichkeiten moderner Pränataldiagnostik kontrovers diskutiert.

Viele Blinde und Sehbehinderte sehen ihre Würde und ihr Lebensrecht durch Diskussionen um ein angeblich "lebensunwertes Leben" bedroht. Viele Humangenetikerinnen und Humangenetiker sprechen von einem "Risiko der Blindheit". Das Wort "Risiko" bewertet die Blindheit bereits als unerwünschte Eigenschaft, während wertneutral von der "Wahrscheinlichkeit" der Weitergabe bestimmter Erbeigenschaften gesprochen werden müßte. Mit der Rede vom "Risiko der Blindheit" mißachten Humangenetikerinnen und Humangenetiker die Würde sehgeschädigter Menschen, die ihre Behinderung als unabwendbare Eigenschaft ihrer Person akzeptieren und damit leben. Behinderte werden damit zu einem Risiko für ihre Eltern, die Familien und die Gesellschaft erklärt.

Die vorherrschende pränataldiagnostische Praxis erweckt bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck, Behinderungen seien vermeidbar und unnötig. In aller Regel führt die vorgeburtliche Diagnose einer möglichen Behinderung zum Schwangerschaftsabruch, so daß letztlich Behinderte vermieden werden und nicht etwa Krankheiten geheilt.

In diesem Umgang mit Behinderungen sehen viele Betroffene einen ersten Schritt auf dem Wege zu einer Neo-Eugenik, die längst überholt geglaubte Vorstellungen unter neuen Vorzeichen als Ziele einer biologischen und medizinischen Wissenschaft ausgibt. Sie bestehen auf der Beibehaltung der ärztlichen Verpflichtung zur Hilfe für alle, die medizinische Leistungen in Anspruch nehmen wollen.

Die absolute Freiwilligkeit einer Inanspruchnahme von Leistungen der Pränataldiagnostik und humangenetischen Beratung ist leider keine Selbstverständlichkeit.

Eine humangenetische Beratung darf weder direktiv auf einen Schwangerschaftsabbruch hin geführt werden, noch dürfen Frauen unter Druck gesetzt werden, möglicherweise behinderte Kinder abzutreiben oder gegen ihre eigene Entscheidung auszutragen. Anstatt einer finanziellen Förderung der Entwicklung genetischer Testverfahren sollten die Einrichtungen zur Früherkennung und Frühförderung von Behinderten ausgebaut und wirtschaftlich abgesichert werden. Ebenso müssen Beratungseinrichtungen für Menschen, die in schwierigen Lebenslagen oder bei der Erziehung ihrer Kinder pädagogische, psychologische, medizinische oder juristische Hilfe in Anspruch nehmen wollen, ausgebaut und geschaffen werden.

Humangenetische Beratungsstellen dürfen auf keinen Fall in privater Trägerschaft organisiert sein, da sonst Kostenargumente Vorrang vor den Bedürfnissen und der Menschenwürde Behinderter erhalten könnten. Humangenetische Beratung wird von den meisten Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmern abgelehnt,

- wenn sie Behinderte nicht als eigenverantwortliche Personen respektiert;

- wenn sie Behinderungen als "Risiko" tituliert;

- wenn sie aufgrund der möglichen Behinderung eines Kindes zum Schwangerschaftsabbruch rät;

- wenn sie von "Kosten" einer Behinderung spricht;

- wenn sie gentechnische Methoden anwendet.

Das politische Klima in Deutschland wendet sich in jüngster Zeit leider mehr und mehr gegen Behinderte. Viele von uns sehen auch die Debatten um eine angebliche Vermeidbarkeit von Behinderungen aufgrund neuer genetischer Methoden und Verfahren als einen von mehreren Gründen für diese Klimaveränderung. Wir warnen vor einer Gesellschaft, die für Behinderte, Alte, Kranke und Schwache keine Lebens- und Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, unsere persönlichen Erfahrungen und Fähigkeiten in einen Dialog über die Werte einer humanen Gestaltung der Gesellschaft einzubringen. Einhellig waren die Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer der Ansicht, daß wir Blinden und Sehbehinderten einer Ausgrenzung behinderter Menschen aus dem gesellschaftlichen Leben am besten durch unsere rege Beteiligung an eben diesen sozialen Entscheidungsprozessen entgegentreten können. Es ist vor allem die Ausgrenzung und Tabuisierung von Behinderungen und Behinderten, die eine Entscheidung von Eltern gegen die Geburt eines möglicherweise behinderten Kindes beeinflußt.

Der Ulmer Humangenetiker Dr. Michael Wolf brachte es auf die griffige Formel: "Wenn die Brigitte auf dem Titelbild eine junge Frau mit Trisomie 21 als Fotomodell abdruckt, dann kann ich meine Arbeit einstellen!"

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