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Vom 29. bis 31. Januar 1993 fand in Bad Hersfeld unser diesjähriges bundesweites Treffen statt. Mit etwas über 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatten wir ein recht reges Interesse zu verzeichnen.
Nachdem alle organisatorischen Fragen geklärt waren, galt der Freitag Abend der allgemeinen Vorstellungsrunde und damit verbunden der Darstellung von Initiativen und Projekten an den einzelnen Hochschulen. Nahezu alle Anwesenden konnten von verfügbaren Hilfsmitteln (konventionellen sowie Computer-arbeitsplätzen) berichten. Das Thema der Literaturversorgung spielte eine besonders große Rolle. Ein großes Problem, so die anwesenden Jura-Studentinnen und -studenten, sei die Versorgung mit aktuellen Gesetzestexten. Das Angebot der Deutschen Blindenstudienanstalt sei hier bei weitem nicht ausreichend. Neben größeren Projekten, wie dem Modellversuch "Informatik für Blinde", dem (inzwischen nicht weitergeführten) Modellversuch zur verbesserten Versorgung mit Studienliteratur in Marburg und auch der Arbeitsgruppe "Blindeninformatik" an der TU Dresden, wurden uns mehrere kleinere Initiativen vorgestellt.
Am Samstag Vormittag standen systematische Arbeitstechniken für Blinde und Sehbehinderte zur Diskussion. Die Referate, die von Karl Britz (Arbeitstechniken für Blinde) und Georg Riester (Arbeitstechniken für Sehbehinderte) gehalten wurden, gaben vielfältige Ansatzpunkte zu reger Diskussion. Karl Britz unterstrich, daß althergebrachte und bewährte Techniken, wie z.B. das Tafelschreiben oder der Einsatz von Diktiergeräten, trotz moderner Hilfsmittel sehr von Vorteil sein können.
Er hob ebenfalls hervor, daß Vorlesekräfte und andere Hilfspersonen durch keinerlei Hilfsmittel zu ersetzen sind.
Georg Riester ging in seinem Referat auf unterschiedliche Arbeitsfelder eines Studierenden ein, wie
- Vorlesungen
- Übungen und Seminare
- fachspezifische Praktika
- Arbeit in der Bibliothek, Selbststudium
- Halten von Vorträgen und Referaten
- Prüfungen.
Gerade der letztgenannte Punkt stieß auf reges Interesse, da die Anwesenden hier sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht hatten. Das eigene Auftreten eines Blinden oder Sehbehinderten, so wurde mehrfach festgestellt, fesselt die Zuhörer oft mehr, als der eigentliche Inhalt eines Vortrags. Außerdem sollte im Rahmen der Schulbildung dem Erlernen und Üben, einen Fachvortrag zu halten, wesentlich mehr Bedeutung beigemessen werden. Aus unseren diesbezüglichen Erfahrungen möchten wir diese Empfehlung an die Deutsche Blindenstudienanstalt weiterleiten.
Die möglichst gute Zusammenarbeit mit Kommilitoninnen und Kommilitonen sowie mit dem Lehrkörper sehen wir als unerläßlich an.
Am Nachmittag des 30. Januar standen Aufgaben und Perspektiven von Behindertenbeauftragten und studentischen Initiativen bei der Studienberatung auf unserem Programm. Referentinnen dazu waren Angela Hune, Mitarbeiterin des "Autonomen Behindertenreferats" an der Gesamthochschule Kassel, und Frau Prof. Rath, Behindertenbeauftragte an der Universität Hamburg. Angela Hune stellte uns das Konzept des Peer Supports vor, in dem es um Beratung von Behinderten durch Behinderte selbst geht. Sie machte die theoretischen Grundlagen, aber auch Möglichkeiten und Grenzen in der Arbeit der Beraterinnen und Berater deutlich. In der Diskussion zeigte sich, daß unbedingt die Forderung nach einer Fortbildungsmöglichkeit für ehrenamtliche Beraterinnen und Berater besteht. Im Ergebnis unseres Treffens werden wir uns um ein diesbezügliches Seminar beim Deutschen Studentenwerk bemühen.
Frau Prof. Rath ging zunächst auf die geschichtliche Entwicklung der Aufgabenbereiche von Behindertenbeauftragten und deren Formulierung durch die Kultusministerkonferenz (1982) und die Westdeutsche Rektorenkonferenz (1986) ein. Es offenbarte sich ein umfassendes, von einer Person nicht zu bewältigendes Aufgabenspektrum von direkt studienbegleitender Beratung bis zur Unterstützung bei weitreichenden sozialen Problemen und zur Umfeldberatung. Es ist also besonders wichtig, so Frau Prof. Rath, daß der/die Behindertenbeauftragte
- möglichst guten Kontakt zum Umfeld des Behinderten hat (es ist vorteilhaft, wenn der/die Behindertenbeauftragte selbst Lehrkraft ist),
- möglichst vielfältige Kontakte zu für Behinderte wichtigen Institutionen und Personen, auch außerhalb der Hochschule hat,
- gut mit einer eventuell vorhandenen Interessengemeinschaft behinderter Studierender zusammenarbeitet und
- wenn möglich, eine Assistenz zur Verfügung hat.
In der anschließenden Debatte stellte sich unter anderem die Frage, ob Beratung und Unterstützung von behinderten Studierenden an den Hochschulen institutionalisiert werden sollte. Hier gab es recht gegenläufige Ansichten. In der Unterstützung von behinderten Studierenden im Rahmen von Dienstleistungszentren wurde von einigen Anwesenden die Gefahr einer Gettoisierung gesehen.
Am Sonntag beschäftigten uns "Wege zur Beschaffung studienrelevanter Informationen". Dies ist zweifellos ein sehr weites Feld. Der Referent, Richard Heuer gen. Hallmann (Fernuniversität Hagen), bezog sich auf die Arbeit mit Literatur speziell auf verschiedene, für Blinde und Sehbehinderte nutzbare Medienformen und die Umsetzung von Informationen in diese. Bei letztgenanntem sind einige wichtige Aspekte, wie vollständige Umsetzung, Angabe der Seitennumerierung des Originals und Angaben zur Schreibweise, unbedingt zu beachten. Es zeigte sich großer Bedarf, die aufgeführte breite Palette der Punktschriftdruckereien, Aufsprachedienste, solche Dienstleistungen anbietenden Hochschulen als gesammelte Übersicht, jeweils mit Angabe von Inhalt, Form u. a., als Übersicht verfügbar zu haben. Außerdem wurde für eines der nächsten Seminare die Beschäftigung mit Möglichkeiten zur eigenen Umsetzung von Informationen angeregt.
Frau Neuhäußer, Mitarbeiterin der Universitätsbibliothek Dortmund, berichtete uns nunmehr über den in Dortmund erarbeiteten Zentralkatalog sehgeschädigtengerecht aufgearbeiteter Literatur. Sie informierte über den gegenwärtigen Stand, die vertretenen Umsetzungsdienste und deren Angebote.
Abschließend blieb uns noch ausreichend Zeit für den Ausblick auf kommende Veranstaltungen sowie einige Fachgruppeninterna.
Zwar standen diesmal keine Wahlen der Fachgruppenleitung ins Haus, eine Änderung schien aber trotzdem geboten. Es wurde "im Interesse der Wiederbelebung unserer Fachgruppe" beantragt, die letztes Jahr in die Fachgruppenleitung gewählte Anke Trublereau von ihrer Funktion zu entbinden. Dem Antrag wurde mit 15 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen zugestimmt. Anschließend war die Frage, ob nachgewählt werden sollte. Da es eine Kandidatin gab, die sich zur Mitarbeit in der Fachgruppenleitung bereit erklärte, stimmten wir einer Nachwahl zu. Diese konnte Birgit Wibbelmann (Gießen) mit 17 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen für sich entscheiden.
Noch einmal wurde rege diskutiert über Vorschläge zur thematischen Ausgestaltung künftiger Seminare. Neben weiter oben bereits erwähntem waren hier Vorschläge zu Themen wie Industriepraktika, Umgang mit verschiedenen Behörden und Finanzierung von Arbeitsplatzausstattungen zu finden.
Zusammenfassend kann unser diesjähriges Treffen als Erfolg gewertet werden. In guter Atmosphäre (und bei herrlichem Winterwetter) konnten wir vielfältige Erfahrungen austauschen und neue Ideen sammeln.
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