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Die folgenden Überlegungen sollen vor allem Berufsanfänger/innen dazu dienen, einen Überblick zu bekommen, was für die Zusammenarbeit mit einer Assistenzkraft beachtenswert ist.
In den letzten 10-15 Jahren haben sich die Berufswünsche und -möglichkeiten für Sehbehinderte und Blinde zum Teil stark verändert. Damit verbunden erweiterten sich auch die Anforderungen an benötigte Hilfskräfte:
Aus der "einfachen Vorlesekraft" wurde der/die Arbeitsplatzassistent/in.
Diese Entwicklung gilt vielleicht nicht für alle Berufe, in denen Sehgeschädigte arbeiten. Sicher aber können die hier zusammengefaßten Erfahrungen und Hinweise auch denen nützen, die momentan womöglich ausschließlich an Vorlesearbeiten denken, die sie zur Arbeitsunterstützung benötigen. Umgekehrt gelten viele der Merkmale ja auch für Hilfskräfte, die keinen so umfangreichen Aufgabenbereich zu erfüllen haben.
Die folgenden Kriterien basieren auf den Erfahrungen, die während des Seminars "Von der Vorlesekraft zur Arbeitsplatzassistenz" (Fachgruppe Sozialwesen beim Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf - DVBS) im Juni 1992 zusammengetragen wurden. Wichtige Aspekte dieser Thematik sind auch schon in einigen Artikeln in den "Marburger Beiträgen" angesprochen bzw. vertieft worden. Informationen finden sich insbesondere in Heft 6/1992 (Seitenzahlen beziehen sich auf die Punktschriftausgabe):
- W. Angermann: Protokoll der Mitgliederversammlung, Antrag der Fachgruppe "Sozialwesen", S. 709
- P. Brass: Bericht über das Wochenendseminar der Fachgruppe Erziehung und Wissenschaft ..., S. 729
- K. Thorstensen/A. Overbeck: Bericht zum Treffen der Fachgruppe "Sozialwesen" ..., S. 734
- A. Overbeck: Zur Diskussion - eine Einarbeitungszeit noch vor der Probezeit, S. 738
Als Grundsatz gilt, daß die Assistenz sich auf die Zusammenarbeit mit einer behinderten Person bezieht und dementsprechend (auch vorher schon) die Rollen geklärt werden, die von den beteiligten Personen eingenommen oder erwartet werden.
Arbeitsrechtliche Formalvoraussetzungen
Art des Beschäftigungsverhältnisses:
- beim Arbeitgeber der behinderten Person anstellen
- Parallele oder zusätzliche ABM
- Selbstanstellung
Finanzierung:
- Arbeitsamt
- Hauptfürsorgestelle mit Eigenanteil des Arbeitgebers
- Arbeitgeber
Tarifrechtliche Einordnung (vgl.: Arbeitsplatzbeschreibung):
- Spektrum zwischen BAT VII und V c
Inhaltliche Absprachen:
- eigene Arbeitsplatzbeschreibung (Welche Aufgaben kann ich selbständig erledigen und wofür benötige ich Hilfe-)
- daraus leiten sich Notwendigkeit, Art und Umfang für Arbeitsplatzassistenz ab. Im Idealfall entsteht eine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung für die Assistenz selbst)
Praktisches Vorgehen
Unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses ist anzustreben, daß die behinderte Person die letzte Entscheidung über die Besetzung der Assistents-Stelle treffen kann. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, wer die Stelle ausschreibt.
Suche von Assistent/innen über
- das Arbeitsamt
- Aushänge
- den Bekanntenkreis
- Handzettel
- Zeitungsannoncen
Gestaltung von Annoncen oder Handzetteln:
- Beginn der Beschäftigung
- Stundenzahl
- Benennung der Behinderung und des eigenen Arbeitsfeldes der Person, die eine Assistenz sucht
- genaue Beschreibung des Arbeitsbereiches der Assistent/in
- Notwendige Vorkenntnisse/Voraussetzungen
- Möglicherweise benennen, ob Assistent oder Assistentin
- Notwendigkeit eines Führerscheines (wird ein Dienstfahrzeug gestellt oder der eigene PKW als solches anerkannt)
- Bezahlung
- Bewerbungsschluß
- Kontaktadresse (möglichst Chiffre)
Das Erstgespräch:
- Falls andere Personen beim Bewerbungsgespräch anwesend sind (z.B. ArbeitgeberIn der/des Behinderten) abklären, daß der/die Behinderte das Gespräch leitet
- Atmosphärisches: gemütlicher Raum, keine Störungen, evtl. ein Getränk anbieten, Zeit für zusätzlich auftretende Fragen
- kurze Vorstellung der eigenen Person
- Persönlicher Werdegang (Ambitionen für diesen Arbeitsbereich, Bisherige Kontakte zu Behinderten und persönliche Sichtweise über Behinderung erfragen, Vorkenntnisse ...). Bei dem Gespräch ist es wichtig, Klarheit über eigene Reaktionen und Empfindlichkeiten in bezug auf die eigene Behinderung sowie mögliche Vorurteile Nichtbehinderter zu haben.
- Klärung der Arbeitszeiten
- Bezahlung
Austausch über die eventuelle Zusammenarbeit:
- Tätigkeitsbereiche abgrenzen bzw. Kooperationsbedarf erläutern
- Rollenklärung (Assistenzkraft und behinderte Person selbst). Soll es Unterschiede im Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Betroffenen und "nach außen" geben- Außerdem muß besprochen werden, ob und wann eine inhaltliche Einmischung/Einschätzung gewünscht wird bzw. ob und wann nicht (Beispiel: Beobachtungen bei Beratungsgesprächen usw.). - Die erwartete Hilfe muß benannt und - soweit möglich - fixiert werden.
- Bedenkzeit absprechen und ausmachen, wann Zu- oder Absage erfolgen soll
Entscheidungshilfen:
- Reflexion der im Gespräch aufgetretenen Gefühle und Eindrücke
- Austausch mit anderen, die während des Gespräches anwesend waren
- Austausch mit Behinderten (Bekanntenkreis oder auch sachbezogene Informationen vom DVBS und ähnlichen Vereinen)
Stellenbeschreibung für Arbeitsplatzassistent(inn)en für Blinde und Sehbehinderte - Skizze:
Der/die Assistent/in unterliegt der Schweigepflicht
Erwartete Tätigkeiten:
- Direktvorlesen von Texten (Post, aktuelle Artikel usw.)
- Aufsprechen von Literatur auf Cassette (hier ist zu vermerken, ob es sich auch um wissenschaftliche Texte handelt,
ob Fremdsprachenkenntnisse erwartet werden,
ob auf spezielle Lesefähigkeiten/Sprechweisen Wert gelegt wird,
ob nach festgelegten Auflesekriterien vorgelesen werden muß
- Informationserschließung (aus Akten, Gesetzen, Presse usw.)
- Assistenz am PC (EDV-Kenntnisse, Aufbereitung von Texten usw.)
- Schreibarbeiten (Briefe, Formulare ausfüllen usw.)
- Begleitung bei der Wahrnehmung von Außenterminen (Hausbesuche, Besprechungen/Konferenzen, Fortbildungen usw.)
- Kopierarbeiten
- Unterstützung beim Versand
- Unterstützung bei der optischen Gestaltung von Flug- oder Faltblättern, Plakaten, Broschüren, Berichten usw.
- Unterstützung bei Einkäufen
Wir hoffen, mit dieser Zusammenstellung andere blinde/sehbehinderte Leser/innen anzuregen, in den diversen Behindertenzeitschriften Beiträge zu diesem Thema zu veröffentlichen.
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