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Behinderte Frauen zwischen Fremd- und Selbstbestimmung
Frauen kämpfen um ihre Gleichstellung - wir behinderten Frauen darüber hinaus um unsere Wahrnehmung durch die Gesellschaft als Frau überhaupt.
Wenn wir doch beachtet werden - dann als Objekte der Nicht- Begierde, als Frauen zweiter oder dritter Wahl "außer Konkurrenz". Uns gibt es weder in der öffentlichen Meinung und Diskussion noch in feministischer Literatur, weder in Politik noch Statistik. In der Frauenforschung werden sämtliche Problemfelder der Frauen rauf und runter dekliniert, aber unter Ausblendung behinderter Frauen.
In Kommunen und Ländern (vom Bund ganz zu schweigen) ist eine weibliche Behindertenbeauftragte die berühmte Nadel im Heuhaufen. Auch die Frauenministerien und -beauftragten haben in der Regel keine behinderten Mitarbeiterinnen oder Fachfrauen in ihren Reihen.
Unsere Lebenssituation wird weder wahrgenommen noch berücksichtigt. Sie geht unter in der Menge behinderter und nichtbehinderter Männer, nichtbehinderter Frauen oder, geschlechtsneutral, in der anonymen Masse der Behinderten, wobei in der Regel von dem Behinderten die Rede ist. Als behinderte Frauen werden wir als Behinderte behandelt, weiblich sind wir ganz nebenbei.
Auch die Frauenbewegung findet ohne uns statt. Nach wie vor sind wir behinderten Frauen kein Thema, es sei denn, wir machen uns selbst dazu. Wenn sie uns dann bemerken, stecken uns nichtbehinderte Frauen ständig in die Schublade Behindertenpolitik, sprich Sozialpolitik. Ein bekanntes und uns verhaßtes Muster. Wir sind ungleiche Schwestern in verschiedenen Welten. Nicht die Gleichstellung aller Frauen scheint inzwischen Forderung der Frauenpolitik zu sein, statt dessen werden die Differenzen von Müttern und Nichtmüttern, Lesben und Nichtlesben, Ausländerinnen und Einheimischen diskutiert. Allem Anschein nach reicht der gemeinsame Nenner, die patriarchalische Unterdrückung, zur Solidarisierung nicht aus.
Aber auch in unseren eigenen Reihen sind wir von gesellschaftlicher Anerkennung, Aufstiegserfolgen und beruflicher Absicherung ausgegrenzt: In der Selbsthilfeszene sind viele behinderte Frauen ehrenamtlich tätig. Aber überall dort, wo es um Geschäftsführungstätigkeit und gut bezahlte Positionen geht, finden wir in der Regel Männer oder nichtbehinderte Frauen.
In der Bundesrepublik leben ca. 15 Prozent Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Bevölkerungsgruppe ist weiblich. Behinderte Frauen sind statistisch die größte Gruppe unter den Frauen. Wir sind jung oder alt, wir sind hetero- oder homosexuell, wir sind deutsch oder ausländisch und erleben Diskriminierung mehrfach - nicht nur aufgrund unseres Geschlechts, sondern auch als behinderte, lesbische, alte, ausländische Frau. Frauen werden durch das von der Gesellschaft diktierte Rollenverständnis, das sich überwiegend auf Haushalt und Familie beschränkt, diskriminiert. Uns werden nicht einmal diese frauenspezifischen Klischees zugestanden.
Je mehr eine Frau körperlich und/oder geistig beeinträchtigt ist, desto stärker stößt ihr Wunsch nach Partner- und Mutterschaft auf gesellschaftliche Ablehnung. Während Schwangerschaftsabbrüche bei nichtbehinderten Frauen kriminalisiert werden, wird bei schwangeren behinderten Frauen dem eventuellen Wunsch nach einer Abtreibung problemlos entsprochen - oft sogar dazu geraten. Scheinbare Freiräume, die diskriminieren. Eine Adoption wird meist verweigert, weil uns Mutterschaft nicht zugetraut wird. Andererseits werden auch keine personellen oder finanziellen Hilfen zur Betreuung von Kindern behinderter Mütter gewährt. Nach § 224 Strafgesetzbuch stellt Sterilisation eine schwere Körperverletzung dar. Dennoch werden Frauen mit geistiger Behinderung - wohlgemerkt: fast nie Männer - sterilisiert, häufig ohne umfassendes, aufklärendes Gespräch. Sie werden unfruchtbar gemacht, weil dies wesentlich billiger ist, als über Möglichkeiten der Verhütung zu beraten bzw. Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihnen eine Mutterschaft ermöglichen könnten.
Behinderte Frauen werden zwar selten als weibliche Wesen gesehen, sind aber durch ihre Abhängigkeit von Familienangehörigen oder Personal in Einrichtungen häufig sexueller Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt. Es gibt im deutschsprachigen Raum keine Statistik zu dem Thema. Aber aus amerikanischen und britischen Untersuchungen* wissen wir, daß jedes dritte Mädchen und jeder siebente Junge vor dem 18. Lebensjahr Opfer sexueller Gewalt werden. Bei geistig Behinderten und Gehörlosen (typischerweise wird nicht nach Geschlecht differenziert!) liegen die Zahlen viermal höher. Es besteht kein Grund zu der Annahme, daß die Situation in Deutschland weniger alarmierend ist. Aber die Wahrnehmung und Benennung dieser Gewalt ist ein Tabu im Tabu.
Es gibt auch kaum Prozesse, in denen die Vergewaltigung einer behinderten Frau verhandelt wird. Die Gründe sind vielfältig: Viele behinderte Frauen werden in Sondereinrichtungen und Heimen sexuell mißbraucht, in denen die Kontrolle und Abhängigkeit total ist. Eine Frau wird sich hüten, etwas zu sagen, wenn sie hinterher nicht mehr aufs Klo gebracht wird oder nur noch kaltes Essen bekommt. Meist wird ihr sowieso nicht geglaubt.
Oder architektonische und kommunikative Barrieren (Treppen, Unzugänglichkeit für Blinde, keine Schreibtelefone oder Gebärdendolmetscher für Gehörlose) sorgen dafür, daß sich die Frauen nicht an Notrufzentren oder Polizeidienststellen wenden können. Kommt es doch zur Strafanzeige einer behinderten Frau, wird sie meist nicht ernst genommen, und das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt: "Wer will denn so eine schon-" Gelingt einer behinderten Frau die Lösung eines Abhängigkeitsverhältnisses, sind die Frauenhäuser, -initiativen, beratungszentren, -projekte, -therapieangebote für Rollstuhlbenutzerinnen, blinde oder gehörlose Frauen nicht zugänglich.
Auch in Bildung und Beruf sind wir behinderten Frauen mehrfach benachteiligt. Uns trifft die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung besonders hart:
Einerseits werden wir aufgrund unseres Frau-Seins vorrangig dem Wirkungskreis der Familie zugeordnet, und man erwartet von uns - im Gegensatz zu behinderten Männern! - die Bewältigung der traditionellen Hausarbeit. So wird uns wegen der "Familienpflichten" die Teilnahme am Berufsleben und an Rehabilitationsmaßnahmen erschwert. Andererseits ist aufgrund des Beeinträchtigt-Seins unser "Marktwert" auf dem Arbeitsmarkt gering. Ist die Arbeitslosigkeit bei behinderten Männern fast doppelt so hoch wie bei Nichtbehinderten, muß bei behinderten Frauen von einer überproportional hohen Quote ausgegangen werden. Beweisen kann ich diese Vermutung leider nicht, weil, wie üblich, die Statistik bei Behinderten nicht nach Geschlecht differenziert.
Und, last but not least, ein Beispiel für Diskriminierung total: Uns behinderten Frauen gibt man(n) kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt, aber ohne Nachweis versicherungspflichtiger Tätigkeit haben wir kaum Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen wie zum Beispiel Umschulungen, Eingliederungshilfen, Kuren. Diverse Nachteilsausgleiche sind ebenfalls an das Kriterium der Berufstätigkeit gebunden, zum Beispiel ein Zuschuß zum Kauf oder behindertengerechten Umbau eines Pkws.
Wir sitzen zwischen allen Stühlen. Weder Männer mit Behinderungen noch Frauen ohne Behinderungen setzen sich für unsere Gleichstellung ein. Also müssen wir selber ran - und sind schon kräftig dabei:
Innerhalb der Bewegung zur Gleichstellung Behinderter erarbeiten wir gegenwärtig die konkreten gesetzlichen Anforderungen behinderter Frauen an ein zukünftiges umfassendes Gleichstellungsgesetz.
In der Frauenbewegung versuchen wir, uns Gehör zu verschaffen, indem wir unsere Wünsche, Erfordernisse und Ansprüche selbst vertreten.
Und wir bemühen uns, die Medien für unsere Belange zu sensibilisieren.
* Kennedy, M.: The Abuse of Deaf Children. Child abuse review, Spring 1989, p. 3;
Stimpson, L./Best, M.C.: Courage Above All. Sexual Assault Against Women With Disabilities.
DisAbles Women"s Network. Toronto, Canada 1991
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