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H. Kahler: 4. EBU-Generalversammlung in Polen

Nach Hurdal (Norwegen) 1984, Warna (Bulgarien) 1987 und Lissabon (Portugal) 1990 war Ustron, ein kleines Kurstädtchen in Südpolen, vom 7. bis 9. Oktober 1993 Tagungsort der 4. Generalversammlung der Europäischen Blinden- Union.

Schon Ende 1991 hatte Tadeusz Madzia, der Präsident des Polnischen Blindenverbandes und Präsidiumsmitglied der EBU, angeboten, die 4. Generalversammlung im verbandseigenen Rehabilitationszentrum und Kursanatorium in Ustron auszurichten. Tagungsräume und modern ausgestattete Zimmer mit Naßzelle, Telefon, Radio- und Fernsehgeräten stünden in erforderlicher Anzahl zur Verfügung. Vielleicht hatte T. Madzia damals aber nicht mit einer so starken Zunahme von Mitgliedsländern zur EBU (1990 = 23, 1993 = 40) gerechnet, denn es mußten doch noch Zimmer in zwei nahegelegenen Sanatorien angemietet werden. Galt es doch, mehr als 200 Personen - Delegierte und Begleiter, Beobachter und Gäste - unterzubringen.

Im Konferenzsaal selbst war dies problemlos möglich. Die gesamte Organisation war durchweg gut; der Ausrichter der 5. Generalversammlung wird sich anstrengen müssen, die vom Polnischen Blindenverband gesetzten Maßstäbe zu halten.

Von den derzeit 40 Mitgliedsländern der EBU waren 38 in Ustron durch Delegierte in der 4. Generalversammlung vertreten. Dazu muß man wissen, daß jedes Mitgliedsland - gleich, wieviel Einwohner es zählt - in der Generalversammlung sechs Stimmen hat, dort also auch mit sechs Personen vertreten sein kann. Die deutsche Delegation bestand aus sechs Delegierten: Dr. Franz Sonntag und Heinrich Johanning vom BKD, Eberhard Fuchs vom VBS, Wolfgang Angermann vom DVBS sowie Armin Kappallo und Norbert Müller vom DBV. Ihr gehörten außerdem als Beobachter und Gäste Hans Neugebauer (ebenfalls vom VBS), Dr. Rainald von Gizycki, Präsident der DRPV, und Dr. Siegfried Tschirner von der DZB in Leipzig sowie ich selbst als noch amtierendes EBU- Präsidiumsmitglied an.

Nach den Eröffnungsformalitäten nahm die Generalversammlung zunächst den Tätigkeitsbericht des Präsidenten Arne Husveg (Norwegen), den Bericht des Schatzmeisters Eugene Loeff (Niederlande) sowie die Berichte des Generalsekretärs John Wall (England) und des Leiters des EBU-Sekretariats in Paris Moukrane Boussaid (Frankreich) entgegen.

Es folgten die 15 Berichte der ständigen EBU-Kommissionen für Frauen, Jugend und ältere Menschen; für Mehrfachbehinderte und Taubblinde; für Rehabilitation und soziale Rechte; für Sehbehinderte; für Mobilität und Führhunde; für technische Hilfsmittel; für die Unterstützung der Blinden und Sehbehinderten in den Entwicklungsländern sowie in den Ländern Ost- und Südost- Europas; der Kulturkommission und der Verbindungskommission zur EG. Es fehlten auch nicht die Berichte der Nominierungskommission und der Satzungskommission.

Zum Bericht der Satzungskommission, deren Leitung mir übertragen war, und zum vorgelegten Entwurf der neuen Satzung ist zu sagen, daß sich die Kommission im wesentlichen mit vier Themen zu befassen hatte:

- mit der Einbindung der Sehbehinderten in die satzungsmäßigen Aufgaben der EBU

- mit der Frage: Können Republiken der ehemaligen Sowjet-Union, die nicht oder nur zum Teil in Europa liegen, Mitglied in der EBU sein-

- mit der Verpflichtung zur Wahl von Frauen in das EBU-Präsidium und in die EBU-Kommissionen

- Größe des Präsidiums und der ständigen Kommissionen sowie der Delegiertenschlüssel in der Generalversammlung.

Der Vorschlag der Satzungskommission des Präsidiums bezüglich der Verpflichtung gegenüber Sehbehinderten wurde von der Generalversammlung einstimmig angenommen. Auch beschloß die Generalversammlung mit großer Mehrheit, daß die Republiken der ehemaligen Sowjet-Union, wenn diese das wünschen, Mitglied in der EBU sein können, sofern diese Mitglied der WBU sind und den Satzungsanforderungen der EBU entsprechen.

Eine zwingende Verpflichtung, Frauen in das Präsidium zu wählen, soll nicht in die Satzung aufgenommen werden; doch soll bei Stimmengleichheit zwischen männlichen und weiblichen Kandidaten grundsätzlich zu Gunsten der Frau entschieden werden. Die Generalversammlung begrüßte diesen Vorschlag der Kommission.

Mit der Meinung, es grundsätzlich bei neun Präsidiumsmitgliedern zu belassen, war die Kommission schon im Präsidium gescheitert. Die Generalversammlung beschloß dann auch, elf Präsidiumsmitglieder satzungsmäßig festzuschreiben. Einen Kompromiß hingegen gab es in der Frage der Größe der ständigen Kommissionen. Die Kommissionen sollen danach aus höchstens neun Mitgliedern bestehen, und ein Mitgliedsland kann nur in höchstens sechs Kommissionen vertreten sein. Eine Ausnahme hiervon bildet die Verbindungskommission zur EG, in die jedes EG-Mitgliedsland einen Vertreter entsenden kann.

Schon im Präsidium wurde der Vorschlag der Satzungskommission abgelehnt und daher auch nicht mehr in der Generalversammlung behandelt, den Delegiertenschlüssel in der Generalversammlung zu verändern - weg von der einheitlichen Delegiertenzahl sechs und Unterscheidung von Mitgliedsländern mit bis zu 25 Millionen und mehr als 25 Millionen Einwohner. Letztere sollten unverändert sechs Stimmen in der Generalversammlung haben, die kleineren Länder nur drei, eventuell vier Stimmen (in Anlehnung an die Regelung der WBU). Doch, wie gesagt, der Vorschlag fand schon im Präsidium keine Mehrheit. Es wird sich zeigen, ob und wie die EBU bei weiterem Zuwachs mit dem Problem der enormen Präsenz in künftigen Generalversammlungen fertig wird.

Wie unbefriedigend der jetzige Delegiertenschlüssel ist, zeigt eindrucksvoll das nachstehende Beispiel: Da waren die BRD und die ehemalige DDR als selbständige Staaten mit zusammen rund 80 Millionen Einwohnern in der EBU-Generalversammlung mit zwölf Delegierten vertreten, nach der Wiedervereinigung Deutschlands aber nur noch mit sechs Stimmen. Die viel kleinere ehemalige CSSR mit eben diesen sechs Stimmen hat aber nach ihrer Aufteilung in zwei selbständige Staaten zwölf Delegierte. Schon ein wenig kurios, diese Mathematik! Vielleicht macht jemand einmal den Versuch, aufzuzeigen, was die Aufteilung der früheren UdSSR und Jugoslawiens für die EBU und für die Zusammensetzung der EBU- Generalversammlung für Folgen hat.

Es folgte die Wahl der jetzt elf Präsidiumsmitglieder. J.M. Arroyo (Spanien), R. Cattani (Italien) wegen seiner Wahl zum Vizepräsidenten der WBU und ich standen zu einer Wiederwahl nicht zur Verfügung. Unter den zwölf Kandidaten befanden sich auch zwei Frauen Anne-Kersti Nurk aus Estland und Isobel Yule aus Großbritannien.

Wiedergewählt wurden zunächst in offener Wahl die vier Mitglieder des engeren Präsidiums: Arne Husveg (Präsident), Iwan Krumov (Vizepräsident), John Wall (Generalsekretär) und Eugene Loeff (Schatzmeister). Die übrigen Präsidiumsmitglieder wurden dann geheim gewählt; sie sind hier in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt: Tommaso Daniele (Italien); Miguel Duran (Spanien); Marcel Herb (Frankreich); Tadeusz Madzia (Polen); Norbert Müller (Deutschland); Alexander Neumyvakin (Rußland); Anatoly Netylkin (Weißrußland). Auch dem neuen Präsidium gehört damit wieder keine Frau an. Es reicht für eine Wahl ganz offensichtlich noch nicht, wenn eine Kandidatin nur auf das Merkmal "Frau" hinweist, und da half auch nicht, daß die Delegierten vor der Wahl schriftlich an eine Empfehlung der 3. Generalversammlung von 1990 zur Wahl von Frauen in das Präsidium erinnert wurden.

Sehr gefreut habe ich mich darüber, daß mein Wunschkandidat für meine Nachfolge im EBU-Präsidium Norbert Müller gewählt wurde und dazu noch mit einem so strahlenden Ergebnis. Er erzielte hinter dem Lokalmatador und mit deutlichem Abstand vor dem Verfolgerfeld die zweithöchste Stimmenzahl.

Zum Abschluß der 4. Generalversammlung wurde dann noch eine ganze Anzahl von Resolutionen zur Blinden- und Sozialpolitik der EBU verabschiedet. Einstimmigkeit war bei der Beschlußfassung über diese Resolutionen gegeben, jedoch mit einer Ausnahme. Zu einer sehr kontroversen Diskussion kam es nämlich über einen Antrag zur Verpflichtung der Mitgliedsländer, Frauen mehr als bisher in die Verbandsarbeit einzubinden. Für unseren Vorsitzenden, Armin Kappallo, war dieser Antrag für die Befürworter der Resolution so etwas wie die Erleichterung des schlechten Gewissens für das am Vortag gezeigte Wahlverhalten. Dennoch wurde diese Resolution, wenngleich nicht einstimmig, verabschiedet.

Zum Schluß noch ein Wort zu meinem Verzicht auf eine erneute Kandidatur für das EBU-Präsidium, in das ich ja erst anläßlich der 3. Generalversammlung 1990 gewählt worden war. Hätte 1990 Norbert Müller als Kandidat schon zur Verfügung gestanden, so wäre er für mich damals bereits der geeignete Nachfolger für Horst Stolper im EBU-Präsidium gewesen. So hatte ich aber drei Jahre Zeit und Gelegenheit, Norbert Müller im Kreis der "Europäer" bekannt zu machen, und zwar mit Erfolg. Die Arbeit im EBU-Präsidium selbst hat mir viel Freude gemacht. Zwar traten mir die "alten Hasen" zunächst recht reserviert gegenüber, weil mit dem Ausscheiden von Gerhard Polzien und Horst Stolper auch Freunde aus dem Präsidium ausgeschieden waren. Die personellen Entscheidungen im deutschen Blindenwesen nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden von außen schon sehr beäugt. So mußte man den "Neuen" erst beschnuppern.

In die ersten Monate meiner Amtszeit fiel die Diskussion um den Standort des zu eröffnenden ständigen EBU-Büros. Berlin war für die meisten Präsidiumsmitglieder der richtige Platz für dieses Büro. Der DBV-Vorstand und insbesondere unser Vorsitzender, Armin Kappallo, waren da allerdings ganz anderer Meinung! Brachte doch die Wiedervereinigung Deutschlands auch für den DBV so erhebliche Belastungen, daß dieses zusätzliche Kosten- und Finanzierungsrisiko nicht eingegangen werden konnte. Inzwischen wurde dieses Büro dann auch in Paris eröffnet.

Zur Unterhaltung dieses Büros zahlt allerdings der DBV - zunächst befristet auf fünf Jahre - einen jährlichen Zuschuß von DM 25.000,00.

Ich wünsche dem neuen EBU-Präsidium viel Erfolg bei seiner Arbeit und in dem Bemühen, im neuen Haus Europa für alle Blinden und Sehbehinderten gute und möglichst gleiche Wohn- und Lebensbedingungen zu schaffen.

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