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Über das Erkenntnisvermögen Blinder und ihre Persönlichkeitsentwicklung Im Zusammenhang mit der Rehabilitation und Integration blinder Menschen wurde und wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob es Menschen bei Ausfall des visuellen Sinnesorganes möglich ist, die Wirklichkeit gedanklich beziehungsweise theoretisch adäquat widerzuspiegeln. Es ist also die Frage, ob oder inwieweit die Erkenntnisleistung des Blinden als erkennendes und handelndes Subjekt ausreicht, die Realität objektiv zu erfassen. Der hiermit verbundene Sachverhalt ist naturgemäß von wesentlicher Bedeutung für die Herausbildung, Festigung und Erhaltung von Persönlichkeitseigenschaften. Da die Ausprägung von Persönlichkeitseigenschaften aber nicht nur von sozialen, sondern auch von biologischen Bestimmungsfaktoren wie beispielsweise der Blindheit beeinflußt wird, erhebt sich die Frage nach der Beziehung von Sozialem und Biologischem in ihrer unterschiedlichen Rolle für die Persönlichkeitsentwicklung.
Dabei betonen wir, daß auch die Persönlichkeit als individuelle Verkörperung gesellschaftlicher Verhältnisse immer an einen Organismus gebunden ist. Biologische Merkmale werden im Begriff der Persönlichkeit jedoch nur insofern widergespiegelt, als sie Ergebnis, Bedingung oder Mechanismus gesellschaftlicher Bestimmungsfaktoren sind.
Obwohl wir es bei der Persönlichkeit und ihrer Entwicklung mit der Dominanz sozialer Faktoren zu tun haben, kann der Anteil der beiden Seiten der Beziehung von Sozialem und Biologischem in den einzelnen Lebensbereichen oder Lebenssituationen sehr unterschiedlich sein. Unter bestimmten gesellschaftlichen Verhältnissen beziehungsweise individuellen Lebensbedingungen können natürliche Determinanten wie Rasse, Geschlecht, Alter, Lebenserwartung, Gesundheit oder Behindertsein die Persönlichkeitsentwicklung wesentlich beeinflussen. Wir verstehen hier den mehrdeutigen Begriff Persönlichkeit im weiteren philosophischen Sinne, wonach jeder Mensch eine Persönlichkeit ist, die in der Lage ist, soziale und sozio-kulturelle Beziehungen zu realisieren und bewußt auf die Realität einzuwirken.
Es entsteht nun die Frage, ob beziehungsweise inwieweit der biologische Defekt Blindheit sich negativ auf die Persönlichkeitsformung nicht- sehender Menschen auswirkt. Wir gehen davon aus, daß dem Menschen im Normalfall ein weites biologisches Möglichkeitsfeld für die soziale Persönlichkeitsentwicklung gegeben ist. Wir schlußfolgern daraus jedoch nicht, daß es bei Einschränkungen dieses Möglichkeitsfeldes keine oder nur eine außerordentlich begrenzte Persönlichkeitsentwicklung geben kann. Diese These, daß auch Behinderte (Taube, Blinde und andere Gruppen von Geschädigten) Persönlichkeitseigenschaften entwickeln, wird durch ihre Rehabilitation und Integration voll bestätigt. Es wird daher auch von uns die Auffassung vertreten, daß die Gesundheit keine Grundvoraussetzung für die Persönlichkeitsformung sein kann. Allerdings betonen wir, daß in Extremfällen, besonders bei Schädigungen morphophysiologischer Gehirnstrukturen, durch die wesentliche Bewußtseinsprozesse ausfallen, die Persönlichkeitsentwicklung nur noch bedingt oder gar nicht mehr möglich ist. Aber auch durch den natürlichen Prozeß des Alterns (vor allem im hohen Lebensalter) wird eine Stagnation oder auch Rückläufigkeit in der Persönlichkeitsentwicklung eintreten.
Ausgehend von den bisher dargestellten Überlegungen wollen wir nun die biosoziale Problematik in ihrer Auswirkung auf den Erkenntnisprozeß eingrenzen und versuchen, einige auch für die Persönlichkeitsentwicklung Blinder wichtige Aspekte zu beleuchten. Hierbei gehen wir von der These aus, daß die Erkenntnis zwar in erster Linie von sozialen, aber gleichzeitig auch von biologischen Faktoren bestimmt wird. Zu nennen wären hier die Lebensdauer des Menschen, der unterschiedliche Entwicklungs- und Bildungsgang, die uneinheitlichen natürlichen Begabungen und intellektuellen Fähigkeiten, unterschiedliche Einstellungen, Interessen, Anlagen oder Willensanstrengungen.
Im Zusammenhang mit unserem Thema wäre zunächst die Frage nach den menschlichen Erkenntnisgrenzen wichtig. Wir gehen davon aus, daß das Erkenntnisvermögen und Erkenntnisvolumen prinzipiell ausreicht, um der gesellschaftlichen Praxis auf ihrer jeweiligen Entwicklungsstufe gerecht zu werden. Das menschliche Erkenntnisvermögen ist mit Hilfe natürlicher und künstlicher Erkenntnisorgane in der Lage, wesentliche Zusammenhänge der Wirklichkeit zu erkennen. Mit Erkenntnisorganen sind dabei nicht nur die Sinnesorgane und der Denkapparat des einzelnen gemeint, sondern die vielfältigen Erkenntnisinstrumente und -methoden, die im gesellschaftlichen Erkenntnisprozeß entwickelt und eingesetzt werden. Dieser Sachverhalt ist auch für Menschen wichtig, deren visuelle Sinnesorgane funktionsgeschwächt oder funktionsuntüchtig sind. Die Grenzen im Erkenntnisprozeß eines blinden Menschen werden nicht unwesentlich durch die Anwendung von technischen Instrumenten (Schreibgeräte, Tonträger, Kontrollinstrumente für Beruf und Haushalt, Hörfunk, Fernsehen, Sehhilfen u.a.) sowie durch die Anwendung allgemeiner und spezieller Erkenntnismethoden erweitert. Die Anwendung solcher Mittel ist ausgerichtet auf einen vorhandenen Restvisus beziehungsweise auf die für den Blinden wichtigsten Kompensationssinne, den akustischen und den taktilen. Was nun den Einfluß des Erkenntnisgegenstandes auf die Grenzen der Erkenntnis eines Blinden betrifft, so muß man sagen, daß es trotz Einsatz von technischen Hilfsgeräten graduelle Einschränkungen gibt, auf die noch eingegangen wird. Im Zusammenhang mit der Herausbildung und Entwicklung von Persönlichkeitseigenschaften ist es wichtig, hervorzuheben, daß der blinde Mensch im allgemeinen das Wesen der Gegenstände geistig zu erfassen vermag. Auch der Sehende kann nie das Wesen von Dingen oder Sachverhalten visuell, sondern muß es rational erfassen. Wenn bisher nur von den Grenzen des individuellen Erkenntnisprozesses die Rede war, so muß betont werden, daß dieser nur in Einheit mit dem gesellschaftlichen Erkenntnisprozeß existiert. Daraus resultieren, wie noch gezeigt wird, auch für Blinde wichtige Faktoren zur Überwindung individueller Erkenntnisschranken.
Ausgehend von den bisherigen, nicht nur Blinde betreffenden Betrachtungen, sollen im weiteren einige spezielle Aspekte unseres Untersuchungsgegenstandes erörtert werden. So ist nach wie vor noch immer die Meinung anzutreffen, daß Menschen ohne Augenlicht sich auf prinzipiell andere Weise die Wirklichkeit geistig aneignen, sich eine "Welt der Blinden" schaffen, daß der Blinde eine "eigene Welt" habe, die sich von der Welt der Sehenden unterscheidet, und daß sich daraus allzu leicht die Annahme ergibt, daß das Fehlen der Sehkraft auch eine Minderung des Denkvermögens mit sich bringe.
Untersuchen wir nun im einzelnen die mit diesen Fragen zusammenhängende Problematik. Zunächst muß man davon ausgehen, daß die Gleichartigkeit der Blinden als Gruppe nur durch den Ausfall des Gesichtssinnes bestimmt ist, daß sie aber ansonsten eine durchaus ungleichartige Gruppe verkörpern, vor allem was die für unser Problem so wesentliche Altersstruktur betrifft. Die Tatsache, daß die Mehrheit der Blinden sich im Rentenalter befindet, macht deutlich, daß das Alter auch unterschiedliche Auswirkungen auf den Entwicklungs- und Ausprägungsgrad von Persönlichkeitseigenschaften haben muß. Selbst wenn man berücksichtigt, daß der relativ kleine Teil der Geburtsblinden und Früherblindeten entwicklungsmäßig mit in die höheren Altersgruppen aufsteigt, also in ihnen jeweils enthalten ist, wird klar, daß der überwiegende Teil der Blinden im Erwachsenenalter beziehungsweise in höherem Lebensalter erblindet. Dies aber zeigt, daß sich bei ihnen Persönlichkeitseigenschaften zu einer Zeit herausbilden konnten, da sie noch im Besitz der Sehfähigkeit waren. Allerdings stellen sich auch für diese Gruppen zwei erkenntnistheoretische Fragen:
1. Kann die Blindheit dazu beitragen, vorhandenes Wissen verkümmern zu lassen
und 2. muß die Blindheit dazu führen, die noch tiefere erkenntnismäßige Aneignung der Wirklichkeit zu verhindern-
Die erste Frage möchten wir bejahen. Dieses kann durch unterschiedliche Faktoren bewirkt werden wie beispielsweise mangelnde Erkenntnisfähigkeit, ungenügender Erkenntniswille, schwierige oder unglückliche Lebenssituationen, Faktoren, die auch kombiniert wirksam werden können. Die zweite Frage möchten wir verneinen, und zwar deshalb, weil es, unabhängig vom Alter des Blinden, prinzipiell möglich ist, Erkenntnisleistungen zu vollbringen.
Die Entwicklung Blinder zeigt deutlich, daß sie über die Restsinne, vor allem aber über den akustischen und taktilen Sinn mittels der Laut- und Schriftsprache viele Seherfahrungen vermittelt bekommen, die sie selbst nicht erwerben können, die ihnen aber ein angepaßtes Leben im Kreise Sehender in vielen Sphären der Tätigkeit möglich machen. Daß sie sich vieles nicht anschaulich vorstellen, reicht nicht aus, um für sie eine Extra-Welt und damit eine durchgängige Andersartigkeit zu konstruieren.
Der Blinde muß allerdings mehr als der Sehende das vermittelte Wissen als Ausgleich für die fehlenden visuellen Wahrnehmungen nutzen. In diesem Zusammenhang spielen die Seherinnerungen der später Erblindeten eine bestimmte Rolle. Wenn der Blinde beispielsweise durch Literatur oder durch seine Mitmenschen die Vielfalt seiner Umwelt erklärt bekommt, verbinden sich diese Erklärungen mit seinen früheren Seherinnerungen. Obwohl bei solchen Vergleichen nicht die Genauigkeit erreicht werden kann, wie sie im Falle des Sehens vorhanden wäre, sind sie doch ein Mittel, um als Nichtsehender die Wirklichkeit besser zu erfassen. Im übrigen ist es auch dem sehenden Menschen nur möglich, von der Wirklichkeit, mit der er sich im Leben befaßt, einen begrenzten Teil visuell aufzunehmen. Trotz aller Einschränkungen bei der Wahrnehmung konkreter Erscheinungsformen der Welt ist es dem Blinden auch dennoch möglich, erkenntnismäßig von der konkreten "Anschauung" zum abstrakten Denken vorzudringen und wesentliche Zusammenhänge der Wirklichkeit zu erkennen, so, wie es Vollsinnige zu tun in der Lage sind. Wesen und Erscheinung der Dinge sind ja nicht identisch, und so vermag auch der Vollsinnige nicht, auf Anhieb und ohne weiteres die inneren wesentlichen Zusammenhänge der Gesellschaft und der Natur zu erkennen. Allerdings ist er in der Lage, die Erscheinungsformen der Welt in einer größeren Vielfalt konkreter und meist unmittelbarer zu erfassen, als das der Blinde kann. Für diesen wird hier stets eine Einengung vorhanden sein, die auch vermitteltes Wissen nie ganz beseitigen kann. Wenn man aber weiß, daß die Erkenntnis aller Menschen in relativ großem Maße auf vermitteltem Wissen beruht, daß hier beim Blinden im allgemeinen nur ein gradueller Unterschied besteht, dann kann auch unter diesem Gesichtspunkt keine wesentliche Einschränkung seines Erkenntnisvermögens entstehen. Für den Blinden gilt hier wie für den Sehenden, daß der gesellschaftliche Erkenntnisprozeß manche individuellen Erkenntnisschranken überwinden beziehungsweise verringern hilft.
Damit wäre der Blinde gleichsam in der Lage, auch erkenntnismäßig als Persönlichkeit soziale Beziehungen zu realisieren und mit Bewußtsein handelnd auf seine Umwelt einzuwirken. (aus: Der Kriegsblinde, 5/1992, S. 2 ff.)
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