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BAGH: Beitragsnachlaß bei Kasko- und Haftpflichtversicherungsbeiträgen

Nachdem zu Beginn des Jahres 1992 die Freigabe der Kasko-Tarife durch das Bundesversicherungsamt erfolgte, haben einige Versicherungen inzwischen damit begonnen, die bisher gewährten Beitragsnachlässe für Behinderte in Höhe von 25 % zu streichen. Trotz Intervention der BAGH beim HUK-Verband ist damit zu rechnen, daß auch alle anderen Versicherungen nach Ablauf ihrer Tarifverträge ihre künftige Beitragsgestaltung ohne diesen Nachlaß vornehmen. Begründet wird dies damit, daß der Schadensverlauf einen weiteren Nachlaß für Behinderte nicht rechtfertige.

Sie werden - sofern Sie bisher diesen Nachlaß gewährt bekamen - daher in Zukunft damit rechnen müssen, daß dieser Beitragsnachlaß, der zur Zeit für den Haftpflichtbereich noch gilt, für die Kasko-Versicherung entfällt.

Der Justitiar des HUK-Verbandes teilte allerdings mit, daß ab dem 1.7.1994 auch die Freigabe der Haftpflichttarife durch das Bundesversicherungsamt erfolgt. Er prognostizierte, daß dann auch in diesem Bereich die Nachlässe nach und nach entfallen werden sowie diese Tarife neu kalkuliert werden können.

Es kann sich daher durchaus lohnen, bei verschiedenen Versicherungen nachzufragen, um herauszufinden, welche Versicherung die Beitragsnachlässe am längsten gewährt.

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