horus

Startseite > horus & Broschüren > 4/1994

horus & Broschüren

Suche

Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:

Suchbegriff:

Suchen in:


J. Marthiensen: "Herr und Hund" - aus der Bahn geworfen-

Man möchte es nicht glauben, aber die folgende Satire hat sich tatsächlich so zugetragen:

Thomas reiste mit seinem Führhund Bauschan von Kassel nach Frankfurt am Main, und Herr und Hund fühlten sich anfänglich sehr wohl im ICE. Einbezogen in diese Behaglichkeit war auch Katja, Thomas" Lebensgefährtin, die möglicherweise die Volksweisheit widerlegt hat, derzufolge die Klügere nachgibt; aber auch da darf dem eigenen Urteil der Leserin und des Lesers nicht vorgegriffen werden.

Etwa in Höhe von Wächtersbach nahm die Reiseidylle ein dissonantes Ende, als nämlich die Zugbegleiterin die Fahrausweise von Thomas samt Begleitung kontrollierte. Nachdem seine Fahrkarte Kassel - Frankfurt und sein Schwerbehindertenausweis als "In Ordnung!" befunden wurden, folgten die Mitreisenden im Großraumabteil gespannt der wirklich nicht zimperlich geführten Diskussion zwischen der Zugbegleiterin und Thomas. Sie forderte ihn bei Androhung bahnpolizeilicher Unannehmlichkeiten auf, entweder eine weitere Fahrkarte für Bauschan oder für Katja zu lösen. Er hingegen beschied sie dahin, nicht daran zu denken, einen zusätzlichen Fahrschein - für wen auch immer - zu bezahlen. Im übrigen fördere ein Blick in den Deutschen Personen- und Gepäcktarif Nr. 2 der Bahn AG sowie ins Schwerbehindertengesetz die Rechtsfindung.

So beschieden, alarmierte die Zugbegleiterin noch vom ICE aus die Bahnpolizei in Frankfurt, die - am Reiseziel angekommen - unser Reisetrio in Empfang nahm. Kurz: Katja wurde schwach, und unter den Augen der Gesetzeshüter - man sprach bereits von Haft - zahlte sie für Bauschan.

Häufig wird von ähnlichen Reisevorfällen berichtet, wenngleich nicht mit dem geschilderten Frankfurter Ausgang. Daher soll die eindeutige Rechtslage nochmals dargestellt werden, auf die sich Führhundhalter zusammen mit Führhund und Begleitperson als Begleitung berufen können:

Auf dem Schienennetz der Bahn AG sowie dem der öffentlichen Verkehrsverbünde werden Führhunde und Begleiter von blinden oder sehbehinderten Fahrgästen frei befördert. Nicht Führhund oder Begleitperson, sondern Führhund und Begleitperson reisen also unentgeltlich. Rechtsgrundlage für diese Regelung bilden §§ 59 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz in Verbindung mit Abs. 2 Ziff. 1. und 2. des Schwerbehindertengesetzes sowie der Deutsche Personen- und Gepäcktarif Nr. 2 der Bahn AG.

Damit sich Reiselust nicht in Reisefrust verkehrt, habe ich den Wortlaut dieser Rechtsgrundlage auf Diskette und auf einem Faltblatt zusammengestellt. Beide Fassungen werden kostenlos an Interessenten weitergegeben. Die Disketten-Version erhält derjenige zugesandt, der mir eine 5 1/4- oder 3 1/2-Zoll-Diskette in einer mit Wendeadresse versehenen Versandtasche schickt.

Computer-Benutzer können auf diese Weise individuell ein Faltblatt erstellen, das zusammen mit dem Streckenverzeichnis und dem Schwerbehindertenausweis verwahrt werden könnte. Überdies enthält die Disketten-Version in einer gesonderten Datei den vollständigen Text der §§ 59 und 61 SchwBG, der in seiner redaktionellen Abfassung juristischer Satire sehr nahekommt. Meine Anschrift lautet:

Jochen Marthiensen, Ostpreußenstr. 2, 64297 Darmstadt.

Das Faltblatt wird von Herrn Erwin Roth, DBV-Vorstandsmitglied und Leiter des Arbeitskreises der Blindenführhundhalter im Blindenbund in Hessen e. V., abgegeben. Seine Anschrift lautet:

Erwin Roth, Birkenweg 7, 61476 Kronberg.

"Glückliche Reise!" wünscht Jochen Marthiensen

Zurück zum Inhalt von 4/1994 |horus im Überblick

[Startseite]  Startseite  | [Kontakt]  Kontakt  | [Impressum]  Impressum | [Hilfe]  Hilfe