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Dr. H.-E. Schulze: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"

Bisher hatte es in Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes lediglich geheißen, niemand dürfe "wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner Religion und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden". Als mit der Wiedervereinigung Deutschlands eine Überarbeitung des Grundgesetzes notwendig geworden war, forderten die Behinderten, den vorerwähnten Gruppen gleichgestellt zu werden. Es gab viele, stark voneinander abweichende Formulierungsvorschläge, bis schließlich die SPD im März 1993 der Gemeinsamen Verfassungskommission die Ergänzung um den in der Überschrift zitierten Satz vorschlug. Gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl ist dieser Vorschlag nun endlich Gesetz geworden.

Damit ist für die Zukunft jegliche Benachteiligung wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht nur an einen sachlichen, sondern einen zwingenden Grund gebunden (vgl. Herdegen, Möglichkeiten und Grenzen eines Diskriminierungsschutzes für Behinderte durch Verfassung und Gesetz, Vortrag gehalten bei einem Symposium der SPD in Bonn am 15.04.1994).

Auch Vertreter von Blindenselbsthilfeorganisationen, insbesondere des DVBS, haben viel Energie darauf verwandt, dieses Ziel zu erreichen. Ich erinnere insbesondere an die Resolution, die der Arbeitsausschuß Ende November vorigen Jahres dazu gefaßt hat.

Um die Bedeutung der jetzt erreichten Gesetzesergänzung zu charakterisieren, zitiere ich aus dieser Resolution:

"Zwar mag das Grundgesetz schon jetzt die Benachteiligung Behinderter verbieten. Die Behinderten ... vermögen aber im allgemeinen nicht die Erwägungen nachzuvollziehen, mit denen dieses Ergebnis gewonnen werden soll. Erst recht können dies offensichtlich diejenigen nicht, die

- sich als Touristen weigern, Tischgemeinschaft mit Behinderten zu halten,

- als Gerichte nicht die Folgen ihrer Entscheidungen für Behinderte bedenken,

- als Intellektuelle öffentlich über die Tötung behinderter Babies nachdenken,

- als Ärzte oder Nachbarn schwangeren Frauen, deren Kinder behindert sein könnten, zum Abbruch raten,

- behindertenunzugänglich bauen,

- Behinderten unnötigerweise die Teilnahme am öffentlichen Verkehr erschweren,

- Veranstaltungen behindertenunfreundlich organisieren,

- Behinderte ohne zwingenden Grund institutionalisieren,

- Geräte und Dienste anbieten, die die Bedürfnisse Behinderter nicht berücksichtigen, und

- vor allem Menschen, die bereit sind, körperliche Gewalt gegen Behinderte zu üben oder dem wenigstens tatenlos zusehen.

Ihnen allen muß der Gesetzgeber deutlich sagen, daß Behinderte den besonderen Schutz der Gemeinschaft genießen."

Nun sei ja das Ziel erreicht, werden manche Leser meinen. Wozu also noch länger darüber reden- Ich denke, daß die Kleinarbeit jetzt erst beginnt. Es gilt zusammenzutragen, wo überall Blinde oder Sehbehinderte sich vernünftigerweise benachteiligt fühlen können, um dann in einem wahrscheinlich sehr langen und mühsamen Prozeß die Änderung von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften, deren allmähliche Umsetzung in die Praxis sowie vor allem eine Änderung des Bewußtseins unserer Mitbürger zu erreichen.

Jeder einzelne von uns kann dabei mitwirken. Ich sammle zunächst für den DVBS Informationen über solche Benachteiligungen und bitte alle Leser, die sich in irgendeiner Weise diskriminiert fühlen, mich anzurufen oder mir - am liebsten in Blindenschrift - zu schreiben.

Dr. Hans-Eugen Schulze, Albert-Braun-Str. 10 b, 76189 Karlsruhe, Tel. 0721/86.26.26

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