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W. Angermann

Die Bedeutung der Europäischen Union für die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe in Deutschland Es ist eine allgemein erkannte Tatsache, daß die Gestaltung des Zusammenlebens innerhalb eines Staates nur gelingen kann, wenn dabei die Lebensweisen und Bedürfnisse anderer Völker angemessen berücksichtigt werden. Internationale Beziehungen und Zusammenarbeit sind deshalb unverzichtbare Bestandteile verantwortungsbewußten politischen Handelns. Folgerichtig kann auch eine wirkungsvolle, selbstbewußte und unabhängige Wahrnehmung ihrer sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Belange durch Blinde und Sehbehinderte innerhalb eines Staates nicht ohne internationale Beziehungen und Zusammenarbeit mit Blinden und Sehbehinderten anderer Staaten auskommen. Dies gilt natürlich ebenso für diejenigen, die professionell für Blinde und Sehbehinderte tätig sind. So ist in den letzten Jahrzehnten eine Reihe internationaler Organisationen des Blinden- und Sehbehindertenwesens entstanden, darunter 1984 die Welt-Blindenunion, die aus dem früheren Weltrat für die Blindenwohlfahrt und der Internationalen Föderation der Blinden hervorging. Jeder diese beiden Vorläufer hatte europäische Sektionen: Im Weltrat bestand das europäische Regionalkomitee, und die Internationale Föderation der Blinden hatte ein "Komitee für den europäischen Raum" gebildet. Diese beiden europäischen Organisationen schlossen sich im August 1984 zur Europäischen Blindenunion zusammen. Wissenswert ist in diesem Zusammenhang, daß die europäische Regionalorganisation der IFB eher westlich geprägt war, während in der europäischen Unterorganisation des Weltrates auch die (damals noch) sozialistischen Staaten Osteuropas einschießlich der DDR zusammengeschlossen waren. Das hatte damit zu tun, daß die weitgehend staatlich beeinflußten Organisationen der sozialistischen Staaten mit der ausschließlich selbst hilfeorientierten Philosophie der IFB nicht in Einklang zu bringen waren. Die Europäische Blindenunion hat nun die Organisationen von Irland bis Kasachstan in sich vereinigt, wobei nach Artikel 3, Paragraph 2 der Satzung der EBU die einzelnen Staaten als solche Mitglied werden, und für den Fall, daß in einem Staat mehrere Blinden- und Sehbehindertenorganisationen tätig sind, innerstaatlich entschieden werden muß, welche Organisationen die nach der Satzung möglichen sechs Delegierten stellen. Für Deutschland verteilen sich die Delegierten auf den Deutschen Blindenverband (2), den Bund der Kriegsblinden Deutschlands (2), den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (1) und den Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen (1). Organe der Europäischen Blindenunion sind das Exekutivkomitee mit dem Präsidium an der Spitze und die Generalversammlung, die alle drei Jahre stattfindet. Die laufenden Arbeiten werden von Kommissionen erledigt, die gemäß Artikel VI der EBU-Satzung vom Exekutivkomitee eingesetzt sind. Zu ihnen gehört eine spezielle Verbindungskommission zur Europäischen Union, auf deren Arbeit ich in dieser Darstellung näher eingehen werde. Im übrigen wurden folgende Arbeitsschwerpunkte gebildet und entsprechenden Kommissionen zugeteilt: - Kultur und Information, - Zusammenarbeit mit Ländern in der dritten Welt, - spezielle Belange taubblinder Menschen, - Jugendarbeit, - besondere Belange älterer blinder und sehbehinderter Menschen, - Wahrnehmung der Interessen blinder und sehbehinderter Frauen, - besondere Belange Sehbehinderter, - Mobilität und Führhunde, - berufliche Eingliederung und Beschäftigung, - soziale Rechte, - technische Hilfen und Dienstleistungen. Es sind also insgesamt 13 Kommissionen, von denen die erwähnte Verbindungskommission zur Europäischen Union eine besondere Funktion hat: Pauschal gesagt, dient sie den übrigen Kommissionen und dem Exekutivkomitee der EBU als "Zuarbeiterin", wenn es darum geht, für die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte Zugang zu den in Brüssel aufgelegten Programmen und Fördermaßnahmen zu bekommen. Gleichzeitig hat sie die Aufgabe, die Interessen der Europäischen Blindenunion gegenüber den Mitgliedern des Europaparlaments und dem Brüsseler Verwaltungsapparat der Europäischen Union wahrzunehmen. Denn da der Einzugsbereich der Europäischen Blindenunion weit über den Einzugsbereich der Europäischen Union hinausgeht, war es zunächst mit großen Schwierigkeiten verbunden, Sitz und Stimme für die Europäische Blindenunion in irgendwelchen Brüsseler Gremien wie beispielsweise Programm- oder Projektbeiräten zu bekommen. Nur dadurch, daß das Exekutivkomitee der Europäischen Blindenunion die Verbindungskommission mit einem Sonderstatus versehen hat, der sie in die Lage versetzt, gegenüber den Brüsseler Verwaltungsstellen der Europäischen Union für die gesamte EBU zu sprechen, ist es gelungen, der EBU den Status einer in Brüssel anerkannten sog. Nichtregierungsorganisation zu verschaffen. Wie wichtig dies ist, wird deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, daß z. B. auch die europäische Sektion von DISABLED PEOPLE INTERNATIONAL (DPI) zum Kreis dieser Nichtregierungsorganisationen gehört. Entsprechend den Staaten der Europäischen Union sind in der Verbindungskommission folgende Länder vertreten: Irland, Großbritannien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien und Portugal. Vorsitzender der Kommission ist seit 1991 der Däne Poul Lünebourg. Sein Stellvertreter ist Marcel Herb aus Frankreich. Die anfallenden Sekretariatsarbeiten werden durch die Geschäftsstelle des französischen Blindenverbandes erledigt. Eine wichtige Rolle spielt auch das Sekretariat des Dänischen Blindenverbandes sowie das Royal National Institute for the Blind in England, das Dank seiner Größe und Ausstattung in der Lage ist, spezielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für internationale Angelegenheiten - u. a. also auch für Europaangelegenheiten - zu beschäftigen. Die Verbindungskommission trifft sich in der Regel ein- bis zweimal jährlich. In den ersten Jahren nach 1984 wurden die Sitzungen überwiegend in Brüssel durchgeführt, weil dort zum einen die Möglichkeit der Simultanübersetzung gegeben war, zum andern aber auf Seiten der Kommission vor allem das Bedürfnis bestand, sich durch kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brüsseler Euroverwaltung informieren zu lassen. Nachdem es in den letzten Jahren allerdings immer schwieriger wurde, Tagungsräume in Brüssel zu bekommen, ist die Kommission seit 1992 dazu übergegangen, an unterschiedlichen Orten der Europäischen Gemeinschaft (nun: Europäische Union) ihre Sitzungen durchzuführen, wobei versucht wird, diese Sitzungen möglichst mit ohnehin laufenden Tagungen, Konferenzen etc. zu verbinden. Wie bei allen Kommissionen der Europäischen Blindenunion, so ist auch bei den Sitzungen der Verbindungskommission ein Mitglied des Exekutivkomitees anwesend, um eine möglichst unmittelbare und rasche Kommunikation zwischen der Kommission und dem Exekutivkomitee sicherzustellen. Wie schon erwähnt, wird die Arbeit der Kommission überwiegend von Kopenhagen, Paris und London aus erledigt. Die Kommission hatte deshalb bereits 1992 gegenüber dem Exekutivkomitee der EBU den Wunsch geäußert, in Erwägung zu ziehen, in Brüssel eine ständige Vertretung der Kommission zu schaffen. Dies sollte die Kommunikation mit der Euroverwaltung beschleunigen und verstärken. Das Exekutivkomitee der EBU hatte sich dieser Idee gegenüber auch sehr aufgeschlossen gezeigt und sie ausdrücklich befürwortet. Allerdings gelang es dann in der Folgezeit nicht, genügend Mitglieder der EBU zu finden, die eine solche ständige Vertretung der Verbindungskommission in Brüssel gemeinsam finanziert hätten. Es muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden, daß erheblichen Einfluß hierauf die Entscheidung der Europäischen Blindenunion hatte, ihr Generalsekretariat in Paris anzusiedeln. Dieses Generalsekretariat wird von den Mitgliedsorganisationen, die dazu in der Lage und bereit sind, finanziell getragen - darunter der Deutsche Blindenverband mit jährlich 25.000 DM. Aus deutscher Sicht ist es sicherlich verständlich, wenn unter diesen Umständen nicht ein zusätzliches Sekretariat für die Verbindungskommission, und sei dies noch so wichtig, finanziell mitgetragen werden kann. Nicht zu Unrecht wurde die Frage aufgeworfen, ob nicht das Generalsekretariat der Europäischen Blindenunion besser in Brüssel angesiedelt worden wäre. In diesem Zusammenhang darf man aber nicht übersehen, daß bei der Standortentscheidung aus der Sicht der Europäischen Blindenunion von erheblicher Bedeutung war, daß die große Mehrheit der Mitglieder der EBU nicht EU-Staaten sind und bei vielen die Befürchtung bestand und wohl bis heute besteht, ihre Interessen gegenüber der Brüsseler Eurobürokratie nicht angemessen durchsetzen zu können. Hier nun ein Blick auf verschiedene Arbeitsschwerpunkte der Verbindungskommission, die naturgemäß weitgehend bestimmt sind durch die in Brüssel aufgelegten Programme und Fördermaßnahmen: 1. HELIOS - das allgemeine Programm der Europäischen Union zur Förderung der Belange behinderter Menschen: Es wurde erstmals Ende der achtziger Jahre aufgelegt und hat inzwischen eine römische Zwei bekommen, wurde also erneuert. - Seit 1991 hat die Europäische Blindenunion, vertreten durch ihre Verbindungskommission, einen wichtigen beratenden Status in diesem Programm. Sie ist Mitglied des Forums, in dem neben den Regierungsvertretern der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Nichtregierungsorganisationen darüber mitbefinden, welche Zielvorgaben für die Durchführung des Programms gesetzt werden. Gerade in den letzten Wochen wurde der Prioritätenkatalog für die Jahre 1995 und 1996 an die Mitgliedsorganisationen versandt. In ihm sind thematische Vorgaben enthalten, die maßgebend sind für die Durchführung von Projekten, die mit Mitteln aus dem Helios-Programm gefördert werden sollen. Im übrigen ist es der Verbindungskommission gelungen, jährlich erhebliche Zuschüsse aus Mitteln des Helios-Programms für die Durchführung von Konferenzen, Seminaren, Studien etc. der Europäischen Blindenunion und insbesondere ihrer einzelnen Kommissionen zu bekommen. Als Beispiel für Deutschland seien genannt die Technische Konferenz 1991 in Meinertzhagen und die erste Europäische Konferenz über akademische und verwandte Berufe 1992 in Loccum. So beliefen sich die Gesamtzuwendungen für 1991 und 1992 auf rund 187.000 bzw. 157.000 Ecu, das sind rund 390.000 bzw. 330.000 DM. Es obliegt der Verbindungskommission, die Mittel entsprechend der Anzahl und der Priorität der angemeldeten Maßnahme auf die EBU-Mitglieder zu verteilen. Wie schon die Anträge, so nimmt sie auch die späteren Verwendungsnachweise entgegen und leitet sie den zuständigen Stellen in Brüssel zu. Ein Teil der Mittel wird auch für die Kommissionsarbeit selbst verwandt. Es kam dieser Arbeit sehr zugute, daß in der zweiten Jahreshälfte 1992 Großbritannien und zu Beginn 1993 Dänemark den Vorsitz in der Europäischen Gemeinschaft hatten, da auf diese Weise unser dänisches Mitglied und unser britisches Mitglied auf die Gestaltung der Weiterentwicklung des Helios-Programms für die Periode 1993 bis 1996 leichter Einfluß nehmen konnten. Darüber hinaus ist es der Europäischen Blindenunion durch die Verbindungskommission gelungen, auch in dem beratenden Organ für diese Programmperiode einen festen Platz zu bekommen. 2. TIDE: Dieses Programm soll dazu beitragen, durch technische Hilfen älteren und behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern. Entsprechend seiner Zielsetzung, stand es vor allem im Mittelpunkt des Interesses der technischen Kommission der EBU. Die Verbindungskommission sieht hier ihre Aufgabe vor allem darin, Informationen über das Programm zu beschaffen und weiterzugeben. Die erste Phase des Programms war eine Pilotphase mit 21 Projekten, von denen fünf von Bedeutung für Blinde und Sehbehinderte waren. Die meisten dieser Projekte sind 1993 ausgelaufen; einige von ihnen wurden aber bis in das Jahr 1994 weitergeführt. Es soll nun zunächst eine Marktstudie in bezug auf technische Hilfsmittel erstellt werden. Derzeit läßt sich noch nicht sagen, ob auch TIDE neu aufgelegt wird. Die Verbindungskommission hat bei ihrer Sitzung im November letzten Jahres beschlossen, sich hierfür auszusprechen. Einflußmöglichkeiten für die EBU ergeben sich durch die Mitwirkung im Projektbeirat für die Marktstudie. Als ein Projekt, das von seiner Themenstellung hierher gehört, soll HANDINET erwähnt werden. Es zielt darauf ab, eine umfassende europäische Datenbank über technische Hilfsmittel zu erstellen und ständig zu aktualisieren. Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle allerdings, daß bisweilen die "Brüsseler Mühlen" sehr, sehr langsam mahlen, so daß es aus nationaler Sicht schwer fällt, die Fortschritte eines Projektes wahrzunehmen. Dies gilt leider besonders für HANDINET. Dabei wird auch bemängelt, daß - jedenfalls bisher - nur recht wenig Informationen für Blinde und Sehbehinderte erfaßt sind. 3. Das HORIZON-Programm: Dieses Programm wurde 1991 aufgelegt und lief erstmals 1993 aus. Zwischenzeitlich wurde es neu aufgelegt. Es dient dazu, gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in einen anderen zu übertragen. Dabei geht es vor allem darum, sog. unterprivilegierte Regionen zu unterstützen. Gefördert werden Projekte, an denen mindestens zwei Mitgliedsstaaten unterschiedlicher Wirtschaftskategorien im Sinne der Definitionen des Programms beteiligt sind. In seinem Bericht, den der Vorsitzende unserer Kommission bei der letzten Generalversammlung der Europäischen Blindenunion in Ustron (Polen) gab, konnte er darauf verweisen, daß von Mitgliedsorganisationen der Europäischen Blindenunion 20 Projekte durchgeführt wurden, bei denen Mittel aus dem HORIZON-Programm zum Einsatz kamen. Informationen darüber, ob ein deutsches Projekt dabei war, liegen mir nicht vor. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß das Antragsverfahren für die Projektmittel von vielen als überaus kompliziert und undurchsichtig empfunden wird. Es wird auf deutscher Seite besonders über zu kurze Antragsfristen und über mangelnde Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden geklagt. 4. Das Phare-Programm: Dieses Programm dient dazu, Fördermaßnahmen zu unterstützen, die von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zugunsten von Staaten in Osteuropa durchgeführt werden. So wurde beispielsweise mit Unterstützung dieses Programms, vermittelt durch die Verbindungskommission, unter französischer Trägerschaft in Rumänien eine Blindenschriftdruckerei eingerichtet. Nach Auskunft des Vorsitzenden der Verbindungskommission sind vier weitere Projekte beantragt, über deren Förderung allerdings noch nicht entschieden worden ist. Sie betreffen Maßnahmen in Bulgarien, Rumänien, der Slowakei und der Ukraine. 5. Der Europäische Entwicklungsfonds: Die Kommission der Europäischen Blindenunion für die Zusammenarbeit mit Ländern in der dritten Welt hat sich jüngst mit den Möglichkeiten befaßt, Zuschüsse aus diesem Fonds über das sog. Büro für die Kofinanzierung von Nichtregierungsorganisationen zu bekommen. Hier soll der Versuch unternommen werden, der EBU eine beratende Stimme im Beirat des Fonds zu verschaffen. Im übrigen wird die Kommission für die Zusammenarbeit mit Ländern in der dritten Welt in der kommenden Arbeitsperiode versuchen, die Unterstützung konkreter Projekte beim europäischen Entwicklungsfonds zu beantragen. Neben der Beobachtung der vorgenannten Programme und der Vermittlung von Fördermitteln aus diesen Programmen hat sich die Verbindungskommission mit einer Fülle von Einzelfragen befaßt, die für Blinde und Sehbehinderte von Bedeutung sind. Hier sollen genannt werden: - Preisaufschläge bei unbespielten Tonbandkassetten: Hier wurden, insbesondere von seiten Großbritanniens, eine Fülle von Vorstößen bei Europaparlamentarierinnen und -parlamentariern und bei den Eurobehörden in Brüssel unternommen, um für Blinde und Sehbehinderte, vor allem aber für die Hörbüchereien, Ausnahmeregelungen zu erwirken. Ein Preisaufschlag bei Leerkassetten hätte für die Hörbüchereien, die davon bislang nicht betroffen waren (so z. B. das RNIB), verheerende Folgen. - Erleichterungen im Postverkehr für Blinde und Sehbehinderte: Hier ist die Verbindungskommission zur Zeit damit beschäftigt, die verschiedenen Regelungen in den Mitgliedsstaaten zusammenzutragen, um im Fall einer EU-Richtlinie zu diesem Thema die bestmögliche Argumentation liefern zu können. Die deutschen Regelungen sind hier sicher eher beispielgebend, als daß sie - im europäischen Vergleich - verbesserungsbedürftig wären. - Regelungen im Urheberrecht: Diese Frage ist bereits auch in der Kulturkommission der EBU sowie in länger zurückliegenden Sitzungen der Verbindungskommission erörtert worden. Die Regelungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten sind sehr unterschiedlich. So haben beispielsweise Dänemark und die Niederlande recht liberale Regelungen, während in Deutschland und Großbritannien ein recht bürokratisches Verfahren durchlaufen werden muß, wenn es um den Zugang zur Literatur für Blinde und Sehbehinderte geht. Zur Zeit gibt es bei der EU noch keine konkreten Entwürfe für eine Harmonisierung des Urheberrechts, jedoch wird die Verbindungskommission ihre Vorstellungen in die politische Diskussion einbringen, sobald erste Ansätze für ein solches Verfahren erkennbar werden.

- Datenschutzrechtliche Regelungen:

Die zu diesem Thema geplanten Richtlinien der Europäischen Union wurden sowohl unter dem Aspekt des Individualschutzes für Blinde und Sehbehinderte als auch unter dem Aspekt der Interessen der Organisationen der Blinden und Sehbehinderten an einer effektiven Öffentlichkeitsarbeit und an einem auskömmlichen Spendenertrag diskutiert.

Diese Darstellung konnte nur einen groben Überblick über die Arbeit der Verbindungskommission der EBU zur Europäischen Union bieten. An manchen Stellen dürfte auch deutlich geworden sein, wie komplex und schwierig die Arbeit mit den Programmen, Projekten, Richtlinien usw. in Straßburg und Brüssel bisweilen ist. Der Abstraktionsgrad der Eurosprache ist sehr hoch, so daß die Verständlichkeit oft weniger davon abhängt, ob Deutsch, Englisch oder Französisch gesprochen wird, als vielmehr davon, ob es einem gelingt, die Definitionen und Umschreibungen zu begreifen, die verwendet werden, und vor allem, ob man den nötigen Stab von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung hat, die in der Lage sind, all die Arbeiten, die im Zusammenhang mit den Anträgen, Begleittexten, Finanzierungsplänen und Verwendungsnachweisen anfallen, zu erledigen. Dennoch: Mag es uns auch im Moment noch recht mühsam und aufwendig erscheinen - Selbsthilfearbeit für Blinde und Sehbehinderte in Europa wird ohne die Europäische Union künftig nur wenig von der Effektivität haben, die sie haben kann, wenn wir uns den Herausforderungen stellen, die diese Europäische Union mit sich bringt. Das bedeutet vor allem für unsere bundesweit tätigen Organisationen, daß bei der Personalplanung der internationale Bereich bei der zu schaffenden Arbeitskapazität stärker berücksichtigt werden muß, als dies bisher vielleicht nötig schien. In diesem Zusammenhang stellt sich aber auch die Frage nach der Bündelung von Arbeitskapazität. So wichtig es auch in Zukunft bleiben wird, die besonderen Bedürfnisse und Interessen Blinder und Sehbehinderter auch und gerade im europäischen Rahmen zur Geltung zu bringen, so wichtig wird es auch sein, dort, wo gemeinsames Handeln mit anderen Behindertenorganisationen geboten und möglich ist, mit einer dann umso kräftigeren Stimme zu sprechen. Denn welche Behinderungsart es auch sei: Auch in Europa gelten Behinderte als Randgruppe der Bevölkerung, und als solche werden sie in der Politik wahrgenommen und behandelt.

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