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J. Bünte: Ein letztes Mal: Horst Cain Ein Erfolg mit fadem Beigeschmack Das abrupte Ende des Beitrages über Horst Cain war der Sachstand bei Redaktionsschluß.

Horst Cain hat inzwischen einen Arbeitsvertrag mit der Freien Universität Berlin (FUB) mit Wirkung zum 1. Juni 1994 unterschrieben - wenige Tage nach seinem 58. Geburtstag.

Da der Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften II der FUB hartnäckig die C3-Professur für Cain verweigert, umgehen ihn die Verwaltungsjuristen des FU-Präsidenten nun mit einem Kooperationsvertrag für ein rechtliches Dreiecksverhältnis: Cains Arbeitgeber wird der Präsident der FUB, sein Arbeitsplatz ist das Museum für Völkerkunde - das Cain vorbehaltlos mit offenen Armen aufnimmt -, seine Lehrveranstaltungen werden über den Fachbereich Philosophie und Sozialwissenschaften II angeboten.

Cain ist nun als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt, um "besondere Kenntnisse und Erfahrungen in Lehre und Forschung" einzubringen.

Dem war ein emsiger Briefwechsel zwischen dem Präsidenten der FUB, dem Senator für Wissenschaft und Forschung und dem Petitionsausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses vorausgegangen. Unterstützend dabei trat ein kompetenter Mitarbeiter des Beauftragen der Bundesregierung für Belange der Behinderten in der Außenstelle Berlin in Erscheinung, der es tatsächlich fertig brachte, seinen Chef davon zu überzeugen, daß neben Länderkompetenzen im Hochschulrecht auch noch das Schwerbehindertengesetz existiert, auf das er verpflichtet ist.

Im April 1994 meldet der Präsident der FUB endlich in einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung:

"Die Freie Universität und das Museum für Völkerkunde haben aus Anlaß der Vertragsverhandlungen zum Ausdruck gebracht, daß diese Lösung im Interesse aller Beteiligten liegt und der Erforschung Ozeaniens wichtige Impulse geben dürfte. Dies wiederum bringt auch eine wünschenswerte Bereicherung des Lehrangebotes für Studierende der Freien Universität."

Die so ausgedrückte "allseitige" Interessenwahrung realisierte sich dann in einem auf dreieinhalb Jahre befristeten Arbeitsvertrag für Horst Cain.

Wegen dieser Befristung sah sich der Personalrat noch einmal zu einer Stellungnahme genötigt:

"Unsere Anerkennung Ihrer Bemühungen um die Eingliederung von Herrn Dr. Horst Cain muß als verhalten ausfallen, wenn wir bedenken, daß Herr Cain sich 1989 erfolgreich um eine C3-Professur beworben hatte und nun nach fünf Jahren mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt ist.

Wir haben unsere Zustimmung zu diesem Vertrag gegeben, weil in dem uns vorliegenden Antrag die Befristung in dem Zusammenhang mit einer Formulierung stand, die vermuten ließ, daß ein anschließender Übergang in die Berentung vereinbart worden sei.

Herr Cain verneint die Frage nach einer solchen Vereinbarung und möchte vielmehr den Zeitpunkt seiner Berentung selbst bestimmen. ...

Zur Vermeidung weiterer Erschwernisse in einem über die Grenzen der FUB hinaus bekannt gewordenen Fall der Benachteiligung eines schwerbehinderten Wissenschaftlers, bitten wir Sie, die Befristung des Vertrages aufzuheben..."

Dieser Vorstoß führte zu Unmutsäußerungen des FU-Kanzlers, weil - wie er meinte - nun die "Ausgabelast" zum weitaus größten Teil auf die Universität "abgewälzt" würde. Der Fall werde Entscheidungen bei ähnlichen Vorgängen in der Zukunft maßgeblich beeinflussen. - Eine Äußerung, die man als Drohung gegen die Behindertenfürsoge auffassen könnte, die aber mindestens erkennen läßt, wie wenig ein Mensch gewürdigt wird, da hier doch die FUB eine volle wissenschaftliche Leistung für halbes Geld erhält.

Ist dies nur eine verbale Entgleisung des Kanzlers- Wir hoffen es! Wir hoffen auch, daß es ein bloßer Irrtum der Verwaltung ist, die im Bescheid über die erfolgte Entfristung des Arbeitsvertrages das Gehalt von Horst Cain um eine ganze Gehaltsstufe abgesenkt hat.

Wir können das Ende dieses Berichts als eingeschränkte Erfolgsmeldung verbuchen - immerhin hat Horst Cain einen geeigneten Arbeitsplatz erhalten -, aber genau so gut mit Bitternis die diskriminierende Behandlung eines Blinden feststellen.

P.S.: Die Rückgruppiertung ist zurückgenommen worden.

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