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U. Kaiser: Auch Blinde dürfen jetzt Richter werden

Als einziger Kanton nebst dem Kanton Jura hat der Kanton Bern bis anhin eine Gesetzesbestimmung gekannt, welche es blinden und gehörlosen Menschen verwehrt, Funktionen an einem Gericht wahrzunehmen. Im Rahmen der Berner Justizreform hat der Große Rat nun diese diskriminierende Ausschlußklausel ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen.

So können nun auch im Kanton Bern blinde Personen für gerichtliche Funktionen gewählt werden. Ganz von allein kam allerdings dieser Erfolg nicht. Es brauchte einen entschlossenen Einsatz und zwar auf seiten der Betroffenen wie auch der Politiker(innen), welche sich für die Gleichstellung der Behinderten engagierten.

Die bittere Erfahrung der jungen Jus-Studentin

Brigitte Kuthy ist im sechzehnten Altersjahr erblindet. Trotzdem besuchte sie in Neuenburg das Gymnasium und absolvierte die Matur. Anschließend begann sie das Studium der Rechtswissenschaften in Bern. Der große Frust kam 1983. Zur Juristenausbildung gehörte es, daß man als cand. iur. ein

Praktikum absolviert. Am Amtsgericht Biel hatte Brigitte Kuthy einen idealen Praktikumsplatz gefunden. Die Arbeit gefiel ihr sehr gut, doch bereits nach zwei Monaten kam das "Aus". Das Obergericht in Bern verweigerte mit Verweis auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen ihre Anstellung. Brigitte Kuthy verspürte auf einen Schlag die ganze Tragweite dieser diskriminierenden Bestimmung. Dabei hatte sie als Praktikantin nicht einmal Entscheidungen zu treffen, und im Protokollieren war sie mindestens ebenso gut wie ihre sehenden Kollegen und Kolleginnen. Da mußte was geschehen. Durch ihren Vater fand sie Kontakt zu einem Politiker, der sich bereit erklärte, die Sache auf politischer Ebene anzugehen.

1987 hat Brigitte Kuthy ihr Studium abgeschlossen, und wiederum stand ihr das bernische Gesetz im Wege. Das Amt einer Jugendrichterin war in Biel neu zu besetzen, und diese Aufgabe hätte Brigitte Kuthy ganz besonders interessiert.

Politisch war inzwischen noch nichts geschehen, doch nun setzte die junge Anwältin "Dampf" auf.

Vorerst nur ein Teilerfolg

Am 23. Februar 1988 hatte Großrat Samuel Schmid ein Postulat an den Berner Großen Rat eingereicht. Er verlangte darin, daß der Ausschluß erblindeter Personen von gerichtlichen Funktionen überprüft werde. Moderne Hilfsmittel, so argumentierte er, erlauben es den blinden Menschen heute, normal beschriftete Akten, Urkunden, usw. zu lesen und den Verhandlungen zu folgen. Auch wies Schmid darauf hin, daß Kantone wie Zürich, Waadt oder Genf keine der bernischen Regelungen entsprechenden Gesetze kennen.

In ihrer Antwort vom 28. September 1988 erklärte sich die Berner Regierung bereit, die Ausschlußklausel teilweise zu lockern. Eine Umfrage bei sämtlichen Kantonen habe ergeben, daß mit Ausnahme des Kantons Jura, der die Bestimmung pikanterweise vom Kanton Bern abgeschrieben hat, keine andern Kantone solche Ausschlußklauseln kennen, und dies habe auch zu keinerlei Problemen geführt.

Offen für eine teilweise Lockerung zeigte sich auch das Obergericht in seiner Stellungnahme. Der Einsatz blinder Personen sei prüfenswert, sofern die notwendigen technischen Hilfsmittel angeschafft würden und beim Protokollieren keine untragbaren Verzögerungen zu befürchten seien.

Große Bedenken hegte das Obergericht jedoch in Bezug auf den Einsatz erblindeter Personen als Berufs- oder Laienrichter, Staatsanwälte und Geschworene, und zwar weil das Unmittelbarkeitsprinzip des bernischen Prozeßrechtes den Einsatz erblindeter Personen in diesen Funktionen praktisch ausschließe. So könnten blinde Richter von einem der wichtigsten Beweismittel, nämlich dem Augenschein, nicht Gebrauch machen. Auch der visuelle Eindruck aus der Beobachtung des Verhaltens von Parteien und Zeugen bei Einvernahmen, dem für die Würdigung der betreffenden Personen und ihrer Aussagen große Bedeutung zukommt, wäre nicht gegeben.

In gleicher Weise hat sich auch der bernische Anwaltsverband vernehmen lassen.

Erfolgreiche Opposition zweier Großrätinnen

Mit dieser halbherzigen Lösung wollten sich zwei Parlamentarierinnen nicht einverstanden erklären. Margit Trüssel-Stalder, SP, und Claudia Omar, LDU, waren der Meinung, daß Personengruppen nicht wegen eines körperlichen Leidens vom Richteramt ausgeschlossen und damit diskriminiert werden dürften. Es sei besser, individuell zu prüfen, ob eine nominierte

behinderte Person die Voraussetzung für ein ausgeschriebenes Richteramt besitze. Die Ausschlußklausel sollte ihrer Meinung nach gänzlich aus dem Gesetz gestrichen werden. Die beiden Parlamentarierinnen erreichten, daß der Große Rat die Vorlage zur genaueren Prüfung an die vorberatende Kommission zurückwies. Großrätin Omar bewirkte auch, daß unser Verband zu einer Stellungnahme zuhanden der vorberatenden Kommission eingeladen wurde.

Der SVB:

Die Ausschlußklausel muß fallen

Für den Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) war es klar. Es reicht nicht, die diskriminierende Ausschlußklausel bloß zu mindern, sie muß gänzlich aus dem Gesetz gestrichen werden. Diese Forderung war denn auch der Kern der Eingabe des SBV. Der mögliche Einsatz einer blinden Person soll nicht generell per Gesetz ausgeschlossen, sondern im Einzelfall geprüft werden. Eine starre gesetzliche Regelung erschwert oder verunmöglicht zudem das Ausschöpfen von Möglichkeiten im konkreten Einzelfall (organisatorische Maßnahmen, Aufgabenteilung, Unterstützung durch das berufliche Umfeld, usw.). Des weiteren sind die in Frage kommenden Personen in der Lage, ihre Möglichkeiten und Grenzen realistisch abzuschätzen.

In bezug auf das Unmittelbarkeitsprinzip hielt der SBV fest, daß eine blinde Person zur Persönlichkeitsbeurteilung andere Sensorien entwickelt. Die Stimme beispielsweise vermittelt via Gehör Informationen, die unter Umständen unverfänglicher sind als optische Eindrücke. - Die Stimme läßt sich nicht so leicht verstellen, und das Ohr ist nicht einfach zu täuschen.

Bei seiner Stellungnahme konnte der SBV zurückgreifen auf die positiven Erfahrungen mehrerer blinder Juristen, die in anderen Kantonen zum Teil seit vielen Jahren erfolgreich an Gerichten tätig sind.

Zum Beispiel Paul Baumgartner, blinder Richter in Zürich

Paul Baumgartner erblindete im Alter von 13 Jahren. 1969 schloß er in Zürich sein Jura-Studium ab und arbeitete anschließend am Bezirksgericht Zürich; gleichzeitig doktorierte er. Heute ist er selbständiger Anwalt mit Schwerpunkt auf Straf- und Familienrecht sowie Versicherungsfragen. Baumgartner ist seit 15 Jahren als nebenamtlicher Richter tätig. Zuerst als Ersatzrichter am Bezirksgericht Zürich - in dieser Funktion fällte er auch Urteile als Einzelrichter -, und 1990 wurde er als Ersatzmann an das Zürcher Kassationsgericht gewählt. Eine Bestimmung, wie sie der Kanton Bern bis anhin kannte, ist für Baumgartner völlig unverständlich. Die Arbeit am Gericht sei primär eine intellektuelle. Maßgebend sei, wie souverän und sicher eine Verhandlung geführt werde, und nicht, ob der Richter eine Sinnesbehinderung hat. "Sollte ich merken", so Baumgartner, "daß ich einer bestimmten Aufgabe nicht gewachsen bin, kann ich, wie alle andern Richter, in den Ausstand treten." Dies seien jedoch gemäß seiner langen Erfahrung Einzelfälle. Einmal habe er beispielsweise passen müssen, als zur Frage stand, ob ein Angeschuldigter das Straßenverkehrsgesetz verletzt habe, weil er mit zu stark abgefahrenen Reifen gefahren sei. Zur Beurteilung lagen Fotos in den Akten. Da sagte Baumgartner, das könne er nicht beurteilen, und deshalb wolle er als Richter auch nicht entscheiden.

Es gibt jedoch auch gegenteilige Beispiele: Baumgartner hat einmal als Gerichtsschreiber ausdrücklich darum ersucht, als Urkundsperson von einem Augenschein entbunden zu werden. Der Sachrichter habe jedoch darauf bestanden, daß er mitkomme. Auf seine Frage hin, weshalb er unbedingt wolle, daß ausgerechnet er mitkomme, gab dieser zur Antwort, daß Baumgartner bei der

Expertenbefragung vor Ort - es ging um einen Bauprozeß - solange wissen wolle, wie es nun genau sei, daß seine Protokolle beschreibend alle Fragen beantworten. Wenn man nichts sehe, stelle man die viel kritischeren Fragen, bis man sich eine exakte Vorstellung machen könne.

In einem Interview von Radio DRS, ausgestrahlt im "Echo der Zeit", vom 9. März 1995, wird Baumgartner gefragt, wie relevant all das sei, was ein blinder Richter nicht sehen könne, beispielsweise in einem Strafverfahren. Da werde ja auch das Verhalten des Angeklagten in die Beurteilung miteinbezogen, und dieses drücke sich auch in nonverbalen Äußerungen - in Mimik und Gestik - aus. Baumgartner räumt ein, daß der optische Eindruck wohl einbezogen werde, er sei jedoch für die Entscheidung nicht maßgeblich. Es sei zwar unbestritten, daß der optische Eindruck die Entscheidung beeinflussen könne, aber es gebe keinen Erfahrungssatz, der rein empirisch belegen würde, daß der Eindruck vom augenblicklichen Benehmen nun zu einem "richtigeren" Entscheid führt als z. B. der Eindruck, den der nicht sehende Richter hat - dieser hört beispielsweise, wie jemand spricht, ob seine Stimme zittert u. ä. Das Auge mißt, sagt Baumgartner, das Ohr aber wertet.

Fazit

Zurück zum Kanton Bern. Die vorberatende Kommission hat dem Streichungsantrag zugestimmt, und auch der Große Rat hat in seiner zweiten Lesung dem Kommissionsantrag Folge geleistet. Die ausgrenzende Ausschlußklausel ist gefallen. Erfreulich, jedoch zu spät für Brigitte Kuthy, denn sie hat vor sieben Jahren eine eigene Anwaltspraxis eröffnet. Was sie aufgebaut hat, möchte sie nicht ohne weiteres aufgaben, und doch ist sie froh, daß die absurde Regelung, deren Opfer sie war, und für deren Beseitigung sie sich seit zwölf Jahren eingesetzt hat, nun endlich abgeschafft ist.

Nachzutragen ist noch, daß auch die Medien für die Sache großes Interesse gezeigt und wertvolle Beiträge gestaltet haben. Offen bleibt die Frage, weshalb sich der Verband in dieser Sache nicht schon früher engagiert hat. Eigentlich dürfte man erwarten, daß ein Verband in einer so wichtigen Sache von Amtes wegen konsultiert wird. Einmal mehr können wir daraus lernen, wie wichtig es ist, politisch wach und aufmerksam zu sein und uns zusammen mit Verbündeten für unser Anliegen zu wehren.

Urs Kaiser

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