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Die Hauptfürsorgestelle Rheinland hat eine neue Broschüre über Nachteilsausgleiche für Behinderte herausgegeben, der folgende Neuigkeiten zu entnehmen sind: "in den Niederlanden können Körperbehinderte (auch Ausländer), die nicht in der Lage sind, ohne Begleitung zu reisen, einen besonderen Berechtigungsausweis erhalten. Dieser Ausweis berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung eines Begleiters, auch bei den städtischen und regionalen Verkehrsbetrieben. Der Behinderte muß im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Antragsformulare für die Ausstellung des besonderen Berechtigungsausweises sind bei der Generalvertretung der Niederländischen Eisenbahnen, Schildergasse 84, 50677 Köln (Telefon: 0221/216294), und auf den Bahnhöfen in den Niederlanden erhältlich."
"Die Fluggesellschaft American Airlines und (m. E. neu) die Lufthansa gewähren Schwerbehinderten eine Flugpreisermäßigung in Höhe von 30 Prozent in der Economy- und der Holiday-Class. Anspruch auf die Ermäßigung haben Inhaber eines Schwerbehindertenausweises. Die Ermäßigung gilt nur für Flüge in die USA. Voraussetzung ist, daß der Flug in Frankfurt, München oder Düsseldorf beginnt bzw. endet. Im Fall der Lufthansa gilt dies nicht für Flüge, die unter Lufthansa-Flugnummer von einem Kooperationspartner durchgeführt werden. Der Schwerbehindertenausweis ist bei der Flugscheinausstellung sowie beim Check-in vorzulegen. Nach Reisebeginn wird keine Ermäßigung gewährt. Nähere Informationen unter der Telefonnummer (0130) 4114."
Karl Thomas Drerup (aus: Die Gegenwart 4/96, S. 12)
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