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von Dr. H. W. Bach Mannheim / Marburg
In diesem Beitrag soll als erstes die Frage gestellt werden, welchen Einfluß die Situation und die Entwicklung am allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Berufsmöglichkeiten und Berufschancen von blinden und sehbehinderten Menschen mit dem Abschluß einer weiterführenden Schule bzw. in akademischen und verwandten Berufen besitzt. Hiernach wird in Umrissen die gegenwärtige Situation am deutschen Arbeitsmarkt geschildert. Darauf aufbauend soll eine Prognose der Arbeitsmarktentwicklung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte versucht werden. Es folgen einige Aussagen zur Struktur der Arbeitslosigkeit und dazu, welche Personen und Personengruppen einem erhöhten Arbeitsmarktrisiko ausgesetzt sind. Anschließend wollen wir uns mit der Situation, den Problemen und Benachteiligungen, aber auch den Chancen und Möglichkeiten blinder und sehbehinderter Menschen mit weiterführender Schulbildung bzw. in akademischen und verwandten Berufen beschäftigen. Diese Personengruppe bezeichnen wir im folgenden als "unsere Klientel". Im Zentrum der Ausführungen steht mehr oder weniger die Personengruppe, die sich im DVBS zu einem Berufsverband zusammengeschlossen hat. Gibt es Besonderheiten bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit dieser Personen- Gibt es absehbare Trends im Wirtschafts- und Beschäftigungssystem, die die Berufsmöglichkeiten und Berufschancen unserer Klientel beeinflussen- Und nicht zuletzt: mit welchem Pfund können wir eigentlich wuchern, wenn es um den Wettbewerb um knappe Arbeitsplätze geht- Besitzen wir neben behinderungsbedingten Problemen und Nachteilen nicht unter Umständen auch (behinderungsbedingte) Vorteile, Qualifikationen, die wir in die Waagschale werfen können- Der Beitrag soll ausklingen mit einigen Empfehlungen, die zum Teil nicht neu sind, aber m. E. wert, in Erinnerung gerufen zu werden.
Bereits an dieser Stelle soll die Frage aufgeworfen werden, ob die vielen Fragen, Erörterungen, Diskussionsbeiträge und -ergebnisse der Fachtagung solche einer einmaligen Veranstaltung bleiben sollen- Was spricht dafür, was dagegen, in regelmäßigen Abständen unter dem Dach der Deutschen Blindenstudienanstalt und/oder des DVBS Seminare, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, unter Beteiligung von Experten aus der Bildungsforschung, der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik, der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und weiterer Disziplinen zu veranstalten- Können wir uns von einer solchen Veranstaltungsreihe und ihrer Dokumentation Impressionen, Ideen, evtl. Leitlinien versprechen-
I. Die berufliche Integration blinder und sehbehinderter Menschen und der allgemeine Arbeitsmarkt
Bevor wir Aussagen über die Arbeitsmarktsituation und Arbeitsmarktentwicklung anstellen, soll die Frage gestellt werden: Welchen Stellenwert besitzen diese für unsere berufliche Integration-
Meines Erachtens ist die berufliche Integration blinder und sehbehinderter Menschen in einer Volkswirtschaft, in der zur Zeit etwa 34 Millionen Menschen erwerbstätig sind, darunter reichlich 4 Millionen in akademischen Berufen, in jedem Fall eine Einzelerscheinung. Denn die meisten blinden und sehbehinderten Personen befinden sich im höheren Lebensalter, im Rentenalter. Lediglich etwa 10 Prozent der 150.000 blinden Menschen sind erwerbstätig. Das wären etwa 15.000 Personen. Unter den Mitgliedern des DVBS sind rund 700 erwerbstätig, zum größten Teil in akademischen und verwandten Berufen. Wenn wir davon ausgehen, daß ein Erwerbsleben 30-40 Jahre dauert, so können wir - grob geschätzt - annehmen, daß jährlich etwa 2,5 - 3,5 Prozent der Arbeitsplätze vakant werden. Gehen wir der Einfachheit halber von einer Nachfrage nach Arbeit von 5 Prozent aus, so suchen in ganz Deutschland jährlich etwa 750 blinde Menschen eine Beschäftigung, im akademischen Bereich sind es demnach jährlich etwa 35 Personen.
Diese Überlegungen machen deutlich, daß die Problematik hier eine völlig andere ist, als es sich beispielsweise bei den Lehrern oder den Ärzten darstellt, wo jeweils eine Schwemme am Arbeitsmarkt unterstellt wird.
Berufliche Integration Blinder oder Sehbehinderter ist Einzelintegration. Für jeden Betroffenen muß eine individuelle Lösung gefunden werden, denn lediglich das Merkmal "fehlendes oder stark eingeschränktes Sehvermögen" ist ihnen allen gemeinsam.
Daher stellen Situation und Entwicklung am allgemeinen Arbeitsmarkt lediglich Rahmendaten oder Rahmenbedingungen dar, unter denen die individuelle berufliche Integration stattfindet. Eine äußerst gute Arbeitsmarktlage, Vollbeschäftigung, ist sicherlich eine Rahmenbedingung, die auch die Integration blinder Menschen ins Erwerbsleben erleichtert. Aus empirischer Erfahrung ist jedoch bekannt, daß die Probleme blinder Menschen am Arbeitsmarkt damit keineswegs verschwinden. Umgekehrt sagt ein Arbeitsplatzdefizit (konjunkturell, strukturell oder anders verursacht) etwas darüber aus, daß zu den behinderungsbedingten Problemen spezifische des Arbeitsmarktes hinzutreten. Die berufliche Integration wird dadurch erschwert, jedoch keineswegs verhindert. Es ist also wohl am ehesten interessant zur Beurteilung des sogenannten Marktwiderstandes, wie sich die allgemeine Arbeitsmarktsituation und die Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten darstellt.
II. Zur Situation am deutschen Arbeitsmarkt
Vollbeschäftigung und Arbeitskräftemangel, die die ausgehenden fünfziger Jahre, die sechziger Jahre und die Jahre bis 1973 prägten, hat die deutsche Volkswirtschaft seit 1974 nicht mehr erlebt. Westdeutschland wies seit 1975 im Jahresdurchschnitt ca. 1 Million Arbeitslose auf, die achtziger Jahre waren ganz überwiegend durch Arbeitslosigkeit von 2,2 - 2,3 Millionen geprägt, der Vereinigungsboom reduzierte die Arbeitslosigkeit Anfang der neunziger Jahre auf 1,7 Millionen. Seit der Rezession 1992 erleben wir 2,5 Millionen und mehr arbeitslose Menschen. In Ostdeutschland kam mit der Wende und der Vereinigung die Transformationskrise und die Krise am Arbeitsmarkt. Dort konnte die Arbeitslosigkeit durch massiven Einsatz arbeitsmarktpolitischer und sozialpolitischer Instrumente bei 1 - 1,3 Millionen gehalten werden.
In Deutschland zählen wir Ende Juni 1996 3.784.589 Arbeitslose, 2.665.890 im Westen und 1.118.699 im Osten. Bestandszahlen über Arbeitslose allein sagen noch wenig über die tatsächliche Belastung der Gesellschaft mit Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung aus. Hierzu benötigt man Daten über die Beschäftigungslage. Daraus lassen sich Verhältniszahlen bilden, die die relative, die prozentuale Belastung der Gesellschaft deutlich machen.
In Westdeutschland zählen wir 1995 knapp 28,5 Millionen Erwerbstätige. Darunter befinden sich 25,3 Millionen in abhängiger Tätigkeit, also Arbeiter, Angestellte und Beamte. In Ostdeutschland sind es 6,4 Millionen Erwerbstätige, darunter 5,9 Millionen Abhängige. Für Gesamtdeutschland ergeben sich 34,9 Millionen Erwerbstätige und 31,2 Millionen Abhängige. In Westdeutschland gibt es 1995 einen Jahresdurchschnittsbestand an Arbeitslosen von (gerundet) 2,6 Millionen, in Ostdeutschland von 1,0 Millionen, insgesamt also 3,6 Millionen Personen. Daraus läßt sich die Arbeitslosenquote für Westdeutschland mit 9,3 Prozent, die für Ostdeutschland mit 14,9 Prozent und die für Gesamtdeutschland mit 10,4 Prozent bestimmen. (Stellt man, wie international üblich, die Arbeitslosenquote nicht nur auf die abhängigen, sondern auf alle zivilen Erwerbspersonen ab, so ergibt sich für Westdeutschland eine Arbeitslosenquote/EU von 8,3 Prozent, für Ostdeutschland eine von 14,0 Prozent und für Gesamtdeutschland eine von 9,4 Prozent.)
Versuchen wir, das gesamte Erwerbspersonenpotential (auch Arbeitskräftepotential genannt) zu bestimmen, also alle Menschen, die in Deutschland arbeiten können, möchten und dürfen, sofern ihnen in einer hochkonjunkturellen Vollbeschäftigungssituation Arbeitsplätze zur Verfügung stünden, so erhalten wir für Westdeutschland die Zahl von 33,2 Millionen, für Ostdeutschland die von 8,4 Millionen. Für Gesamtdeutschland ergibt sich als Potential an Arbeitskräften 41,6 Millionen. Das Erwerbspersonenpotential umfaßt neben der Zahl der aktuell Erwerbstätigen und den registrierten Arbeitslosen eine "Restgröße", die wir als verdeckte Arbeitslosigkeit oder Stille Reserve bezeichnen. Dies sind Menschen, die zwar nicht bei den Arbeitsämtern als arbeitslos registriert sind oder sich in arbeitsmarktpolitischen oder sozialpolitischen Programmen befinden, unter (hochkonjunkturellen) Vollbeschäftigungsbedingungen jedoch erwerbstätig wären. Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit beziffert die Höhe dieser Stillen Reserve für Westdeutschland mit 2,15 Millionen, für Ostdeutschland mit 0,95 Millionen und für Gesamtdeutschland mit 3,1 Millionen.
Stellt man die Untersuchung demnach nicht nur auf die registrierten Arbeitslosen ab, sondern auf die Gesamtheit der Job-suchenden Menschen, also Arbeitslose und Stille Reserve, so ergeben sich weit höhere, erschreckende Werte, die das gesamtwirtschaftliche Arbeitsplatzdefizit kennzeichnen. Dieses Arbeitsplatzdefizit nimmt für Westdeutschland die Höhe von 4,8 Millionen an, für Ostdeutschland 1,9 Millionen und für Gesamtdeutschland 6,7 Millionen an fehlenden Arbeitsplätzen. Die sogenannte Unterbeschäftigungsquote, die man als Quotient von Arbeitsplatzdefizit und Erwerbspersonenpotential bildet, zeigt das Desaster deutlich: sie liegt 1995 für Westdeutschland bei 14,5 Prozent, für Ostdeutschland bei 22,6 Prozent, für Gesamtdeutschland bei 16,1 Prozent. (2)
Faßt man die einzelnen Angaben zum Arbeitsmarkt zu einem Bild zusammen, so kann man die Lage in Deutschland als äußerst schwierig skizzieren: Ostdeutschland hat die Kurve bei weitem noch nicht gekriegt. Die neuen Bundesländer sind noch weit vom selbsttragenden Aufschwung entfernt. Die "blühenden Landschaften", die neuen rentablen Arbeitsplätze, die den Pfeiler für die Brückenfunktion der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen darstellen sollten, sind bisher weitgehend nicht entstanden. Angesichts dieser Situation liegt nach wie vor die offen ausgewiesene Arbeitslosigkeit in Ostdeutschland auf erstaunlich niedrigem Niveau. Zu fragen ist, wie lange ein derart umfangreicher Einsatz der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Sozialpolitik finanziell durchgehalten werden kann.
Westdeutschland befindet sich seit 1992 zuerst in einer Rezession, gefolgt von einer Stagnationsphase, verbunden mit einer regelrechten wirtschaftlichen Strukturkrise. Der neue breite Aufschwung ist bisher ausgeblieben. Er wird für das kommende Jahr erwartet, besser gesagt erhofft. Die Arbeitslosigkeit hat in Westdeutschland durch die Rezession eine noch nie dagewesene Höhe erreicht und verharrt bisher zäh auf diesem hohen Niveau. Mit anderen Worten: wir sind derzeit weit davon entfernt, auch nur annähernd jedem erwerbssuchenden Menschen eine Erwerbsmöglichkeit zu bieten. Wir haben vielmehr etwa 7 Millionen Bundesbürger, die arbeiten möchten, denen jedoch kein Arbeitsplatz gegenübersteht.
III. Zur Arbeitsmarktentwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten
Die Vorhersage zu künftigen Entwicklungen ist, das wissen wir bereits von der Wetterprognose, ein schwieriges Geschäft. Die drei Dimensionen jeder Prognose - Reichweite, Detailliertheit und Eintreffenswahrscheinlichkeit - stehen im Konflikt, regelrecht antinomisch zueinander. Wir erwarten und benötigen Aussagen über eine lange Zeitdauer, über Jahrzehnte. Wir erkaufen uns damit sowohl eine geringe Detailliertheit als auch die Gefahr, daß man mit der Prognose daneben liegt. Über den Zeitraum von Jahrzehnten läßt sich realiter lediglich ein Szenario entwickeln, eine trendmäßige Aussage, die auf der Entscheidung über die Entwicklung einiger Rahmenbedingungen basiert. In unserem Falle wird das Szenario der Nachfrage am Arbeitsmarkt, der Arbeitsplatzentwicklung auf der Grundlage von Annahmen über die Entwicklung des wirtschaftlichen Wachstums, der Arbeitsproduktivität sowie der Arbeitszeit erstellt. Die Entwicklung des Erwerbspersonenpotentials, des Angebots am Arbeitsmarkt, wird determiniert durch Aussagen über die natürliche Bevölkerungsentwicklung, die Erwerbsbeteiligung sowie den Wanderungssaldo, bezogen auf das Wanderungsverhalten über die Staatsgrenze.
Man sieht deutlich, es handelt sich bei den Szenarien um Instrumente, die trendmäßige Aussagen von hochaggregierten Größen abgeben mit geringer Differenziertheit und mit einer relativ hohen Fehlerwahrscheinlichkeit. Sie sind also mit gehöriger Vorsicht zu genießen.
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg hat im Jahre 1995 Szenarien für die Entwicklung in West-, Ost- und Gesamtdeutschland entwickelt, deren Eckdaten im folgenden kurz dargestellt werden. Im Jahre 2000 wird in Westdeutschland die Arbeitslosigkeit immer noch bei 3,1 Millionen liegen, die Unterbeschäftigung (Arbeitslose und Stille Reserve) bei 4,7 Millionen. In Ostdeutschland wird die Arbeitslosigkeit bei 1 und die Unterbeschäftigung oder das Arbeitsplatzdefizit bei 1,6 Millionen liegen. Für Gesamtdeutschland ergeben sich damit die Werte von 4,1 Millionen für die Arbeitslosigkeit und 6,3 Millionen für die Unterbeschäftigung. Zehn Jahre später wird die Lage (nach dem vorliegenden Szenario) deutlich günstiger sein. In Westdeutschland wird die Arbeitslosigkeit bei 2,7 Millionen liegen die Unterbeschäftigung bei 4 Millionen. In Ostdeutschland bei 0,6 und 0,9 Millionen. Für Gesamtdeutschland ergeben sich 3,3 und 4,9 Millionen.
Bis zum Jahr 2000 wird also keineswegs eine Besserung am Arbeitsmarkt stattfinden. Zehn Jahre später haben wir zwar eine deutliche Reduktion der Arbeitslosigkeit. Wir sind jedoch dann immer noch weit von auch nur annähernder Vollbeschäftigung entfernt. Die Arbeitsmarktverhältnisse werden immer noch schlechter sein, als wir sie Anfang der neunziger Jahre hatten.
Jenseits von 2010 wird sich der Arbeitsmarkt dadurch entspannen können, daß das Erwerbspersonenpotential drastisch zurückgeht, bedingt durch die geringe Geburtenrate in Deutschland. Das durchschnittliche Alter der arbeitenden Bevölkerung wird gleichzeitig erheblich ansteigen, manche sprechen von einer Vergreisung des Arbeitskräftepotentials, so daß bei quantitativer Entlastung des Arbeitsmarktes qualitative d. h. Strukturprobleme größer werden. Bereits heute wird von der Notwendigkeit einer gezielten Einwanderungspolitik gesprochen.
Wie werden sich die Arbeit und damit der Arbeitsmarkt in den nächsten Jahrzehnten qualitativ verändern. Klauder hat zu diesem Zweck sieben Megatrends beschrieben, die die wirtschaftliche und Arbeitsmarktentwicklung in der Zukunft prägen werden. Es ist sicherlich interessant und nachdenkenswert, welchen Einfluß diese Megatrends auf die Berufsmöglichkeiten und Chancen unserer Klientel ausüben werden. Nachfolgend eine Kurzdarstellung der einzelnen Megatrends: (Vgl. Klauder 1996, S. 23 ff., ferner ders. 1995)
1. Technologische Revolution durch grundlegend neue Technologien, insbesondere die Informationstechnologien. Damit wird auch die geistige Kraft des Menschen in vieler Hinsicht durch Technik ersetzbar und eine völlig neue Funktionsteilung zwischen Mensch und Maschine möglich. Weiterhin zählen hierzu Lichttechniken, Bioelektronik, Biotechnologien, Solarenergie. Ihnen ist in Zukunft gemeinsam, daß sie weitgehend interdisziplinär angelegt sind und vermehrt die komplexen natürlichen Prozesse nachzuahmen versuchen.
2. Die Internationalisierung oder auch Globalisierung des Wirtschaftens läßt die nationalen Grenzen zugunsten eines Wettbewerbs von Regionen deutlich an Bedeutung verlieren. Die jeweils heimischen Wirtschaften werden verstärkt dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt und Kapital und Arbeit international wesentlich mobiler. Dies führt zu verstärktem Standortwettbewerb und zum Aufkommen globaler Unternehmen, die z. B. die Fertigung in Portugal, die Buchhaltung in Indien, Einkauf in Thailand, Finanzierung in Tokio, Firmensitz in Frankfurt aufweisen.
3. Die Ökologiesierung des Wirtschaftens durch den weltweit wachsenden Zwang zum integrierten Umweltschutz (z. B. schadstofffreier Motor / Treibstoff statt Kat)
4. Die Individualisierung in der Gesellschaft durch den Wertewandel von traditionellen Tugenden wie Pflichtbewußtsein, Disziplin, Selbstbeherrschung, Fleiß, Bescheidenheit zur "Selbstentfaltung" "Selbstverwirklichung". In der Arbeitswelt wächst dementsprechend vor allem der Wunsch nach mehr Mitwirkung, Selbständigkeit und Zeitsouveranität, aber auch die Gefahr sinkender Arbeitsmoral.
5. Hohe Erwerbsbeteiligung auch bei verheirateten Frauen, aufgrund des beschriebenen Wertewandels sowie des sozialen Wandels der letzten Jahrzehnte.
6. Die Alterung der Industriegesellschaften durch niedrige Geburtenziffern als Folge des Werte- und sozialen Wandels und insbesondere der Errichtung kollektiver Alterssicherungssysteme. Dieser Trend kann auch durch Zuwanderung kaum ausgeglichen werden, es sei denn, es würden Jahr für Jahr fast ausschließlich junge Menschen in einem das Geburtendefizit ausgleichendem Umfang zuwandern. Somit können Wissensfortschritt und Strukturwandel in der Arbeitswelt in der Zukunft weniger als bisher über den Generationenwechsel erfolgen, sondern müssen vermehrt von der älteren Generation selbst bewältigt werden, wenn die Anpassungs- , Innovations- und Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft nicht leiden sollen.
7. Die Zunahme der internationalen Wanderungen durch die Bevölkerungsexplosion in den unterentwickelten Ländern, die politischen Umwälzungen und die krassen Entwicklungsunterschiede der Regionen dieser Erde.
IV. Zur Strukturalisierung der Arbeitslosigkeit
Gewissermaßen als Übergang zu den Überlegungen zu blinden und sehbehinderten Menschen am Arbeitsmarkt wollen wir uns mit der Struktur und der Strukturalisierung der Arbeitslosigkeit beschäftigen.
Die Menschen in unserem Lande sind durchaus ungleich von Arbeitslosigkeit betroffen. Die einen erwischt sie nie, die anderen immer wieder, und gegebenenfalls immer länger. Mit anderen Worten, einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko sind solche Personen und Personengruppen ausgesetzt, die entweder besonders häufig und wiederholt arbeitslos werden oder die, einmal arbeitslos geworden, einem erhöhtem Risiko der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt sind.
Die empirische Datenlage hierzu ist lückenhaft. Allerdings kann man einige grundsätzliche Aussagen machen.
Personen ohne oder mit lediglich geringer beruflicher Qualifikation (sogenannte Ungelernte), Personen die sich ihrem erlernten Beruf entfremdet haben, schließlich Personen, die in typischen saison- oder kampagneabhängigen Betrieben tätig sind, werden oft und wiederholt von Arbeitslosigkeit betroffen. Der Bestand an gemeldeten Arbeitslosen wird in Deutschland seit Jahren etwa zur Hälfte durch Ungelernte geprägt. Ihre durchschnittliche Arbeitslosigkeit ist zwar kürzer als diejenige des Durchschnitts aller Arbeitslosen, solange ihnen außer dem beruflichen Abschluß nichts fehlt. Aber die Prognose für diesen Personenkreis ist negativ:
Während in den siebziger Jahren noch jeder dritte Arbeitsplatz mit Ungelernten besetzbar war, hat sich der Anteil bis 1990 auf etwa 20 Prozent zurückgebildet. Im Jahre 2010 werden nach übereinstimmender Auffassung lediglich noch etwa 10 Prozent aller Arbeitsplätze für Ungelernte erreichbar sein.
Andere Personengruppen sind von der gefürchteten Langzeitarbeitslosigkeit besonders stark betroffen. Dazu zählt in erster Linie der ältere Arbeitnehmer. Personen jenseits des 45. Lebensjahres werden zwar nicht besonders häufig arbeitslos. Aber, einmal arbeitslos geworden, ist ihre Wiedereingliederungschance ins Erwerbsleben eher gering. Die deutsche Wirtschaft diskriminiert den älteren Arbeitslosen in erheblichem Ausmaß, während sie den älteren beschäftigten Arbeitnehmer durchaus schätzt wegen seiner beruflichen Erfahrungen und seiner Überlegtheit. Diese Personengruppe ist am intensivsten der Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt. Überdurchschnittlich von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind darüber hinaus gesundheitlich eingeschränkte Menschen und darunter die Teilgruppe der Schwerbehinderten. Bereits langzeitarbeitslos gewordene Personen sind ebenfalls stigmatisiert und damit einem hohen Risiko fortdauernder Arbeitslosigkeit ausgesetzt.
In den neuen Bundesländern ist die Langzeitarbeitslosigkeit weiblich. Während in den alten Bundesländern Männer und Frauen etwa gleichgewichtig von ihr betroffen sind, sind von den Arbeitslosen in den neuen Bundesländern etwa zwei Drittel der Arbeitslosen Frauen, jedoch bei den Langzeitarbeitslosen drei Viertel. Demgegenüber ist die Altersdiskriminierung in Ostdeutschland bis heute noch nicht so ausgeprägt. Möglicherweise werden in dieser Region ihre Auswirkungen lediglich verdeckt durch die Ergebnisse des Einsatzes arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Instrumente (z. B. Alterübergangsgeld).
Treffen mehrere der genannten Merkmale bei einer Person zusammen, erhöht dies die Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit signifikant. Wird ein Ungelernter 45 Jahre oder älter, ist er gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung ausgesetzt, ist er bereits langzeitarbeitslos oder ist er im Fall von Ostdeutschland weiblichen Geschlechts, so wird auch die Tatsache des nicht vorhandenen beruflichen Abschlusses im Falle einer Arbeitslosigkeit zum Handikap und erhöht ebenfalls die Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit.
Im Vergleich zu den Partnerländern in der Europäischen Union nehmen wir einen guten Mittelplatz ein und liegen geringfügig unter dem EU-Durchschnitt beim Anteil der Langzeitarbeitslosen. In verschiedenen Partnerländern sind Frauen in erheblich größerem Ausmaß von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen als Männer. In den südlichen Mitgliedstaaten ist darüber hinaus hohe Jugendarbeitslosigkeit und hohe Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen verbreitet und ein eklatantes Problem. Von diesem sind wir bisher verschont geblieben.
Die starke Betroffenheit gering qualifizierter Menschen von Arbeitslosigkeit steht auch im Zusammenhang mit der Zunahme von Segmentationsphänomenen am Arbeitsmarkt. Der Arbeitsmarkt einer entwickelten Volkswirtschaft ist notwendigerweise in Segmente aufgeteilt, in solche regionaler, sektoraler, berufsfachlicher, qualifikatorischer Art etc. Zu beobachten ist jedoch in den letzten Jahren eine zunehmende Tendenz zu ungunsten geringer qualifizierter Arbeitnehmer. Diese werden immer häufiger prekären, d. h. wenig geschützten, vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Beschäftigungsformen ausgesetzt; man könnte sagen: einem hire-and-fire-System. Unternehmen, insbesondere Großunternehmen, differenzieren immer stärker in Kern- und Randbelegschaften. Zur Kernbelegschaft, verbunden mit hohem Einkommen, hoher Arbeitsplatzsicherheit, interessanten Sozialleistungen und guten Entwicklungsperspektiven zählen die Führungskräfte, technische Spezialisten und weiteres Fachpersonal, das knapp und damit schwierig am Arbeitsmarkt einzukaufen ist. Bei diesen Personenkreisen muß - mit anderen Worten - im Fall der Notwendigkeit der Neueinstellung mit einem langwierigen und kostspieligen Such- und Einarbeitungsprozeß gerechnet werden.
Zur Randbelegschaft, bei der all die Identifikationsmerkmale der oben genannten Arbeitsplätze nicht zutreffen, zählen all die Personen, die am externen Arbeitsmarkt reichlich vorhanden und damit ohne große Schwierigkeiten zu akquirieren sind. Dies sind regelmäßig Personenkreise mit geringer Qualifikation oder, anders ausgedrückt, Personal für Jedermanns-Arbeitsplätze. So paßt sich das Unternehmen auf dem Rücken dieser sogenannten sekundären Arbeitskräftegruppen saisonalen, konjunkturellen, strukturellen oder anderen Schwankungen in der Auslastung der Kapazität an. Diese Segmentation ist für blinde und sehbehinderte Menschen in akademischen und verwandten Berufen kaum von Bedeutung. Jedoch gelten die Gefährdungen - abgesehen vom besonderen Kündigungsschutz Schwerbehinderter - für blinde und sehbehinderte Menschen, die berufliche Tätigkeiten auf Jedermanns-Arbeitsplätzen ausüben.
Für die Klientel des DVBS hingegen spielt eine andere Form der Segmentation eine Rolle, die beispielsweise im öffentlichen Dienst gegeben ist. Im Normalfall gibt es lediglich vier Einstiegsmöglichkeiten in den nichttechnischen öffentlichen Dienst. Von besonderem Interesse für unsere Klientel sind dabei die Eingangsämter für den gehobenen nichttechnischen Dienst sowie für den höheren nichttechnischen Dienst. So ist beispielsweise die Beschäftigung eines Volljuristen mit unterdurchschnittlichen Examensleistungen oder eines Juristen mit lediglich dem ersten Staatsexamen auf einer höheren Ebene des gehobenen nichttechnischen Dienstes, beispielsweise als Amtmann, dienstrechtlich ausgeschlossen. Dieser Umstand beeinträchtigt berufliche Einsatz- und Entfaltungsmöglichkeiten u. U. drastisch, wenn der oder die Betroffene die fachlichen Einstellungsanforderungen für den höheren Dienst nicht erfüllt, als Nachwuchskraft für den gehobenen jedoch zu alt ist oder als überqualifiziert gilt und daher ebenfalls nicht zum Zug kommt. Fortsetzung im nächsten Heft
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