horus

Startseite > horus & Broschüren > 4/1996

horus & Broschüren

Suche

Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:

Suchbegriff:

Suchen in:


Dr. B. Drolshagen, B. Rothenberg: Studieren mit Behinderungen im Ausland

Behinderte Studierende, die ein Auslandssemester planen, werden mit einer Vielzahl organisatorischer und finanzieller Probleme und Entscheidungen konfrontiert. Ein Teil dieser Probleme ist mit denen nichtbehinderter Studierender identisch, ein anderer Teil steht in Zusammenhang mit der Behinderung und den Rahmenbedingungen für behinderte Studierende im Heimat- und Gastland und geht somit weit über die "üblichen" Schwierigkeiten und Anforderungen hinaus. Grundsätzlich muß zwischen einem Auslandsstudium mit oder ohne Austauschprogramm unterschieden werden.

1. Individuell organisiertes Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium, das nicht über ein Programm organisiert ist, erfordert einen wesentlich höheren organisatorischen Aufwand, als dies bei der Teilnahme an einem Austauschprogramm (s. u.) der Fall ist.

Wird das Auslandsstudium individuell organisiert, so müssen die Studierenden selbst prüfen, welche Sprachkenntnisse erforderlich sind und wo ein entsprechender Test abgelegt werden kann, in welches Semester sie an der Gasthochschule eingestuft werden, ob sie als Regel- oder Gaststudierende aufgenommen werden, welche Veranstaltungen sie berechtigt sind zu besuchen, ob und wenn ja welchen Abschluß sie während des Auslandsstudiums ablegen können, ob und wie die erbrachten Leistungen an der Heimathochschule anerkannt werden, ob Studiengebühren erhoben werden, wo sie wohnen können, ob und wie die behinderungsbedingt erforderlichen Unterstützungen im Gastland bzw. an der Gasthochschule erbracht werden etc.

Hilfreich hierbei können ein Besuch des Akademischen Auslandsamtes der Heimathochschule sowie Broschüren des DAAD zum Studium im Ausland, der Fragebogen des Helios-Projekts oder auch die Broschüre des DSW zum Auslandsstudium Behinderter sein.

Als Finanzierungsmöglichkeiten bieten sich neben privaten Schätzen das Auslands-BAföG und Auslandsstipendien von Studienstifungen an. Die deutschen Kostenträger der behinderungsbedingten Mehrkosten kommen für längere Auslandsaufenthalte in der Regel nicht auf, die Kosten werden aber auch nicht durch reguläre Auslandsstipendien abgedeckt; bisher sind deshalb behinderte Studierende hierfür auf die Unterstützung von Stiftungen angewiesen, die speziell Behinderte unterstützen.



2. Austauschprogramme

Es gibt verschiedene Programme, die Studierende an ausländische Hochschulen austauschen/vermitteln, so ist z. B. das Erasmus-Programm für Europa z. Zt. das bekannteste.

Beispielsweise unterhält die Universität Dortmund derzeit zu 20 ausländischen Hochschulen ein derartiges Programm, z. T. allerdings nur mit 2 - 3 Studierenden. Im Wintersemester 1997/98 soll die Zahl auf 80 erhöht werden. Das Erasmusprogramm gilt nicht für die gesamte Hochschule, sondern nur für einzelne Fachbereiche, von denen ein derartiges Programm initiiert wird. Der Fachbereich "Sonderpädagogik" unterhält z. B. ein Austauschprogramm mit der Universität Prag. Dieses besteht nicht für Studierende anderer Fachbereiche.

Für Studierende, die über das Erasmusprogramm an eine ausländische Hochschule gehen, werden die Rahmenbedingungen (z. B. das Wohnen von sog. Erasmusbeauftragten geregelt. Die Studieninhalte sind festgelegt (Stundenplan, Wahlfächer). Die entsendende Hochschule überprüft die Sprachqualifikation Studienleistungen werden auf in Deutschland zu erbringende Leistungen anerkannt. Studiengebühren müssen nicht gezahlt werden. Die Studierenden erhalten eine monatliche Beihilfe von bis zu DM 200,-. Evtl. gezahltes Auslands-BAFöG ist jedoch vorrangig. Die Beihilfe sinkt in diesen Fällen auf DM 100,-. Die Gewährung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs (z. B. Vorlesekräfte, Studienhelfer) wird weder organisatorisch noch finanziell geregelt, so daß dieser Bedarf wie beim individuellen Auslandsstudium abgedeckt werden muß. Dies stellt eine gravierende Benachteiligung gegenüber nichtbehinderten Studierenden dar.



3. Vorgehensweise

Behinderte Studierende mit Auslandsstudienwunsch sollten folgende Fragestellungen berücksichtigen:

1. In welchem Land möchte ich studieren-

2. Möchte ich vor oder nach dem Vordiplom/der Zwischenprüfung ein Auslandssemester aufnehmen-

3. Welche Hochschulen in meinem "Wunschland" bieten mein Studienfach an-

4. Welche behinderungsspezifischen Bedingungen sind an diesen Hochschulen vorhanden- Das Ergebnis ist eine Auswahl potentiell geeigneter Hochschulen.

5. Gibt es an einer oder mehrer dieser Hochschulen ein Austauschprogramm mit meinem Fachbereich/für meinen Studiengang-

Wenn nein:

studiere ich dennoch an meiner Wahlhochschule oder suche ich mir eine andere Hochschule mit eventuell schlechteren Bedingungen für behinderte Studierende, an der es jedoch ein Austauschprogramm gibt-

Wenn ja:

welche Voraussetzungen muß ich erfüllen, um an diesem Programm teilnehmen zu können-

Wie sind die Bewerbungsfristen- Gibt es noch freie Plätze im Rahmen diese Austauschprogramms- (Die Vorbereitungszeit kann mehr als zwölf Monate beanspruchen).

4. Literatur und Bezugsquellen

Brühl, A., Studium - Finanzierung und soziale Absicherung Deutsches Studentenwerk (Hrsg.), Bonn 1995

Deutscher akademischer Austauschdienst (Hrsg.), Studium, Forschung, Lehre. Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche 1996/97, Bonn 1995

Deutsches Studentenwerk, Die wirtschaftliche und soziale Förderung in den Ländern der Europäischen Union. Studierende mit Behinderungen Bonn 1996

Studieren im Ausland. Checkliste der Bedürfnisse behinderter Studierender. in: van Acker, m., Studiing abroad 1. Checklist of needs for students with disabilities, Leuven 1996, S. 19 - 37

van Acker, m., Studiing abroad 2. European guide for students with disabilities, Leuven 1996

Zurück zum Inhalt von 4/1996 |horus im Überblick

[Startseite]  Startseite  | [Kontakt]  Kontakt  | [Impressum]  Impressum | [Hilfe]  Hilfe