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Franz-Josef Hanke: Morgenwind bei der Aktion Sorgenkind

Beteiligt sich der DVBS an der "Aktion Grundgesetz"-

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Seit dem 15. November 1994 schützt das Grundgesetz ausdrücklich auch Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung. Im Alltag hat sich dieser Verfassungsgrundsatz bisher aber kaum niedergeschlagen.

Um das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz praktisch auszufüllen, plant die Aktion Sorgenkind eine großangelegte Kampagne mit dem Titel "Aktion Grundgesetz". Am 25. und 26. Februar stellte die Mainzer Behindertenhilfsorganisation in Bonn ihr Konzept knapp 150 Vertreterinnen und Vertretern bundesweiter Behindertenorganisationen vor.

Auf Plakaten und Aufklebern sollen Benachteiligungen im Alltag thematisiert werden, die der Staat durch seine Gesetzgebung abschaffen kann. Geplant ist auch, an die "Points of Problem" zu gehen und dort Aktionen durchzuführen. Auf Bahnhöfen könnte es beispielsweise um eine behindertengerechte Bahn gehen; vor Treppen könnten Rollstuhlfahrende auf die Unmöglichkeit hinweisen, diese hinaufzukommen. Fachtagungen der einzelnen Behindertenorganisationen sowie ein gemeinsames Buch zur Kampagne sollen die einzelnen Aktivitäten zusätzlich mit Inhalten auffüllen. Zum Auftakt ihrer "Aktion Grundgesetz" plant die Aktion Sorgenkind eine medienwirksame Großveranstaltung mit Bundespräsident Roman Herzog in Berlin. Alle Aktivitäten sollen unter einheitlichem Logo stattfinden, von den beteiligten Organisationen aber durchaus eigenständig organisiert werden. Lediglich für die Finanzierung soll im wesentlichen von der Aktion Sorgenkind gesorgt werden.

Auch der DVBS könnte sich mit einer eigenen Veranstaltung an der "Aktion Grundgesetz" beteiligen. Gedacht wird an eine Tagung zur Benachteiligung Blinder und hochgradig Sehbehinderter im Beruf. Diskussionspunkte dabei könnten sein: der Trend zu Multimedia und Grafik am Arbeitsplatz und die Problematik einer sachgerechten Ausstattung mit Soft- und Hardware sowie Fragen der Arbeitsplatzassistenz. Schließlich besteht eine Benachteiligung unserer Personengruppe meist schon bei der Einstellung von Arbeitgebern, die eine Beschäftigung Blinder oder Sehbehinderter erst gar nicht in Erwägung ziehen.

Die Aktion Sorgenkind hat die teilnehmenden Organisationen aufgefordert, ihre individuellen Forderungen in die "Aktion Grundgesetz" mit einzubringen. Hierzu zählt für den DVBS das Recht Blinder und Sehbehinderter auf einen Zugang zur Information sowie eine Verpflichtung von Arbeitgebern, nur blindentaugliche Computerprogramme einzusetzen.

Diese und andere Forderungen will die Aktion Sorgenkind in einem Buch zur Aktion zusammenstellen, an dem sich der DVBS ebenfalls beteiligen könnte, falls der Vorstand einen positiven Beschluß hierzu fassen sollte. Die Aktion Sorgenkind verspricht, unsere Forderungen dann mit ihrem Namen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Größtes Sorgenkind der gleichnamigen Organisation ist ihr Name. 1964 mag er vielleicht noch dem Zeitgeist entsprochen haben; doch heute wehren sich Behinderte dagegen, als "Sorgenkind" bezeichnet zu werden. Bereits vor zwei Jahren hat die Aktion Sorgenkind damit begonnen, ihren Namen - wie es die Journalistin Sigrid Arnade formulierte - "auszuschleichen", indem ihr neues Logo die "Aktion" betont und das "Sorgenkind" ganz klein schreibt. Eine Namensänderung würde die Aktion Sorgenkind nach Einschätzung eines Marketing-Beraters aber einen zweistelligen Millionenbetrag kosten und gleichzeitig den Spendenfluß deutlich gefährden.

Nach einer Umfrage kennen 93 % der Befragten den Namen "Aktion Sorgenkind"; immerhin 89 % verknüpfen damit positive Assoziationen. Demnach gehört - marketing-technisch gesprochen - die Aktion Sorgenkind zu den zehn bekanntesten Markenartikeln wie Nivea, Coca Cola oder Persil. Diese Bekanntheit will die Aktion Sorgenkind für die Ziele der Behindertenbewegung einsetzen. Diskussionen entstanden jedoch darum, daß sich Behinderte von dieser Namensgebung diskriminiert fühlen.

Erstmals in ihrer Geschichte hat die Aktion Sorgenkind in Bonn mit Vertreterinnen und Vertretern der Initiative Selbstbestimmt Leben (ISL) über ihre Namensgebung diskutiert. Mehr noch: Dr. Bernhard Conrads will seinen Vorstandskollegen vorschlagen, eine "Projektgruppe" einzurichten, in die auch Behindertenorganisationen außerhalb der Aktion Sorgenkind Vertreterinnen und Vertreter entsenden können. Sie soll prüfen, ob und wie eine Namensänderung durchgeführt werden kann.

Ein Vorschlag für einen neuen Namen wurde in Bonn auch bereits unterbreitet: "Aktion Morgenwind" könnte den Aufbruch in eine neue Zeit verdeutlichen, ohne daß er eine inhaltliche Ausrichtung verriete. Dafür klingt dieser Name wenigstens sehr ähnlich wie sein ungeliebter Vorgänger. Eines jedenfalls ist gewiß: Mit der Diskussion um einen neuen Namen wie auch mit ihrer "Aktion Grundgesetz" ist die Aktion Sorgenkind zumindest inhaltlich schon zu einer "Aktion Morgenwind" gewachsen.

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