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Leserbriefe

Für den Inhalt der in dieser Zeitschrift abgedruckten Leserbriefe sind ausschließlich deren Verfasser verantwortlich. Soweit sie nur gekürzt oder auszugsweise veröffentlicht werden, wird dies im Text ausdrücklich erkennbar gemacht. ----- Auszug aus einem Brief unseres Mitglieds Michael Kaiser aus Neu Anspach an die Bundestagsabgeordnete seines Wahlkreises

"... nach den Vorschlägen der Rentenreformkommission vom 27.01.1997 wird es für viele behinderte und chronisch kranke Menschen keine soziale Sicherheit bei Erwerbsminderung mehr geben: Können sie nur noch weniger oder gar nicht mehr arbeiten, erhalten sie nur noch bei einer Restarbeitsfähigkeit von bis zu 3 Stunden pro Tag eine volle Rente, zwischen drei und sechs Stunden pro Tag eine halbe und darüber hinaus keine Rente. Sie müssen versuchen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt etwas zu finden. Gelingt dies nicht, erhalten sie befristete Leistungen wegen Arbeitslosigkeit und müssen danach bei Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe ihr Einkommen und Vermögen - auch das der Angehörigen - bis auf geringe Beträge verbrauchen.

Das hat schwerwiegende Konsequenzen für die Betroffenen und ihre Angehörigen: Zusätzlich zur Senkung des allgemeinen Rentenniveaus von 70 % auf 64 % werden die Erwerbsminderungsrenten ab Zahlungsbeginn um versicherungsmathematische Abschläge von 18 % vermindert. Dies wird nur teilweise durch die verlängerte Zurechnungszeit (60 Jahre) auf 11-12 % Abschlag gemildert. Das Rentenniveau beträgt demnach 56 % und das liegt für viele im Sozialhilfebereich.

Suchen schon auf unabsehbare Zeit Millionen gesunder Menschen vergeblich Arbeit, so werden von den auf den Arbeitsmarkt verwiesenen Kranken und Behinderten nur wenige einen Arbeitsplatz finden. Wir haben im Jahr etwa so viele Neuzugänge bei Erwerbsminderungsrenten wie es insgesamt schwerbehinderte Arbeitslose gibt. Es gibt mehr Erwerbsunfähige als insgesamt beschäftigte Schwerbehinderte. Angesichts dieser Arbeitsmarktrealität ist es zynisch, die Betroffenen auf die Arbeitssuche zu verweisen.

Weil es bei arbeitsmarktbedingter Erwerbsminderung nur befristete oder von Bedürftigkeit abhängige Leistungen geben wird, muß Einkommen und Vermögen auch von Angehörigen wie Eltern und Kinder verbraucht werden. Es ist unerträglich, dann zum Sozialamt gehen zu müssen, und die familiären Beziehungen werden schwer belastet - die Betroffenen sind vielleicht noch mehr als andere auf intakte soziale Beziehungen angewiesen ..."

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