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In Bonn verdichten sich die Anzeichen, daß es im Rentenrecht auch für Schwerbehinderte zu Einschränkungen kommen wird. Es erscheint zur Zeit wahrscheinlich, daß das Eintrittsalter in den Ruhestand für Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 60 beträgt, auf 63 Jahre angehoben wird. Zwar soll die Möglichkeit, mit Vollendung des 60. Lebensjahrs die vorzeitige Altersrente in Anspruch zu nehmen, falls die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist, erhalten bleiben. Allerdings muß dann mit Abschlägen bei der Rente bzw. dem Ruhegehalt gerechnet werden.
Diese Neuregelung soll erst im Jahre 2000 inkrafttreten, und zwar mit Übergangsregelungen für die Jahrgänge 1940 bis 1942.
Hierauf sollte sich jedoch niemand verlassen; denn derzeit ist alles im Fluß, und niemand kann mit Sicherheit vorhersagen, was morgen geltendes Recht sein wird.
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