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Andreas Bethke: Aktion Grundgesetz: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." - Eine Initiative der Aktion Sorgenkind und 80 Verbänden

Aktion Grundgesetz

Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

45 Jahre haben behinderte Menschen um ein wichtiges Grundrecht gekämpft. Seit 1994 ist es soweit. Die Erweiterung der Verfassung um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." war ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Behindertenhilfe und - selbsthilfe und hat durch die Einigkeit mit der Sie von allen Organisationen gefordert wurde, einen exeptionellen Stellenwert. Seit 1994 gibt es eine klare gesetzliche Grundlage, von der aus wichtige Forderungen formuliert werden können. Diskriminierung läßt sich nun leichter definieren, als Defizit zwischen Lebenswirklichkeiten und Verfassungsanspruch.

Recht haben heißt noch nicht Recht bekommen.

Obwohl das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen seit 1994 Verfassungsrang hat, verschlechtert sich die Lebenssituation der Betroffenen zunehmend. Knappe Haushaltsmittel diktieren die Diskussionsthemen; die Suche nach verallgemeinernden Bewertungskriterien scheint wichtiger zu sein, als die vorhandenen finanziellen Mittel kreativ für die Verbesserung der Lebenssituation behinderter Menschen einzusetzen. So wird Pflegebedarf minutengenau definiert und die Weiterentwicklung unterschiedlicher Lebens- und Arbeitsformen ist kaum mehr möglich.

Was will die "Aktion Grundgesetz"-

Die "Aktion Grundgesetz" will mit der großen Aufklärungs- und Aktionskampagne zum Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes - "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." - unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Roman Herzog das Bewußtsein der Öffentlichkeit für die berechtigten Belange behinderter Menschen sensibilisieren. Die Grundgesetzerweiterung ist weiten Teilen der Bevölkerung völlig unbekannt. Fast 80 % wissen nicht, daß es sich bei der Formulierung "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" um eine Grundgesetzbestimmung handelt. Demgegenüber besteht ein außergewöhnlich hohes Interesse in der Bevölkerung (87 %) über Diskriminierungen und Benachteiligungen behinderter Menschen im Rahmen einer Aufklärungskampagne informiert zu werden. Die Aufklärungs- und Aktionskampagne "Aktion Grundgesetz" möchte daher die berechtigten Forderungen behinderter Menschen deutlich und zielgerichtet aufgreifen und gegenüber der Bevölkerung artikulieren.

Wer trägt die "Aktion Grundgesetz"-

Die "Aktion Grundgesetz" wird von der Aktion Sorgenkind initiiert und koordiniert und von mehr als 75 Verbänden und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe ideell und aktiv mitgetragen. Dieses breite Aktionsbündnis verdeutlicht die Ernsthaftigkeit des Anliegens. Auf der Grundlage einer ins öffentliche Bewußtsein gehobenen Aufklärungs- und Aktionskampagne besteht für die beteiligten Verbände die Möglichkeit, ihre spezifischen Forderungen im fachpolitischen und politischen Raum zu artikulieren.

Die "Aktion Grundgesetz": So wird sie aussehen.

1. Die Aufklärungskampagne

Mit Plakat- und Anzeigenmotiven werden zwölf zentrale Aussagen zum Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes thematisiert. Die grüne Aufklärungskampagne wird in diesem Jahr von Anfang Oktober bis Mitte Dezember bundesweit sichtbar werden durch Anzeigen in führenden Tages- und Wochenzeitungen, Illustrierten, Nachrichtenmagazinen und Programmzeitschriften. Durch mehr als 37.000 Großflächenplakate, die in zwei Durchgängen Mitte Oktober und November für erhöhte Aufmerksamkeit sorgen werden. Die Aufklärungskampagne soll von Unternehmen der Wirtschaft finanziert werden.

2. Die Aktionskampagne

Mit den über 120 verschiedenen Aktionsmitteln können die beteiligten Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe ihren spezifischen Forderungen Nachdruck verleihen. Die Aktionskampagne ergänzt somit inhaltlich und visuell die zentralen Botschaften der Aufklärungskampagne. Sie will konkret an Punkten, an denen Benachteiligung für behinderte Menschen entsteht, auf eben diese aufmerksam machen. Hierfür werden Plakate, Aufkleber, Buttons, Aktionskärtchen, Postkarten, Briefaufkleber und Bierdeckel zur Verfügung gestellt.

3. Das Buch zur "Aktion Grundgesetz"

Die Inhalte der Aufklärungskampagne werden im Kampagnenbuch, das ab Mitte November als rororo-Taschenbuch im Buchhandel erhältlich sein wird, aufgegriffen und vertieft. Konkrete Diskriminierungen behinderter Menschen werden benannt und differenzierte Perspektiven aufgezeigt.

4. Die Auftaktveranstaltung

Am 15. November 1997, dem dritten Jahrestag des Inkrafttretens der Grundgesetzerweiterung, soll in Berlin die Auftaktveranstaltung der "Aktion Grundgesetz" mit dem Bundespräsidenten Roman Herzog stattfinden. In Talk-Runden, die von Roger Willemsen moderiert werden, sollen die Themen der Aufklärungskampagne aufgegriffen werden.

5. Aktionen, Veranstaltungen und Fachtagungen

Ausgewählte und zentrale Fragestellungen, die inhaltlich Bezug zu der "Aktion Grundgesetz" nehmen, werden von den beteiligten Verbänden und Organisationen der Behindertenhilfe und -selbsthilfe über einen Zeitraum von acht Monaten veranstaltet.

(Aus: Aktionsmittel zur "Aktion Grundgesetz", Aktion Sorgenkind, Bonn, Telefon 0228/2092-0, Internet http://www.aktion-sorgenkind.de/grundgesetz/)

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