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Andreas Bethke: Aktion Grundgesetz - Aktionen des DVBS

Gemeinsam mit 80 weiteren Organisationen und Verbänden trägt der DVBS die Initiative "Aktion Grundgesetz" der Aktion Sorgenkind. Offizieller Start der Kampagne wird im Beisein des Bundespräsidenten am 15. November sein. Bereits ab Oktober wird überall in Deutschland plakatiert und Anzeigenserien werden geschaltet. Es folgen bis Ende Juni 1998 zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen der "Aktions-Organisationen". Im Mittelpunkt aller Aktivitäten steht das Ziel, das Benachteiligungsverbot "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz) in das Bewußtsein der Öffentlichkeit zu rücken. Der DVBS beteiligt sich auf folgende Weise an der Aktion:

- Mitgestaltung von "Aktions"-Mitteln,

- Verbreitung der "Aktions"-Mittel, die durch die Aktion Sorgenkind produziert werden,

- Schreiben von Beiträgen für das rororo-Taschenbuch zur Kampagne,

- Integration des "Aktions"-Gedankens und des Logos in die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins,

- Planung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen.

Sobald die Aktionsmittel zur Verfügung stehen, wird die Geschäftsstelle einen Teil davon an die Fach- und Bezirksgruppenleitungen zum Verteilen und zum jeweiligen Einsatz weitergeben. Denn eine wirkliche Verbreitung der Aktionsmittel kann nur durch unsere Mitglieder selbst geschehen. Als Aktionsmittel ausgewählt wurden:

- Briefaufkleber: "Bitte freimachen. Von Vorurteilen gegenüber behinderten Menschen",

- Bierdeckel: "Kennen Sie den Inhalt von Artikel 3 Absatz 3 GG- (Vorderseite) - "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" (Rückseite)",

- Aktionskärtchen: "Jetzt wissen Sie, warum wir "Behinderte" heißen. Weil wir von Menschen wie Ihnen behindert werden.",

- Buttons: "Sehbehindert und trotzdem ein Ziel vor Augen",

- Aufkleber: "Blind und trotzdem ein Ziel vor Augen",

- Plakate mit DVBS-Logo: "Nichts über uns ohne uns",

- Info-Prospekte "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" und

- weitere allgemeine Plakate.

Alle Vereinsmitglieder, die Plakate oder andere Aktionsmittel einsetzen möchten, können diese ab sofort in der DVBS-Geschäftsstelle bestellen.

Noch in der Planungsphase ist eine DVBS-Veranstaltung im Rahmen der "Aktion Grundgesetz". Mit einer Fachtagung zur Thematik "Arbeitsplatzassistenz" möchte sich der Verein dabei an die allgemeine, aber auch an die Fachöffentlichkeit wenden. Als Termin ist - zwei Tage vor der DVBS-Mitgliederversammlung - Donnerstag (Christi Himmelfahrt), der 21. Mai 1998, vorgesehen.

Für Anregungen und Ideen stehen zur Verfügung:

Franz-Josef Hanke, Telefon 06421/6.66.16, Fax 06421/6.66.17 und

Andreas Bethke, DVBS-Geschäftsstelle, Telefon 06421/48.14.40, Fax 06421/5.18.22

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