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Dr. Heinz Willi Bach: Neues zum Thema "Behinderte in Ausbildung und Beruf" I

Das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat in der jüngeren Vergangenheit eine ganze Reihe von Veröffentlichungen zum obigen Thema getätigt bzw. zusammengetragen. Da diese Veröffentlichungen zum Teil auch für uns von Interesse sind, möchte ich sie Ihnen im folgenden in Auszügen und in Kurzform darstellen und Ihnen Bezugshinweise geben, falls Sie an einer weitergehenden Lektüre interessiert sind. Ich möchte diese Serie beginnen mit zwei Aufsätzen, die in der Nummer 2 der Zeitschrift "Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" im Jahre 1997 erschienen sind. Der erste Beitrag stammt von Herrn Dr. Helmut Schröder, Projektleiter der Infas Sozialforschung GmbH in Bonn und trägt den Titel "Die Beschäftigungssituation von Blinden - ausgewählte Ergebnisse einer Befragung bei Blinden und Unternehmen". Blinde Männer und Frauen im erwerbsfähigen Alter haben im Vergleich zu anderen Behindertengruppen eine weit unterdurchschnittliche Erwerbsquote. Über Hintergründe und die Art der Erwerbsbeteiligung informiert eine empirische Untersuchung bei Blinden und bei Unternehmen, die Blinde beschäftigen. Eine persönliche Befragung von über tausend Blinden im Rheinland bestätigt, daß lediglich knapp ein Drittel dieser Personen erwerbstätig ist. Rund vierzig Prozent der Befragten sind im Ruhestand oder dauerhaft krank. Jeder zehnte ist arbeitslos. Die Erwerbstätigkeit findet in einem schmalen Segment der Arbeitswelt statt: die Hälfte der erwerbstätigen Befragten ist in nur drei Berufsgruppen beschäftigt (Telefonist, Stenotypist/Bürohilfskräfte, medizinischer Bademeister/Masseur). Die Verengung der Erwerbstätigkeit auf ein schmales Marktsegment birgt mittelfristig ein besonderes Beschäftigungsrisiko. Eine parallel durchgeführte Befragung von über dreihundert Unternehmen, die Blinde beschäftigen, gibt deutliche Hinweise darauf, daß der organisatorisch technische Wandel die Beschäftigungsmöglichkeiten für blinde Arbeitnehmer zukünftig reduzieren wird. Die Personalverantwortlichen der befragten Betriebe und Behörden haben im großen und ganzen gute Erfahrungen mit blinden Arbeitnehmern gesammelt. Kritisch bewertet wird jedoch eine geringere Flexibilität bei der betrieblichen Einsetzbarkeit Blinder und eine unzureichende Weiterentwicklungsfähigkeit der beruflichen Qualifikation. Die Untersuchungsergebnisse geben Anlaß, über die Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten und neue Einsatzfelder für blinde Arbeitnehmer nachzudenken. Das berufliche Bildungssystem ist angehalten, noch stärker zukunftsgerichtete Qualifikationen zu vermitteln. Im Lichte der empirischen Ergebnisse ist es vor allem geboten, Schlüsselqualifikationen und speziell die Fähigkeit zur beruflichen Fortbildung "on the job" zu vermitteln. Den Beitrag findet der Interessierte auf den Seiten 502-513 der Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nummer 2/1997.

Der zweite Beitrag trägt den Titel "Sicherung und Förderung der beruflichen Eingliederung Blinder und Sehbehinderter auf PC-gestützten Büroarbeitsplätzen" und stammt von Lauenstein, Ritz und Sürth. Dr. Thomas Lauenstein (Dortmund) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Gesellschaft für Arbeitsschutz- und Humanisierungsforschung. Er war Projektleiter der Beratungsmaßnahme "Arbeitswissenschaftliche Bilanzierung von PC-gestützten Arbeitsplätzen Sehbehinderter und Blinder", die 1995 im Auftrag der Hauptfürsorgestelle Hamburg durchgeführt wurde. Dr. Hans-Günther Ritz (Hamburg) ist Leiter der Hauptfürsorgestelle sowie des Referats "Sicherung und Förderung der Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt" in der Abteilung Arbeitsmarktpolitik und Mitglied im Beirat für die Rehabilitation der Behinderten beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Diplom-Pädagogin Birgit Sürth (Bremen) war wissenschaftliche Mitarbeiterin der Gesellschaft für Arbeitsschutz- und Humanisierungsforschung und dort zuständig für die Durchführung und Dokumentation der Beratungsmaßnahmen.

Kurzdarstellung: Die Personengruppe der Blinden und hochgradig Sehbehinderten gehört zu den Behindertengruppen, deren Arbeitsmarkteingliederung in aller Regel nur dann möglich ist, wenn besondere Hilfeleistungen für die Ersteingliederung und später auch für die Sicherung des Arbeitsverhältnisses bereitgestellt werden. Zuständig hierfür sind die Träger der Rehabilitation und - für die fortlaufende Sicherung - die Hauptfürsorgestellen.

Aufgrund ihrer Behinderung sind Blinde und hochgradig Sehbehinderte bei der Berufswahl erheblich eingeschränkt. Durch Arbeitsplatzgestaltung und besondere Ausbildungsmaßnahmen können aber gute Eingliederungsergebnisse erreicht werden. Im Bereich der beruflichen Eingliederung gehören jedoch derartige Maßnahmen zu den auch finanziell besonders aufwendigen. Es ist unter anderem deswegen angezeigt, die Maßnahmen den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes anzupassen, damit der angestrebte Eingliederungserfolg erreicht wird.

Die moderne technische Entwicklung im EDV-Bereich hat insbesondere für Bürotätigkeiten erhebliche Arbeitsplatzgestaltungsmöglichkeiten für Blinde und hochgradig Sehbehinderte erschlossen. Moderne behinderungsgerechte EDV-Ausgabegeräte stehen mit der Braillezeile, die EDV-Daten zeilenweise in Blindenschrift darstellt, und diversen Großschriftsystemen, die Bildschirmausschnitte bis etwa achtfach vergrößern, zur Verfügung.

Eine Hauptfürsorgestelle hat ihre Beratungs- und Hilfsangebote für Blinde und hochgradig Sehbehinderte an PC-gestützten Arbeitsplätzen in einem Aktionsprogramm zusammengefaßt. darin wurde eine Maßnahme durchgeführt, in der sechzig Büroarbeitsplätze Blinder und hochgradig Sehbehinderter hinsichtlich des Eingliederungserfolges und der Nachfolgeunterstützung von externen arbeitswissenschaftlichen Fachkräften bilanziert wurden. Anlaß dieser aufwendigen - aber im Ergebnis aufschlußreichen - Sonderberatungen waren die erheblichen Schwierigkeiten, die für die Betroffenen mit der Umstellung der EDV-Technologie auf graphische Benutzeroberflächen entstehen.

Das Hauptproblem besteht somit darin, mit den immer neuen technologischen Veränderungen schrittzuhalten. Es ergeben sich aber auch Konsequenzen für die Institution und deren Akteure, die die fortlaufende Sicherung gewährleisten sollen.

Der Artikel ist abgedruckt in den Mitteilungen zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nummer 2/1997 Seite 514-521

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