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Leserbrief

Für den Inhalt der in dieser Zeitschrift abgedruckten Leserbriefe sind ausschließlich deren Verfasser verantwortlich. Soweit sie nur gekürzt oder auszugsweise veröffentlicht werden, wird dies im Text ausdrücklich erkennbar gemacht. ----- Manuela Myszka

... Und noch einmal "Sehbehinderung und weißer Stock"

Leider veranlaßt mich der Beitrag von Dr. H.-E. Schulze in den letzten Marburger Beiträgen (S. 89) nun doch noch einmal, aus Sicht eines "betroffenen Sehbehinderten" zu dieser Thematik Stellung zu nehmen, auch wenn man diesen "Streit" endlich mal ad acta legen kann - aber umfangreiche juristische Abhandlungen verlangen meines Erachtens nach einer völlig unjuristischen, aber lebensnäheren Betrachtungsweise:

Die Feststellung, wer gem. § 2 Abs. 1 StVZO befugt ist, seine Blindheit durch einen weißen Stock kenntlich machen zu müssen, würde voraussetzen, daß es "den Blinden" tatsächlich gibt. Da jedoch außer den Vollblinden auch eine Reihe von hochgradig Sehbehinderten als "blind" anerkannt worden ist, würde es nach Meinung von Herrn Dr. Schulze also wohl nur darauf ankommen, welches Merkzeichen im Ausweis steht. Daß es hierbei "Ungerechtigkeiten" gibt, zeigt sich insbesondere in den Bundesländern, in denen die Anerkennung als Sehbehinderter zu einer geringeren oder möglichst gar keiner finanziellen Leistung des Staates führt - dies hat zur Folge daß so mancher "Blinde", dessen Begutachtung zu Zeiten ohne finanzielle Nöte des Staates erfolgte, besser sieht als ein "Nur-Sehbehinderter" eines finanzschwachen Bundeslandes... Es ist völlig richtig, daß der Stock zur Orientierung und zum Schutz vor Hindernissen dient - und nicht gar als "modisches Zubehör" (leider ist mir wohl aufgrund meiner schlechten Augen entgangen, daß das Stocktragen schon mal zur Mode gehörte!) Soll mir also nun in Situationen, in denen ich mich auch zu den Nichtsehenden zählen "darf", weil ich so stark geblendet bin oder meine Augen sich plötzlicher Dunkelheit nicht anpassen können und ich so wenig sehe wie ein Blinder, auf diese Hilfe und diesen Schutz verzichten müssen- Dumm gelaufen, wenn ich dann ohne Stock eine Treppe hinunterfalle oder mir eine Beule hole - und leider steht mir nicht immer ein Blinder mit Stock zur Verfügung, der mich führen könnte! Überhaupt - die Frage muß ja wohl nun gestellt werden, warum so häufig in "unseren Kreisen" Sehbehinderte, die selbst eine Begleitperson benötigten, sich die Begleitung eines Blinden zutrauen! Die Antwort ist sicher: Aus Solidarität und dem Gedanken der Selbsthilfe heraus! Wenn das so bleiben soll, dürfen aber die Sehbehinderten doch wohl auch auf das Verständnis der Blinden hoffen, daß sie - wenn es denn notwendig ist - sich auch eines so nützlichen Hilfsmittels bedienen. Schließlich ist das Stocktragen doch kein Privileg der Blinden - weil es nämlich überhaupt kein Privileg, sondern eine (manchmal lebensnotwendige) Hilfe darstellt.

Selbst wenn ich mit meiner Auffassung gegen die StVZO verstoße: Wo kein Kläger, da kein Richter - und der Kläger kommt doch hoffentlich nicht aus Blindenkreisen-! Und sollten tatsächlich "andere Verkehrsteilnehmer ... verunsichert werden, wüßten sie nicht mehr, ob sie es bei dem Träger eines weißen Stocks mit einem Blinden oder einem Sehbehinderten zu tun haben", dann ist hier wohl dringend eine Aufklärungskampagne notwendig, daß ein solcher Stockträger - egal ob blind oder "nur" sehbehindert - in jedem Falle so wenig sieht, daß der Autofahrer bei ihm nicht mit einer "normalen" Reaktion eines Sehenden rechnen darf. Was würde sich ein Sehbehinderter wohl anhören müssen, wenn er - weil als solcher nicht erkennbar - als "selbst schuld" an einem Unfall zu betrachten ist! Ob die hinreichend bekannte Bedeutung des weißen Stockes sich auch auf den (wo eigentlich erhältlichen-) gelben Stock für Sehbehinderte übertragen läßt, erscheint mir doch sehr zweifelhaft (man bedenke nur, wie wenig sich das "Blinden-Piktogramm" gegen das "Rollstuhlfahrer-Piktogramm" behaupten kann!)

Lassen wir es doch einfach dabei: Jeder, der muß, benutzt den weißen Stock - und keine Angst: Ich kenne keinen hochgradig Sehbehinderten, der gern zum Stock greift; es ist oft ein im wahrsten Sinne des Wortes schmerzhafter Weg, zuzugeben, daß der Sehrest eben doch nicht mehr ausreicht!

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