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Neuerungen in der deutschen Blindenvoll- und -kurzschrift
Einführung
Nachdem sich die 1825 entwickelte Braille-Schrift in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts allgemein als Blindenschrift durchgesetzt hatte, wurden bereits Ende des 19. Jahrhunderts in einigen Sprachräumen die ersten Kurzschriftsysteme zur Beschleunigung des Schreib- und Lesevorganges und zur Verringerung des großen Umfangs der Punktschriftliteratur entwickelt. Im deutschsprachigen Raum wurde die erste Kurzschrift 1896 eingeführt, die 1904 ihre endgültige Form erhielt.
Diese Kurzschrift wurde 1971 geändert, um die EDV-gestützte Übertragung von Texten in die Blindenkurzschrift zu erleichtern.
Nach kleinen Änderungen 1984 ergab sich im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform die Notwendigkeit einer Anpassung der Kurzschrift.
Im Mai 1996 konstituierte sich in Marburg die "Brailleschriftkommission der deutschsprachigen Länder" (BSK/DL), der Repräsentanten der Blindenselbsthilfeverbände, der Blindenpädagogen, der Blindenschriftdruckereien, EDV-Experten und Anwender aus Deutschland, Österreich und der Schweiz angehören.
Die BSK/DL hatte bei ihrer Arbeit neben der Anpassung der Kurzschrift an die Neuerungen der deutschen Rechtschreibung veränderten Schriftgewohnheiten im Bereich der Schwarzschrift Rechnung zu tragen und dabei auch diesmal wieder streng darauf zu achten, daß Texte, die in der bis dato gültigen Kurzschrift übertragen sind, auch von den Anwendern problemlos gelesen werden können, die nur die neue Form der Kurzschrift erlernt haben. Dazu mußten Kompromisse gefunden werden, die bei den auf 64 Zeichen eingeschränkten Möglichkeiten nicht immer zur vollen Zufriedenheit aller Kommissionsmitglieder ausfallen konnten.
In acht Plenums- und Redaktionsausschußsitzungen hat die BSK/DL unter der souveränen Leitung von Günther Meier eine neue Systematik der deutschen Blindenvoll- und -kurzschrift erarbeitet. Der Neufassung liegt der Entwurf des langjährigen verdienstvollen Leiters der Kurzschriftkommission der deutschsprachigen Länder, Karl Britz, zugrunde. Die Neuregelungen wurden am 30. Januar 1998 in Wien verabschiedet.
Die Systematik soll gleichzeitig in Punkt- und Schwarzdruck erscheinen. Sie bildet dann die Grundlage für zu erstellende Lehr- und Übungsmaterialien zur Einführung der Blindenvoll- und -kurzschrift für Schüler und Erwachsene.
Der Leiter des Rechenzentrums der katholischen Universität Eichstätt, Herr Dr. Wolfgang A. Slaby, der das Kernstück für die Kurzschriftübersetzungsprogrammkette erstellt hat, hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, die Änderungen in das Programm einzuarbeiten. Dies wird, ebenso wie die Anpassung des Formatierungsprogrammes, einige Zeit in Anspruch nehmen, so daß frühestens gegen Ende des Jahres mit ersten Varianten gerechnet werden kann, denn die Programme müssen zunächst intern getestet werden, und auch die Erstellung der Handbücher benötigt Zeit.
Um die sich aus den veränderten Schriftgewohnheiten der Schwarzschrift ergebenden Blindenschriftanpassungen auch für Texte nutzen zu können, die in der bis 1996 gültigen Rechtschreibung verfaßt sind, wurde ein zweistufiges Vorgehen beschlossen (auch in der Umstellungszeit werden noch Texte in konventioneller Rechtschreibung zu übertragen sein):
1. Mit Erscheinen der neuen Blindenschrift-Systematik im Sommer 1998 werden alle Änderungen eingeführt, die die Rechtschreibreform nicht betreffen.
2. Änderungen, die sich aus der Rechtschreibreform ergeben, gelten nur für Texte, die im Original in reformierter Rechtschreibung vorgelegt werden; denn schon allein aus urheberrechtlichen Gründen dürfen die Blindenschriftverlage zur Übertragung anstehende Texte nicht selbständig orthographisch verändern.
Im wesentlichen sind folgende Änderungen im System der deutschen Blindenvoll- und kurzschrift beschlossen worden.
1. Änderungen unabhängig von der Rechtschreibreform
Diese Änderungen werden mit Erscheinen der neuen Blindenschriftsystematik "Das System der deutschen Blindenschrift" im Sommer 1998 eingeführt. Druckerzeugnisse dieser Art sollen in Verzeichnissen mit V.98 bzw. K.98 bezeichnet werden.
1.1 Das Basissystem
Unter dem Basis-System wird die Darstellung aller Buchstaben, Zahlen, Zeichen und Symbole im 6-Punkte-System ohne jede Kürzung verstanden. Alle grundlegenden Schriftelemente sind in diesem Abschnitt der Systematik beschrieben. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden beschlossen:
Definition neuer Sonderzeichen
- (Punkte 4,5,6-1,2,3) Senkrechter Strich (er steht immer zwischen Leerfeldern)
- (Punkte 2,5-2,5-1,3,5) Pfeil nach rechts
- (Punkte 2,4,6-2,5-2,5) Pfeil nach links
- (Punkte 4-3,4) umgekehrter Schrägstrich
- (Punkte 4-3,4,5) AT-Zeichen
- (Punkte 4-4,5,6) Unterstrich
- (Punkte 5,6-2,3,5,6) Lautschriftklammer am Anfang
- (Punkte 5,6-2,3,5,6) Lautschriftklammer am Ende
Werden große Zahlen in der Vorlage mit Leerfeldern gegliedert, so müssen diese durch Punkt 3 ersetzt werden.
Dezimalklassifikatoren können weiterhin wie in der Schwarzschrift durch Punkte getrennt geschrieben werden. Platzsparend und gut lesbar schreibt man aber kürzer die erste Zahl gesenkt, die zweite normal, die eventuelle dritte wieder gesenkt usw. z.B. 9.11.5.3 oder kürzer xaa-c.
Änderungen bei der Schreibung des waagerechten Striches
- Der Ersatz- oder Auslassungsstrich wird in Voll- und Kurzschrift vor einem Wort durch (Punkte 6-3,6) und nach einem Wort durch (Punkte 3,6) wiedergegeben z.B.: Sonnenauf- und -untergang.
- präzisiert wird, daß der Gedankenstrich, wie auch der Spiegelstrich in Voll- und Kurzschrift durch (Punkte 6-3,6) wiedergegeben wird, wobei vor dem Gedankenstrich das Leerfeld - wie schon bisher - entfällt.
Auf Groß- und Kleinschreibung wird wie bisher grundsätzlich verzichtet. Wo sie jedoch von Belang ist, wie im Rechtschreibunterricht, in Wörterbüchern, in Abkürzungen, bei Maßeinheiten und Währungseinheiten gilt folgendes:
- Einem Wort mit großem Anfangsbuchstaben werden die Punkte 4,6 vorangestellt. Kürzungen sind anzuwenden.
- Einzelne und Folgen von Großbuchstaben werden durch das vorangestellte Zeichen 4,5, einzelne und Folgen von Kleinbuchstaben durch vorangestellten Punkt 6 gekennzeichnet.
- Folgen auf einen einzelnen Großbuchstaben Kleinbuchstaben, so wird der Großbuchstabe mit 4,6 gekennzeichnet.
- Bei auf eine Zahl folgenden Währungs- und Maßangaben soll auf das Leerfeld vor der Maßangabe verzichtet werden. An seine Stelle tritt das Kennzeichen für Groß- oder Kleinschreibung.
- Besonders gekennzeichnete Buchstaben wie "Euro" werden lediglich durch vorangestellten Punkt 4 (wie ein akzentuierter Buchstabe) gekennzeichnet.
- Das "I" in die weibliche und die männliche Form wiedergebenden Worten wird durch "innen" nach Schrägstrich wiedergegeben.
- Eigennamen, bei denen Großbuchstaben im Wortinnern auftreten, werden wie Abkürzungen behandelt, also ohne Kürzungen geschrieben wie z.B. McDonalds.
- In mit Buchstabenkennzeichen versehenen Zeichenfolgen dürfen keine Kürzungen mehr verwendet werden.
Die Gestaltung von Hervorhebungen und Einschüben verschiedener Art wird neu geregelt. Dabei wird grundsätzlich zwischen der Ankündigung eines einzelnen Wortes (Zeichenfolge zwischen Leerfeldern) bzw. von mehr als einem Wort unterschieden. Das Ende eines Einschubes, der länger als ein Wort ist, wird immer durch die (Punkte 6-3) gekennzeichnet, die sich unmittelbar an den Einschubtext anschließen, also nicht mehr vor dem letzten eingeschobenen Wort.
- Hervorhebungen (Fett-, Sperrdruck ...) werden wie bisher durch (Punkte 4,5,6) bzw. Verdoppelung dieses Zeichens angekündigt.
- Soll nur ein Teil eines Wortes hervorgehoben werden, so wird er am Wortanfang mit dem Zeichen (Punkte 4,5,6), im Wortinnern mit (Punkte 6-4,5,6) markiert; die Grenze zum ggf. nachfolgenden unbetonten Wortteil bezeichnen die Punkte 6-3 bzw. das Wortende, z.B.: Braiqe",q5t.
- Sind mehrere aufeinander folgende Worte ganz in Großbuchstaben geschrieben, so werden diese durch die Verdopplung des Zeichens für "mehrere aufeinander folgende Großbuchstaben" (Punkte 4,5), also (Punkte 4,5-4,5) kenntlich gemacht. Kürzungen sind aufzulösen.
- Präzisiert wird, daß Einschübe aus fremdsprachlichen Blindenschriftsystemen, und zwar sowohl auf dem Lateinischen Alphabet basierende als auch von diesem abweichende Alphabete, durch (Punkte 5,6) bzw. Verdopplung dieses Zeichens angekündigt werden.
- Mathematische Formeln werden durch (Punkte 5,2) gekennzeichnet.
- Einschübe, die eigentlich in 8-Punkt Computerbraille geschrieben werden müssen, werden bei Zeichenketten ohne Leerraum mit den Zeichen (Punkte 6-4,6) und Zeichenketten mit Leerraum oder wenn sie über eine Zeile hinausgehen durch (Punkte 4,6-4,6) eingeleitet.
Werden Akzentbuchstaben fremdsprachlicher Wörter nicht mit Punkt 4 vor dem Grundbuchstaben, sondern mit dem Originalakzentbuchstabenzeichen der fremden Sprache wiedergegeben, so werden künftig auch diese Originalakzentbuchstaben mit Punkt 4, statt mit Punkt 6 angekündigt.
Die in der Systematik aufgeführten mathematischen Zeichen werden anstelle von Punkt 5 mit Punkt 4 kenntlich gemacht. Längere, in Mathematikschrift geschriebene Ausdrücke werden mit (Punkt 5-2) angekündigt.
Für Einschübe in Computerbraille besteht folgende Projektionsmöglichkeit der 256 Zeichen eines EDV-Zeichensatzes auf die 64 Zeichen der 6-Punkt Brailleschrift, die allerdings nicht in jedem Fall eindeutig ist! Dabei wird ein Computerbraille-Zeichen mit Punkt 7 (unter Punkt 3) durch Voranstellen von Punkt 4 vor den 6-Punkt-Anteil wiedergegeben; Punkt 8 (unter Punkt 6) wird durch Voranstellen von Punkt 6 dargestellt; die Punkte 7,8 werden durch Voranstellen der Punkte 4,6 repräsentiert. Computerbraillezeichen, die aus den Ankündigungspunkten 4, 6, 4,6 bestehen, müssen verdoppelt werden. Zeilentrennung soll möglichst bei Leerräumen erfolgen. Notfalls kann auch durch Punkt 4 als letztem Zeichen auf der Zeile getrennt werden, wobei die beiden Anteile eines Computerbraille-Zeichens nicht voneinander getrennt werden dürfen.
1.2 Kürzungen
Hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten von Kürzungen ergeben sich folgende Änderungen und Ergänzungen:
Die Lautgruppenkürzung für "ich" und "ie" dürfen am Wortanfang nicht mehr verwendet werden.
Die Anwendungsmöglichkeiten für die Nachsilben "mal", "nis", "sam" und "wärts" wurden erweitert. Dadurch konnte auf die besonderen Kürzungen "malig" und "mals" verzichtet werden.
- "mal" darf nur in deutschstämmigen Worten verwendet werden, in Fremdwörtern wie "dezimal" ist sie aufzulösen,
- "heit" und "schaft" sind bei Verwechselungsgefahr (z.B. "Barschaft") aufzulösen.
Die Kombinationsmöglichkeiten einiger einformiger Wortkürzungen mit anderen Wortbestandteilen wird geändert. Die Neugruppierung ist:
- Die Kürzungen als, auch, das, daß, den, der, des, die, ihm, im, ist, kann, läßt, man, oder, schon, sich, sie, was werden nur alleinstehend oder in Verbindung mit apostrophierten Wörtern wie "ist"s" ... angewendet; "im" wird im Zusammenhang mit einem Bindestrich aufgelöst.
- Die Kürzungen aber, auf, bei, dem, durch, für, gegen, gewesen, immer, jetzt, mehr, mit, nicht, so, über, und, unter, voll, von, vor, wie, zu sind alleinstehend, mit Erweiterungen oder im Wortverband anzuwenden. Sind sie erweitert, müssen sie - auch am Wortanfang - mit Punkt 2 angekündigt werden; Ausnahme, Erweiterungen mit Apostroph, wie "durch"s".
- "Ihr", "sein", "war" dürfen alleinstehend oder am Wortanfang benutzt werden. Sie bedürfen keiner Ankündigung durch Punkt 2.
- "hatt", "hätt", "welch" bedürfen in Verbindungen keiner Ankündigung.
Die Kürzungen in Wortverbindungen mit "jenig" und "selb" werden auf Grund ihres seltenen Vorkommens ersatzlos gestrichen.
Die Wortkürzungen "jt" für Jahrtausend und "jz" für "Jahrzehnt" werden eingeführt.
Bei der Wiedergabe von Eigennamen sowie Bezeichnungen aus Geographie, Biologie etc. dürfen ausschließlich Lautgruppenkürzungen und mit Punkt 2 oder Punkt 5 angekündigte einformige Wortkürzungen verwendet werden.
Die Anwendungsmöglichkeiten für zweiformige Wortkürzungen werden wesentlich erweitert. So werden Kürzungen wie "versehrt" und "die Wolle" erlaubt.
Für detailliertere Informationen muß auf die neue Blindenschrift-Systematik verwiesen werden.
2. Text in reformierter Rechtschreibung
Für Texte, die in reformierter Rechtschreibung übertragen werden sollen, gelten folgende Neuregelungen - Druckerzeugnisse dieser Art sollen in Verzeichnissen mit VR. bzw. KR. (...schrift nach Rechtschreibreform) bezeichnet werden.
Die Buchstabenfolge "sst" wird in Vollschrift in der Regel ausgeschrieben, also "er fasst" nicht mit "st"-Zeichen. Gehört das zweite "s" jedoch einem zweiten Wort einer Wortzusammensetzung an, wie in "ausstieg", so ist das "st"-Zeichen anzuwenden.
Das Zeichen (Punkte 2,3,4,6) bedeutet in Kurzschrift "ss". Es wird wie "ll" und "mm" behandelt.
Wo das "ß" noch vorkommt, muß es in Kurzschrift gegenüber "ss" mit dem Aufhebungspunkt (Punkt 6) abgegrenzt werden. Das gilt allerdings nicht für die beiden Wortkürzungen "groß" und "schließ", die unverändert bleiben.
Die bis 1971 verwendete Kürzung "dß" für "dessen" wird wieder eingeführt.
Den nachstehend aufgeführten Kürzungen liegt eine geänderte orthographische Bedeutung zugrunde (teilweise fällt dabei die Doppelbedeutung mit "ss" und "ß" nur fort):
l l`sst, ß dass,
,l lass, !l l`ss, ,m m8ss,
mß muss, wß wiss.
Die Kürzung "ws" für "wiss" wird aufgehoben, da Ihre Bedeutung durch "wß" mit "ss" übernommen wird.
Schlußbemerkungen
Geplant ist, neben der Neuherausgabe der Systematik "Das System der deutschen Blindenschrift" die Veröffentlichung einer Zusammenstellung sämtlicher 1998 beschlossener Änderungen in einem kurzen Kompendium.
Als Ansprechpartner für auftretende Probleme und zur weiteren Beobachtung der Entwicklung auf dem Gebiet der Punktschrift wurde aus der Mitte der BSK/DL ein Komitee unter Leitung des neuen Vorsitzenden der Kommission Richard Heuer gen. Hallmann, Fernuniversität Hagen eingesetzt.
Zusammenfassung
Die Brailleschrift-Kommission der Deutschsprachigen Länder (BSK/DL) hat in den letzten beiden Jahren eine Reform der deutschen Blindenvoll- und Kurzschrift erarbeitet, um diese Schriftsysteme an die Belange der neuen deutschen Rechtschreibung anzupassen. Sie hatte gleichzeitig veränderten Schriftgewohnheiten im Bereich der Schwarzschrift Rechnung zu tragen.
Dabei mußte streng darauf geachtet werden, daß das bisher in Punktschrift erstellte Schriftgut auch von den Menschen leicht gelesen werden kann, die nur die neue Voll- und Kurzschrift erlernt haben.
In diesem Artikel werden die wesentlichen Änderungen vorgestellt.
(Bild des bisherigen Vorsitzenden der BDK/LD Günther Meier bei der Schlußabstimmung über die Neuregelungen in der deutschen Blindenvoll- und -kurzschrift.)
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