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Andreas Carstens: Chancen eines barrierefreien Zugangs zur multimedial geprägten Informationsgesellschaft

I. Einleitung

"Stell Dir vor, Du bist zu Hause und jede Information, die irgendwo auf der Welt als gedruckter Text vorhanden ist, steht Dir auf Knopfdruck innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung." Kein Wunschtraum, sondern eine Vision, die gerade für Blinde und Sehbehinderte schon bald in greifbare Nähe rücken könnte. Schließlich werden im Zeitalter der digitalen Informationstechnologie immer mehr Informationen so erfaßt, verarbeitet und zugänglich gemacht, daß sie über den PC, sei es am Arbeitsplatz, sei es zu Hause oder über das Notebook unterwegs, unmittelbar abrufbar werden. Und dies mittels Blindenschriftzeile, Sprachausgabe oder Bildschirmvergrößerung grundsätzlich auch für Blinde und Sehbehinderte. Doch Chancen und Risiken liegen, wie so oft, auch hier dicht beieinander. Denn die mit der Entwicklung hin zum digitalen Informationszeitalter einhergehende Entwicklung zur Multimediagesellschaft führt dazu, daß Informationen vielfach nicht mehr nur als einfacher Text zugänglich sind, sondern über graphische Benutzeroberflächen (Windows, ...) per Mausklick gesteuert und verknüpft mit Graphiken, Bildern, Tönen oder Videosequenzen dargeboten werden. Features, die für den Sehenden eine Bereicherung darstellen (können), für Blinde und hochgradig Sehbehinderte aber zur nicht oder kaum überwindbaren Hürde werden. Hier gilt es, nicht nur der Gefahr des Ausgegrenztwerdens und Abgeschnittenseins von der neueren Entwicklung vorzubeugen, sondern auch und gerade die sich auftuenden neuen Chancen und Möglichkeiten zu nutzen. Dies um so mehr, als die Möglichkeiten auf Neuerungen einzuwirken und diese zu beeinflussen zu keiner Zeit so groß sind, wie zu Beginn einer solchen Entwicklung.

II. Die Bedeutung moderner Informationsmöglichkeiten

Auch für Sehende wird der Computer zu einer immer wichtigeren Informationsquelle. Texte lassen sich am PC erfassen, speichern, weiterverarbeiten, bei Bedarf erneut aufrufen und wieder zugänglich machen. Mit Hilfe des Internet lassen sich Informationen in kurzer Zeit weltweit abrufen, und über die elektronische Post (E-Mail) können Texte, Grafiken uvm, ohne zuvor in Schwarzschrift ausgedruckt zu werden, über das Telefonnetz von einem Computer zu einem anderen versendet werden. Der Informationsaustausch am Arbeitsplatz wird zunehmend über interne Netze (Intranets) geführt, sowohl innerhalb privater Firmen als auch in staatlichen Einrichtungen.

Schon jetzt halten digitale Informationsträger, wie Diskette, CD-ROM oder zukünftig die ein vielfaches an Speicherkapazität aufweisende DVD, eine Vielzahl von Informationen bereit, die sich unmittelbar über den Computer abrufen lassen:

- Lexika, Enzyklopädien, Nachschlagewerke

- Duden (Rechtschreibung, Fremdwörterbuch, ...)

- Wörterbücher (englisch, spanisch, französisch, ...)

- Fahrplanauskünfte zum öffentlichen Nahverkehr zahlreicher Großstädte sowie der Bundesbahn

- Telefonbücher, Branchenverzeichnis (Gelbe Seiten), Verzeichnis der Fax-Nummern sowie der Postleitzahlen

- Warenhauskataloge (Versandhäuser, Versand von Musik-CDs, ...)

- Literatur (ganze Bücher auf CD-ROM; mit der Möglichkeit den kompletten Text nach und nach auf dem Bildschirm anzuzeigen oder gezielt nach bestimmten Wörtern zu suchen, ...)

- Zeitschriftenjahrgänge (z. B.: Die Zeit, Spiegel, ... ; ebenfalls mit der Möglichkeit, den gesamten Inhalt auf dem Bildschirm anzuzeigen oder gezielt nach bestimmten Artikeln zu suchen)

- Fachliteratur (Nachschlagewerke, komplette Jahrgänge von Fachzeitschriften, Gesetzessammlungen, Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, Leitsatzkarteien, Vertrags- und Prozeßformularbücher, ...)

- Informationen über Ausstellungen und Messen (z.B. Reha)

- Informationen über den Bundestag

Und schon jetzt nahezu unerschöpflich sind die Informationen, die sich über das Internet abrufen lassen:

- Tages- und Wochenzeitungen, Zeitschriften (Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau, Die Tageszeitung, Die Zeit, Spiegel, Focus, ...)

- Veranstaltungsübersichten mit Theater- und Kinoprogrammen, Hinweisen zu Musik-, Kultur- und Sportveranstaltungen

- Zugriff auf Bibliothekskataloge

- Nachschlagewerke, Lexika

- Reiseinformationen (Beschreibung von Ferienzielen, Städtetouren, Buchungsmöglichkeiten, ...)

- Bildungsangebote

- Homebanking

- Online-Shopping mit gleichzeitiger Bestellmöglichkeit

- Informationen von Parteien, Gewerkschaften, Kirchen

- Informationen staatlicher Einrichtungen (Kommunalverwaltungen, Landtage, Bundestag, Bundesregierung, Ministerien, Gerichte, ...)

- Verbraucherverbände (Verbraucherzentrale, Mieterschutzverein, ...)

- Informationen von gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen (Greenpeace, amnesty international, ...)

- Informationen von Behindertenverbänden und -initiativen (DVBS, DBV, DPRV, ...)

- Informationen von privaten Firmen, Zahnärzten, Anwälten, ...

III. Voraussetzungen des Zugangs und der Nutzung durch Blinde und Sehbehinderte

Ob Blinde und Sehbehinderte die am Computer zugänglichen Informationen nutzen können, hängt davon ab, wie sich die jeweiligen Programme (Betriebssystem, Anwenderprogramm, Retrieval-Software, Internet-Browser, ...) bedienen lassen, und ob die jeweiligen Informationen von der Sprachausgabe, der Blindenschriftzeile oder dem Vergrößerungssystem aufgenommen und wiedergegeben werden können. Zu unterscheiden ist zwischen aktiven und passiven Formen der Verwirklichung von Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten:

1. Passive Formen der Verwirklichung von Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten beruhen darauf, daß zunächst abgewartet wird, bis ein Computerprogramm entwickelt, eine CD-ROM-Datenbank hergestellt oder eine Internet-Seite geschrieben ist. Erst nachträglich wird dann der Versuch unternommen, durch oft mühsame und meist in jedem einzelnen Fall gesondert vorzunehmende Anpassungen und Änderungen der Einstellungen der Steuerungssoftware von Blindenschriftzeile, Sprachausgabe oder Vergrößerungssystem Produkte, die bis dahin nicht nutzbar waren, auf diese Weise für Blinde und Sehbehinderte (doch noch) zugänglich zu machen. Trotz großen Aufwands bleiben diese Bemühungen auch für den versierten Anwender vielfach ohne Erfolg. Als letzter Ausweg bleibt dann nur noch die Fortschreibung der Idee der Blindenhörbücherei zu einer modernen digitalen Medienzentrale für Blinde und Sehbhinderte, in der ansonsten nicht zugängliche Informationen gesondert aufbereitet werden, bevor sie von Blinden und Sehbehinderten genutzt werden können. Zur Aufgabe einer solchen Medienzentrale könnte neben der blinden- und sehbehindertengerechten Aufbereitung von Informationsangeboten auch der Aufbau einer elektronischen Bibliothek gehören, in der elektronische Bücher, Tageszeitungen, Lexika, Nachschlagewerke und andere Informationsquellen für Blinde und Sehbehinderte zugänglich und online abrufbar sind. Als Nachteil bleibt indes, daß auch auf diese Weise stets nur ein kleiner Ausschnitt der verfügbaren Angebote zugänglich wird und somit Blinden und Sehbehinderten eine Vielzahl der Informationen, die Sehenden ohne weiteres zugänglich sind, verschlossen bleiben.

2. Aktive Formen der Verwirklichung von Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten sind darauf ausgerichtet, Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten bereits im Stadium des Entwurfs, der Entwicklung und Gestaltung von Programmen und digitalen Informationsquellen (built-in-innovations, active accessibility) herzustellen, etwa indem bei der Abfassung von Programmen darauf geachtet wird, daß sie nicht nur über Mausklick, sondern vollständig auch über die Tastatur bedienbar sind und die jeweiligen Informationen auch als reiner Text (Text-Cursor) zugänglich sind. Der Vorteil des aktiven Zugangs besteht darin, daß keine vorherigen umständlichen Anpassungen erforderlich sind, und abgesehen von den Hilfsmitteln Sprachausgabe, Blindenschriftzeile oder Vergrößerungssystem sämtliche aktive Zugangsmöglichkeiten aufweisenden Informationsquellen von Blinden und Sehbehinderten in gleicher Weise genutzt werden können wie von anderen auch. Standards der Verwirklichung solcher Zugangsvoraussetzungen lassen sich sowohl für die Gestaltung von Internet-Seiten im World Wide Web als auch für die Retrieval-Software von Informationsangeboten auf CD-ROM formulieren: Neben der vollständigen Bedienbarkeit mittels Tastatur und der Zugänglichkeit eines Textes nicht nur als bloße Graphik gehört hierzu etwa für das World Wide Web (WWW), daß ansonsten unverständlich bleibende Graphiken und Bilder mit einem kurzen erläuternden Text versehen und Links (Sprungverweise zu anderen Internet-Seiten) einen Hinweis darauf erhalten, wohin sie führen. Wesentlich ist darüber hinaus, daß solche Zugangsvoraussetzungen, wenn sie von Anfang an berücksichtigt werden, sich oftmals ohne größere Kosten und ohne größeren Mehraufwand verwirklichen lassen.

Zur Schaffung dieser Zugangsvoraussetzungen gibt es wiederum drei Wege: eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung und Beachtung entsprechender Standards, eine bloß unverbindliche Festlegung derartiger Standards in technischen Normen und schließlich die allein freiwillige Beachtung und Umsetzung solcher Standards durch die einzelnen Anbieter der jeweiligen Produkte (Programme, Datenbanken auf CD-ROM, Internet-Seiten, ...).

a) Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Beachtung entsprechender Standards dürfte den wirksamsten Weg zur Verwirklichung eines barrierefreien und blindengerechten Zugangs zur Informationsgesellschaft darstellen. Als Beispiel für einen solchen Weg steht der "Entwurf eines Gesetzes über den gleichen und ungehinderten Zugang zu Telediensten" (TDZG), den der Arbeitskreis Multimedia für den DVBS erarbeitet hat. In dessen § 1 heißt es: "Die Anbieter elektronischer Informations- und Kommunikationsdienste ... (Anbieter von Telediensten) sind verpflichtet, ihre Dienste so anzubieten, daß sie für Blinde und Sehbehinderte nutzbar sind. Die hierbei zu beachtenden Anforderungen werden durch Rechtsverordnung bestimmt, die der jeweiligen technischen Entwicklung anzupassen sind." Vorreiter auf diesem Weg sind die USA, in denen es überdies ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz ("Americans with Disabilities Act of 1990") gibt, mit ihrem "Telecommunications Act of 1996". In dessen Sektion 255, die den Titel "Zugang für Menschen mit Behinderungen" ("Access by persons with disabilities") trägt, werden die Hersteller von Ausstattungen zur Telekommunikation verpflichtet, diese so zu entwerfen, zu entwickeln und herzustellen, daß sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und durch diese nutzbar sind, sofern dies auf einfache Weise erreichbar ist. Weiter werden darin Versorger von Telekommunikationsdienstleistungen (Provider) verpflichtet, ihre Dienste so anzubieten, daß sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich und durch diese nutzbar sind, sofern dies auf einfache Weise erreichbar ist. Für den Fall, daß diese Anforderungen nicht auf einfache Weise erfüllbar sind, sieht diese Vorschrift vor, daß ein solcher Hersteller oder Anbieter sicherstellen soll, daß diese Ausstattung oder Dienstleistung kompatibel ist zu vorhandenen oder speziellen Vorrichtungen, die üblicherweise von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, um den Zugang herzustellen, sofern wiederum zumindest dies auf einfache Weise erreichbar ist. Auch wenn der Gesetzentwurf des DVBS nicht mehr rechtzeitig vorgelegt wurde, um im Rahmen des im Sommer 1997 vom Bundestag verabschiedeten und inzwischen in Kraft getretenen "Gesetzes zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste" (sog. Multimediagesetz), das Vorschriften über die von Anbietern von Informations- und Kommunikationsdiensten zu beachtenden Anforderungen enthält, Berücksichtigung finden zu können, bleibt die Forderung nach einer gesetzlichen Verpflichtung zur Herstellung barrierefreier Zugangsmöglichkeiten zu den neuen Informationsmedien aktuell. Denn zum einen wird dieses Gesetz schon jetzt vielfach als novellierungsbedürftig angesehen, und zum anderen könnte eine solche Verpflichtung schon in naher Zukunft in einer entsprechenden Regelung auf europäischer Ebene aufgehen.

b) Die Entwicklung und Festlegung von entsprechenden Standards in technischen Normen, wie sie in DIN-Vorschriften oder ISO-Normen enthalten sind, ist ebenfalls sinnvoll und zweckmäßig. Zwar kommt solchen Normen nicht die gleiche Verbindlichkeit zu wie einer gesetzlichen Verpflichtung, da ihre Beachtung grundsätzlich freiwillig ist. Jedoch würden auf diese Weise einheitliche Vorgaben auf relativ hohem technischen Standard geschaffen, denen ein Vorbildcharakter zukäme. Sie enthielten für den Anbieter, Hersteller und Entwickler im voraus erkennbar diejenigen Informationen, deren Beachtung einen barrierefreien Zugang ermöglicht, und garantierten als eine Art Prüf- oder Gütesiegel die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit mittels Sprachausgabe, Blindenschriftzeile oder Vergrößerungssystem. Welche Bedeutung der Festlegung solcher Standards zukommen kann, zeigt sich auch an folgendem: So hat zum einen das WWW-Konsortium, das die Standards der zur Benutzung des World Wide Web erforderlichen HTML-Sprache festsetzt und weiterentwickelt, beschlossen, Technologien zu entwickeln, die die Ausgabe von Internet-Seiten in Blindenschrift oder Sprache ermöglichen. Und erst kürzlich wurde die von Sun Microsystems entwickelte Programmiersprache Java von der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO) zur Normierung angenommen.

c) Die freiwillige Beachtung und Umsetzung entsprechender Standards schließlich ist davon abhängig, ob es gelingt, Anbieter, Hersteller und Entwickler von Programmen, Datenbanken oder Internet-Seiten auf vorhandene oder mögliche Zugangshindernisse aufmerksam zu machen und dazu zu bewegen, barrierefreie Zugangsmöglichkeiten vorzusehen. Gelingt es nicht, gesetzliche Vorgaben oder technische Standards zu schaffen, dann dürfte hierin mit Sicherheit der schwierigste Weg für die Erreichung des Ziels barrierefreier Zugangsmöglichkeiten zu sehen sein.

IV. Umsetzung

Die bisher gemachten Vorschläge schließen einander nicht aus und können daher auch nebeneinander stehen und sich gegenseitig ergänzen. Zu ihrer Umsetzung und damit der Verwirklichung eines barrierefreien Zugangs Blinder und Sehbehinderter in der entstehenden multimedialen Informationsgesellschaft bedarf es gemeinsamer Anstrengungen sämtlicher in der Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe tätigen Verbände und Initiativen. Die hierfür erforderlichen Schritte, zu denen u. a. die folgenden gehören, dürften indes ohne den Einsatz auch hauptamtlich in diesem Bereich Tätiger kaum zu bewältigen sein:

- Formulierung von Standards, bei deren Beachtung digitale Informationsquellen (Internet-Seiten, CD-ROM-Datenträger, ...) für Blinde und Sehbehinderte zugänglich und nutzbar sind;

- Erstellung eines vorformulierten Anschreibens an die Anbieter von Internet-Seiten, Hersteller von CD-ROM-Datenträgern, etc. mit Hinweisen darüber, wie diese so gestaltet werden können, daß sie auch von Blinden und Sehbehinderten genutzt werden können;

- Erstellen von Muster-Web-Seiten, die einerseits zwar auch Bilder und Graphiken enthalten, gleichzeitig aber so gestaltet sind, daß sie keine Zugangsbarrieren für Blinde und Sehbehinderte aufweisen, um exemplarisch aufzuzeigen, wie eine Homepage blindengerecht gestaltet werden kann;

- Beratung und Information von Anbietern neuer Informationsmedien über die Voraussetzungen und Verwirklichung blindengerechter und barrierefreier Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten;

- Anlaufstelle zur Erfassung, Auswertung und Weitergabe von Informationen über die gegenwärtigen Möglichkeiten und hinzukommenden Entwicklungen zur blindengerechten Gestaltung der neuen Informationsmedien;

- Kontaktaufnahme mit Anbietern, Entwicklern, Betreibern von Internet-Seiten, CD-ROM-Produkten etc. mit dem Ziel, eine blindengerechte und barrierefreie Gestaltung zu erreichen;

- Public Relations und Lobbyarbeit gegenüber Behörden, Gesetzgebungsgremien und Vertretern aus der Politik (Parteien, Abgeordneten, ...), um Aufmerksamkeit für das Ziel eines barrierefreien Zugangs zur Informationsgesellschaft zu erlangen;

- Ergreifen von Initiativen zur Schaffung von DIN- bzw. ISO-Normen mit entsprechenden Standards zur Verwirklichung barrierefreier und blindengerechter Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten;

- Anschub einer Gesetzgebungsinitiative für die Bundesrepublik Deutschland oder die Europäische Union (mit dem Gesetzgebungsentwurf des DVBS und dem "Telecommunications Act of 1996" als Vorlage);

- Einbringung der Belange Blinder und Sehbehinderter bei Modell-Projekten und der Vergabe von Forschungsgeldern zur Förderung der neuen Informationsmedien (Internet, CD-ROM, ...)

- Aufbau einer elektronischen Bibliothek mit elektronischen Büchern und Nachschlagewerken, die für Blinde und Sehbehinderte zugänglich sind und auch online abgerufen werden können;

- Einrichtung eines Forschungszentrums, zu dessen Aufgaben es gehört, digitale Informationsträger darauf durchzusehen, ob und gegebenenfalls wie sie sich mit verschiedenen Hilfsmitteln nutzen lassen und Vorschläge zur Verbesserung sowie der Förderung und Entwicklung zukünftiger Technologien zu machen;

- Öffentlichkeitsarbeit in Rundfunk, Presse und Fachzeitschriften;

- Präsentation von Zugangsmöglichkeiten und ihren Voraussetzungen auf einem Stand auf der Buchmesse oder der Reha;

- Vergabe der sauren Zitrone für die blindenunfreundlichste Internet-Seite;

- Auszeichnung der blindenfreundlichsten Internet-Seite des Monats;

- Erarbeitung eines Wegweisers durchs Internet mit einem Verzeichnis nützlicher Internet-Adressen und Tips über Zugangsmöglichkeiten, Umgehung von Zugangshindernissen, etc.;

- Erstellung eines Katalogs blindengerechter CD-ROM-Produkte.

V. Ausblick

Das Ziel eines barrierefreien Zugangs Blinder und Sehbehinderter zur multimedial geprägten Informationsgesellschaft stellt die Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe vor neue Herausforderungen und Aufgaben, die sich ohne Professionalisierung und Effektivierung der bisherigen Arbeit in diesem Bereich kaum bewältigen lassen. Soll das Ergebnis von Erfolg gekrönt sein - und das Ziel lohnt den Einsatz - dann dürfte die Einrichtung eines hauptamtlich tätigen Stabes von Mitarbeitern als Anlaufstelle zur Koordinierung und Umsetzung der hierfür erforderlichen Handlungsschritte kaum zu vermeiden sein. Wenn es gelungen ist, hierfür notwendige Anregungen und Anstöße zu geben und entsprechende Diskussionen auszulösen, dann hat zumindest der vorstehende Beitrag sein Ziel erreicht.

(Hinweis: Der vorstehende Beitrag ist die überarbeitete Fassung eines Referates, das der Verfasser für den Arbeitskreis Multimedia (AK MUM) am 29. Nov. 1997 auf der Arbeitsausschußsitzung des DVBS in Bad Berleburg und beim Seminar der Arbeitsgemeinschaft der Sehbehinderten im DVBS am 1. Februar 1998 in Münster gehalten hat. Anregungen und Kritik an Andreas Carstens, Tel. 0385/54.04-169 (dienstl.) oder 0385/7.58.95.19 (privat), E-Mail: 113127.221@compuserve.com)

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