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Dr. Heinz Willi Bach: Neues zum Thema "Behinderte in Ausbildung und Beruf" III

In dieser, der dritten Folge, von Hinweisen und Kurzdarstellungen werden Ihnen drei Artikel vorgestellt, die sich mit Beschäftigungslage und - entwicklung behinderter Menschen und mit Fördersystemen auseinandersetzen.

1. "Beschäftigungspflicht und Ausgleichsfonds als internationaler Sozialstaatsstandard in der Behindertenpolitik".

Der Autor ist Dr. Hans-Günther Ritz, Leiter der Hauptfürsorgestelle und Referatsleiter Sicherung und Förderung der Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt in der Abteilung Arbeitsmarktpolitik der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Hamburg, Mitglied im Beirat für die Rehabilitation der Behinderten beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.

Zusätzlich zur staatlichen sozialversicherungsgetragenen Behindertenpolitik bestehen in einer erheblichen Zahl der Industrieländer besondere gesetzliche Systeme zur Sicherung und Förderung der beruflichen Eingliederung, die auf gesetzlicher Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber gegenüber Behinderten beruhen. Diese Systeme werden in der Regel kombiniert mit finanziellen Ausgleichsabgabesystemen, die dazu dienen, die möglichen Wettbewerbsvorteile derjenigen Arbeitgeber abzuschöpfen, die sich dieser Beschäftigungspflicht nicht oder nicht im gesetzlichen Umfang stellen. Die so gewonnenen Sondermittel werden in der Regel zweckgebundenen Fonds zugeführt. Diese werden international in unterschiedlicher Weise getrennt von staatlichen Haushaltsmitteln verwaltet. Die Form dieser Verwaltung, die Modernität des Fondsmanagement und die Einbindung gesellschaftlicher Organisationen, insbesondere der Arbeitgeber, entscheiden maßgeblich mit über die arbeitsmarkt- und behindertenpolitische Wirksamkeit dieser "Ausgleichsfonds".

Zu diesem Thema hat das internationale Arbeitsamt (ILO) 1997 in Warschau eine Konferenz "Policies and Management of National Rehabilitation Funds" mit 21 Teilnehmerstaaten durchgeführt. Auf dieser Konferenz wurde dargestellt, daß derartige Fonds in den Industrieländern sehr weite Verbreitung erreicht haben. Besonders die französischen Erfahrungen beeindrucken aufgrund der Politikerfolge in den letzten Jahren, der durch flexible Politikstrukturen, modernes Fondsmanagement und gute Einbindung der Arbeitgeber erreicht wird. Gemeinsames Merkmal aller in Warschau vorgestellten Fondskonzepte ist die zweckgebundene Bereitstellung von unterstützenden Finanzmitteln zur Förderung und Sicherung der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter. Im internationalen Vergleich sind vielfältige Varianten hinsichtlich Finanzierungssystemen, Verknüpfung mit Beschäftigungspflicht, Verwendungsgrundsätzen und Zielgruppe festzustellen. Allen Fonds ist aber gemeinsam, daß sie den Arbeitsmarktzugang und -verbleib Behinderter bzw. Schwerbehinderter als ihre zentrale Aufgabe ansehen. Wegen dieser arbeitsmarktpolitischen Funktion hat sich die internationale Arbeitsorganisation (ILO) für solche Quoten und Fondssysteme in den letzten Jahren zunehmend interessiert.

In diesem Beitrag werden einige vergleichende Betrachtungen zur Höhe der Ausgleichsabgabe und deren Rückfluß in den ersten Arbeitsmarkt vorgenommen. Es zeigt sich, daß in Frankreich und Japan die Ausgleichsabgabe zwei- bzw. viermal höher als in Deutschland ist. In beiden Ländern wird auch ein deutlich besserer Erfüllungsgrad der gesetzlichen Beschäftigungspflicht erreicht als in Deutschland. Insgesamt gilt aber im internationalen Vergleich auch die Bundesrepublik Deutschland in diesem Politikfeld als erfolgreich.

Am Ende werden einige Reformanregungen für die Bundesrepublik Deutschland skizziert.

Gliederung

1. Einleitung und Fragestellungen

1.1 Internationale Verbreitung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsfonds

1.2 Behinderte als benachteiligte Gruppe auf dem Arbeitsmarkt

2. ILO-Konferenz in Warschau 1997 "Policies and Management of National Rehabilitation Funds"

2.1 Themen und Verlauf der Konferenz

2.2 Behindertenpolitische und ordnungspolitische Konzepte der Fonds

2.3 Höhe der Ausgleichsabgabe und Erreichung der Ziele im internationalen Vergleich

2.4 Rückfluß der Ausgleichsabgabe in den ersten Arbeitsmarkt

3. Situation der Beschäftigungsfonds in Deutschland, Frankreich und Polen

3.1 Deutschland: Hauptfürsorgestellen und Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

3.2 Frankreich: AGEFIPH - Fonds für die berufliche Eingliederung Behinderter

3.3 Polen: PERON - Staatlicher Fonds für Rehabilitation Behinderter

3.4 Fondsverwaltung und Fondspolitik in Deutschland, Frankreich und Polen

3.4.1 Ziel- und zweckgebundene Handlungsfähigkeits des Fonds

3.4.2 Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte (Arbeitgeber, Gewerkschaften und Behindertenverbände) in der Fondsverwaltung und Fondssteuerung

3.4.3 Gesetzliche Flexibilität für die Arbeitgeber bei der Erfüllung der Beschäftigungspflicht

3.4.4 Die Anwendung der Grundsätze öffentlicher Finanz- und Ergebniskontrolle

4. Warschauer Anstöße für eine kritische Reflexion und Modernisierung in Deutschland

4.1 "Selbstverwaltung" der Fonds in Deutschland oder "Wie problembezogen ist die politische Steuerung der Fonds-"

4.2 Organisationseinbindung der Hauptfürsorgestellen, Zweckbindung der Fondsmittel und Handlungsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt

4.3 Flexibilität des Schwerbehindertenrechts

4.4 Etablierung eines systematischen internationalen Austauschs

5. Schlußthesen

Dieser Artikel befindet sich in den Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nummer 2/1997, Seiten 455 - 473.

Anmerkung: Materialien über die ILO-Konferenz in Warschau sind im Internet unter der Adresse http://www.hamburg.de/Behoerden/ hfst/warschau zu finden.

2. Die Eingliederung von Schwerbehinderten in das Arbeitsleben aus der Sicht von Unternehmen - Ergebnisse einer empirischen Untersuchung

Die Autoren sind: Dr. Hartmuth Diery, PD Dr. Hans-Joachim Schubert; beide sind Mitarbeiter im Institut für Technologie und Arbeit e. V. - Bereich Gesundheit und Soziales - Universität Kaiserslautern und Prof. Dr. Klaus J. Zink, Leiter des Instituts.

Die offiziellen Zahlen der Arbeitslosenstatistik weisen bei jeder Aktualisierung schwarz auf weiß die problematische Lage am Arbeitsmarkt aus. Eine ebenso ernstzunehmende Entwicklung zeichnet sich für eine spezielle Gruppe in diesem Heer von arbeitslosen Menschen ab: die arbeitslosen Schwerbehinderten. Auch für sie wird es zunehmend schwieriger, eine angemessene Anstellung zu erhalten. Zu ihrer Behinderung kommt der Verlust eines Arbeitsplatzes für sie als zusätzliche Erschwernis und nicht selten als erster Schritt auf dem Weg in die soziale Vereinsamung hinzu. Der Anteil Schwerbehinderter an den Erwerbspersonen in der Bundesrepublik ist seit den 80er Jahren leicht rückläufig - trotz aller Anstrengungen von Arbeitsverwaltung und Hauptfürsorgestellen bei der Integration dieser Personengruppe in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

In Rheinland-Pfalz wurde vor diesem Hintergrund im Jahre 1994 ein Projekt ins Leben gerufen, bei dem die (Wieder-)Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben im Mittelpunkt steht. Um dies zu erreichen, werden von den Projektbeteiligten zwei unterschiedliche Wege beschritten. Zum einen werden in den Unternehmen Vertrauenspersonen und Betriebsräte und zum anderen Personalverantwortliche bzw. Personalleiter angesprochen und jeweils spezielle Unterstützungsleistungen für die Integration von Schwerbehinderten angeboten. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird zusätzlich durch eine wissenschaftliche Begleitforschung bewertet.

Von Interesse war im Rahmen der Begleitforschung zunächst, auf welches Umfeld die Integrationsbemühungen treffen werden. Zu diesem Zweck wurden in vier Regionen insgesamt 4.800 Betriebe um eine Beurteilung der Integration von Schwerbehinderten gebeten. Auffällig ist, daß Betriebe auf der einen Seite in den vorhandenen Qualifikationen der Behinderten kein gravierendes Hindernis für eine Beschäftigung sehen. Auf der anderen Seite zeigt sich allerdings ein deutlich erkennbares Defizit an Informationen darüber, welche Förderleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten für einen Betrieb bestehen, wenn er sich für die Beschäftigung eines behinderten Mitarbeiters entscheidet.

Gliederung

1. Integration von Schwerbehinderten

2. Integration und Arbeitsmarkt: Die Arbeitssituation behinderter Menschen

3. Die Beschäftigungssituation behinderter Menschen aus der Sicht der Unternehmen - Ergebnisse einer empirischen Untersuchung

3.1 Konzeption der Befragung ausgewählter Unternehmen

3.2 Ausgewählte Ergebnisse aus den betrachteten Regionen

3.2.1 Tätigkeiten und Aufgabenstruktur als Beschäftigungshemmnis

3.2.2 Informationsstand in den Unternehmen

3.2.3 Bedeutung von Kostenaspekten

3.2.4 Einflußgrößen aus dem Umfeld der Unternehmen

3.2.5 Unternehmensinterne Einflußfaktoren

3.2.6. Inanspruchnahme von Förderungsleistungen durch die Unternehmen

4. Schlußbetrachtung

5. Literaturverzeichnis

Quelle: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nummer 2/1997, Seiten 442 - 454

3. "Screening- und Kompensationsfunktion alternativer Beschäftigungsformen für Schwerbehinderte"

Der Autor ist Dipl.-Kfm. Albrecht Winkler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentrum für Arbeit und Soziales, Universität Trier.

Angesichts der überdurchschnittlichen Betroffenheit Schwerbehinderter von Arbeitslosigkeit mit einem hohen Anteil Langzeitarbeitsloser bestehen grundsätzlich zwei Optionen für eine selektive Arbeitsmarktpolitik zum Abbau der Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt. Zum einen kann versucht werden, die Arbeitsmarktchancen besonders benachteiligter Personengruppen über eine Effizienzsteigerung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums und eine erhöhte Zielgruppenorientierung zu verbessern. Ausgehend von der Annahme, daß oft vermutete Produktivitätsnachteile die geringen Wiedereingliederungschancen Schwerbehinderter bedingen, werden sowohl arbeitsmarktintermediäre (Arbeitsvermittlung) als auch intermediäre Arbeitsmärkte (alternative Beschäftigungsformen zwischen Arbeitslosigkeit und Normalarbeitsverhältnis) darauf hin untersucht, inwieweit sie den Unternehmen Hinweise auf die Leistungsfähigkeit von Arbeitsplatzbewerbern geben und dadurch die Eingliederungschancen von Problemgruppen des Arbeitsmarktes erhöhen können. Diese Möglichkeit des Screening bietet insbesondere das Instrument der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung.

Zum anderen besteht die Möglichkeit, für diese Personengruppe verstärkt subventionierte Arbeitsplätze in einem komplementären Arbeitsmarkt bereitzustellen, um die ungleichen Beschäftigungschancen zu kompensieren und neue, zielgruppenadäquate Beschäftigungsformen - über die Werkstätten für Behinderte hinaus - zu begründen.

Gliederung

1. Die Benachteiligung Schwerbehinderter auf dem Arbeitsmarkt

2. Einflußfaktoren eines selektiven Rekrutierungsverhaltens: eine informationstheoretische Sicht

2.1 Unsicherheit bei Einstellungsentscheidungen

2.2 Praktische Relevanz für Schwerbehinderte

3. Korrektur des selektiven Einstellungsverhaltens

3.1 Die Rolle der Arbeitsmarktintermediäre

3.2 Die Rolle intermediärer Beschäftigungsformen

4. Das arbeitsmarktpolitische Potential der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung

4.1 Das Konzept der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung

4.2 Projekte der vermittlungsorientierten Arbeitnehmerüberlassung

4.3 Die Chancen für Schwerbehinderte

5. Ein komplementärer Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte-

5.1 Die Diskussion um einen zweiten Arbeitsmarkt

5.2 Erscheinungsformen eines komplementären Arbeitsmarktes für Schwerbehinderte

Literatur

Quelle: Mitteilungen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nummer 2/1997, Seiten 432 - 441

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