



Suchen Sie in horus aktuell, unserem Newsletter, und horus online, unserer Vereinszeitschrift:
Erster Marburger Behindertenbeirat: Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen, praktische Arbeit
Jeder der 52 anwesenden Delegierten hätte 16 Stimmen gehabt. Vereine, Verbände und Initiativen aus Marburg hatten, von der Zahl ihrer Mitglieder abhängig, jeweils ein bis zwei Vertreterinnen und Vertreter zur Wahlversammlung am 16. Januar 1997 geschickt, um dort aus ihrer Mitte 16 "in der Behindertenarbeit erfahrene schwerbehinderte Personen" für vier Jahre in den Behindertenbeirat der Stadt Marburg zu wählen. Das erste Mal. Erst wenige Monate zuvor hatte das Stadtparlament Satzung, Wahl- und Geschäftsordnung genehmigt.
Mehrere Jahre hatten die Kommunalpolitikerinnen und -politiker und der "Initiativkreis Behindertenbeirat" um Kompromisse und Kompetenzen, Wahlverfahren und Wünschenswertes gerungen. Es ging darum, ein Gremium zu schaffen, das einerseits die Interessen der Behinderten gegenüber der Politik vertritt, und andererseits die Maßnahmen, die von Politik und Verwaltung beschlossen werden, darauf überprüft, ob sie den Interessen der Behinderten gerecht werden. Wäre es dem Initiativkreis dabei nur darum gegangen, den politischen Entscheidungsträgern bei ihren gestalterischen Aufgaben die nötige Sachkenntnis zu liefern, man wäre sich schnell einig gewesen. Doch das sollte und konnte es nicht sein. Beraten hatte man schon und herausgekommen war oft nicht viel und manchmal weniger als nichts. Aus ohnehin fast leeren Kassen entnommene Steuergelder flossen beispielsweise in die Abflachung von Bordsteinen und anschließend in die teilweise Korrektur dieser Maßnahme. Ein Ergebnis schlecht oder gar nicht umgesetzter Beratung, aber auch ein Resultat unterschiedlicher Bedürfnisse von Menschen mit unterschiedlicher Behinderung.
Von den 52 x 16 = 832 möglichen Stimmen wurden nur knapp 400 abgegeben. Dabei gab es mit fast 30 Kandidaten reichlich Auswahl. Gegenseitiges Mißtrauen bestimmte das Wahlverhalten. Keine Gruppe von Behinderten sollte den Beirat dominieren können. Gewählt wurden sieben Sehgeschädigte, ein Gehörloser, ein Vater eines geistig Behinderten und sieben weitere Personen mit sehr unterschiedlichen körperlichen Gebrechen. Sie alle mußten nun bis zum 3. Juli 1997 warten. Erst dann konstituierte sich der Beirat. Nach der Kommunalwahl im März bestimmten die fünf Fraktionen des Stadtparlaments zunächst jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter, und der Magistrat einigte sich fürs erste auf Sozialdezernent Pätzold. Heute vertritt ihn Ulrike Kober. Den solchermaßen komplettierten 22 stimmberechtigten Mitgliedern des Behindertenbeirates stehen je ein Delegierter des Diakonischen Werkes, des DPWV und des Sozialamtes beratend zur Seite.
Welche Aufgaben und welche Kompetenzen hat der Marburger Behindertenbeirat- Wie sieht seine praktische Arbeit aus-
"Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, die Interessen behinderter Menschen gegenüber den städtischen Körperschaften im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit behinderter Menschen bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu vertreten," heißt es in § 1 der Geschäftsordnung. 13 Spiegelstriche erläutern dann, worauf sich dies insbesondere bezieht. Von der "baulichen Gestaltung und technischen Ausstattung öffentlich zugänglicher Gebäude" bis zum "Zugang behinderter Menschen zu öffentlichen Informationen" reicht die Palette der Punkte, die der Beirat bei seiner Arbeit berücksichtigen soll. Sein Hauptansprechpartner ist der Magistrat, der nämlich verpflichtet ist, den Beirat a) zu allen behindertenrelevanten Fragen rechtzeitig zu hören und b) Fragen des Beirates zu beantworten. Weitere Instrumente werden dem Beirat explizit nicht zugebilligt. Er hat weder ein eigenes Budget noch ein Rederecht im Stadtparlament. Er hat keinerlei Entscheidungsbefugnisse, und seine Geschäftsführung erledigt das Sozialamt statt einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters einer eigenen Geschäftsstelle.
Rechtlich gesehen ist er nicht mehr als eine Kommission gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO). Allerdings: Anders als beim Behindertenbeirat beruft der Magistrat die Mitglieder einer Kommission, und er leitet die Sitzungen, die wiederum vertraulich sind. Regelrechte Beiräte sieht die HGO aber nur für Seniorinnen und Senioren, Ausländerinnen und Ausländer sowie Ortsteile vor.
Was ist das in o. g. Geschäftsordnung beschriebene Gebilde nun also, "Luxus-Kommission" oder "Mangel-Beirat"- Wichtig ist: Seine Sitzungen sind gemäß Geschäftsordnung öffentlich. Er hat die Möglichkeit, Nichtmitglieder des Beirates in seine Arbeit mit einzubeziehen, Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung zu den Sitzungen hinzuzuziehen und er kann beispielsweise über jene seiner Mitglieder, die Stadtverordnete sind, über das Stadtparlament Einfluß auf den Magistrat und die diesem unterstellte Verwaltung ausüben. Es sind die impliziten, die ihm nicht verbotenen Möglichkeiten des politischen Handelns, die den Behindertenbeirat der Stadt Marburg eher zu einem Beirat, als zu einer Kommission machen. Inwieweit der Dissens zwischen politisch gewollter Beiratssatzung und der rechtlichen Grundlage einer Kommission gemäß HGO die Arbeit des Behindertenbeirates negativ beeinflussen wird, bleibt abzuwarten. Der Sozialdezernent jedenfalls verzichtete großmütig auf den - ihm laut Kommissionslösung zustehenden - Vorsitz und überließ die beiden Vorstandsposten den Betroffenen.
Auf der konstituierenden Sitzung wurden für ein Jahr der blinde Franz Josef Visse zum Vorsitzenden, und der Rollstuhlfahrer Jürgen Markus zu seinem Stellvertreter gewählt. Der Behindertenbeirat bildete zunächst vier ständige Arbeitsgruppen, um sich in ihnen den bereits erwähnten Spiegelstrichen zu widmen: Die Themen "Soziale Sicherung", "Kinder- und Jugendintegration", "Bauliche Maßnahmen" und "Verkehr" werden dort erörtert. In diesen Arbeitsgruppen können und sollen auch behinderte Mitbürgerinnen und -bürger, die nicht dem Beirat angehören, mitarbeiten. Hier findet die inhaltliche Arbeit vor allem statt, werden aktuelle Entwicklungen diskutiert, Leitlinien für die künftige Arbeit formuliert, Expertinnen und Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung gehört und bei Bedarf Beschlußvorlagen erarbeitet, die dann dem mindestens viermal jährlich tagenden Behindertenbeirat vorgelegt werden. Die Arbeitsgruppen entsenden außerdem aus ihrer Mitte Delegierte in andere Gremien, die sich mit ähnlichen Themen beschäftigen. Den seit Jahren ebenso informell wie effektiv arbeitenden "Runden Tisch" zur behindertengerechten Gestaltung des Verkehrsraumes beispielsweise will die AG "Verkehr" nicht durch sich selbst ersetzen, sondern ihre Auffassungen dort vertreten und mitarbeiten.
Auf der zweiten Sitzung bereits wurden über die ständigen Arbeitsgruppen hinaus zwei Sonderarbeitsgruppen gebildet: Die eine befaßt sich mit der Neuorganisation des Behindertenfahrdienstes der Stadt Marburg, die andere soll an der Konzeption des neu zu erstellenden Marburger Behindertenführers mitwirken. "Das sieht nach jeder Menge Sacharbeit aus", hatte meine Frau die Tagesordnung der zweiten Sitzung noch ironisch kommentiert, weil die so aussah, als beschäftige sich der Beirat fast nur mit sich selbst. Heute meint sie so etwas längst wörtlich.
Eine wesentliche Aufgabe steht dem Behindertenbeirat noch bevor, nämlich genau die, sich mit sich selbst zu befassen. Welche Rechte haben die Arbeitsgruppen und deren Sprecherinnen und Sprecher- Soll der Vorstand vergrößert werden, und welche Aufgaben soll er übernehmen- Wer vertritt den Beirat wann nach außen- Mit welchem Wahlverfahren sollen die Mitglieder des zweiten Behindertenbeirates bestimmt werden- Und schließlich: Welche Rechte soll der Beirat zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben von der Politik fordern-
Wissenschaftler, wie der Marburger Politologe Dr. Kersting, empfehlen den Beiräten in der Kommunalpolitik dringend eine stärkere Einbindung der Verwaltung in ihre Arbeit. "Lassen Sie uns doch erst mal sehen, wie der Beirat arbeitet", schlug Dr. Pätzold auf der ersten Sitzung vor, als die Anregung diskutiert wurde, eine AG "Geschäftsordnung" einzurichten. Er fand Zustimmung, schob die AG-Gründung damit aber wohl nur auf: Der Einstieg in die Sacharbeit kann als gelungen angesehen werden. Aus dem Gegeneinander der Wahlversammlung ist ein oft sehr kreatives Miteinander geworden. Um es mit den Worten der Behindertenbeauftragten beim Marburger Sozialamt, Sonja Volkert, einem wahren Glücksfall auf diesem Posten, zu sagen: "Die Sache läßt sich ganz gut an."
Nähere Auskünfte erteilt das Sozialamt, Frau Volkert, Friedrichstr. 36 in 35035 Marburg.
Anmerkung: Der Autor ist Mitglied des Behindertenbeirates für den DVBS.
Zurück zum Inhalt von 3/1998 |horus im Überblick
Startseite
|
Kontakt
|
Impressum |
Hilfe