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Sehbehinderte sitzen zwischen allen Stühlen. Von ihren Mitmenschen häufig nicht als Behinderte erkannt, haben Menschen mit einem Sehvermögen zwischen 3 und 30% häufig Probleme, im Alltag die richtigen Hilfen zu erhalten. Bundesweite Sehbehinderten-Aktionstage am 5. und 6. Juni in Bonn im Rahmen der Kampagne "Aktion Grundgesetz" schärfen nun den Blick der Politiker. Schirmherrin der Aktionstage war Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth. Sie erklärte vor gut 300 Betroffenen aus der gesamten Bundesrepublik, ohne das Engagement der Betroffenen selbst würden sich deren Lebensbedingungen kaum verändern. Die Veranstalter der Aktionstage, der Bund zur Förderung Sehbehinderter (BFS), der Deutsche Blindenverband (DBV), der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) und die Pro Retina Deutschland (PRDV), hätten dieses Engagement mit der zweitägigen Veranstaltung nun deutlich sichtbar eingebracht.
Die Forderung im Grundgesetzartikel 3 "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", ist nach Einschätzung der Bundestagspräsidentin im Alltag noch lange nicht verwirklicht. Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das die Bewegungsfreiheit geistig behinderter Menschen in ihrem eigenen Garten einschränkt, entspricht nach ihrer Aussage "nicht den Vorstellungen, die das Parlament zu dieser Verfassungsänderung bewogen haben. Hier ist nun der Gesetzgeber gefordert."
Im Vorfeld der Aktionstage war eine mit Teilnehmern aus sieben europäischen Ländern besetzte Sehbehinderten-Tandemgruppe in fünf Tagesetappen von Berlin nach Bonn gefahren. Dort begrüßte die Schirmherrin der "Euro-Tandemtour", Ursula Schleicher, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, die sehbehinderten Sportler und ihre sehenden Piloten, darunter die Radweltmeister Reiner Podlesch, Rolf Wolfshohl und Rudi Altig.
Die Abgeordneten Friedhelm Julius Beucher (SPD), Wolfgang Bosbach (CDU), Armin Laschet (CDU), Irmgard Schwaetzer (FDP) und Regina Schmidt-Zadel (SPD) erlebten dann, was es heißt, sehbehindert am Arbeitsplatz zu sein. Sie wurden mit Simulationsbrillen ausgerüstet auf den Weg zu ihrem Arbeitsplatz geschickt und erledigten dort Arbeiten wie Telefonieren, Rufnummern aus dem Telefonbuch heraussuchen und eine On-line-Recherche auf den behindertenfreundlichen Internet-Seiten des deutschen Bundestags an einem behindertengerecht ausgestatteten Computer.
"Es war sehr beeindruckend, den Röhrenblick einer behinderten Fraktionsmitarbeiterin einmal selbst zu erleben", erklärte Irmgard Schwaetzer. "Wir gehen als Abgeordnete häufig in Betriebe, um uns dort über die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Genauso wichtig ist es , die Lebensbedingungen behinderter Mitmenschen einmal am eigenen Leib kennenzulernen." Alle Abgeordneten waren sich sicher, nach dieser Übung mit größerem Sachverstand über die Belange Sehbehinderter entscheiden zu können.
Nach Schätzungen des BFS sind mehr als 1,5 Millionen Einwohner Deutschlands sehbehindert. Sie sehen, trotz Korrektur mit Gläsern und Kontaktlinsen, nur ein Drittel bis ein Fünfzigstel dessen, was der Normalsehende mit seinen Augen wahrnimmt. Ältere Menschen sind von Sehbehinderung sehr viel stärker betroffen als der Durchschnitt der Bevölkerung, etwa 20% der über 70jährigen ist vermutlich sehbehindert. Nicht blind, aber dennoch nicht uneingeschränkt sehend zu sein ist für die meisten Menschen schwer vorstellbar. Daher begegnet die Öffentlichkeit den Sehbehinderten meist vorwurfsvoll oder gleichgültig. Die Bedürfnisse dieser Personengruppe sollten bei Planungen von vornherein berücksichtigt werden. In öffentlichen Bauten müssen stärkere Farbkontraste nach Ansicht von Rita Süssmuth ebenso selbstverständlich werden wie in Verkehrsmitteln, auf Straßen und Plätzen sowie bei technischen Geräten. Die Finanzierung von Reha-Maßnahmen, technischen Hilfsmitteln und menschlichen Hilfskräften dürfe nicht den allgemeinen Sparzwängen zum Opfer fallen, forderten die vier Verbände. Nachdruck erhalten ihre Anliegen nach Auffassung von Heike Zirden, Sprecherin der Aktion Sorgenkind, durch ihre Einordnung in die "Aktion Grundgesetz". Diese - wie ihr Schirmherr Roman Herzog feststellte, "größte Sozial-Kampagne in der Geschichte der Bundesrepublik" sei zwar zeitlich begrenzt, doch habe sie sich längst zu einer umfassenden Bewegung für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgeweitet.
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