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Gründung der LAG Frühförderung in Hessen: Am 10.12.1997 fand in Gießen die Gründung der "Landesarbeitsgemeinschaft Frühförderung in Hessen", kurz LAG Frühförderung, statt.

Die LAG Frühförderung ging hervor aus den 3 regionalen Arbeitskreisen der Praktikerinnen und Praktiker Hessen Nord, Mitte und Süd. Die Sprecherinnen und Sprecher als Vertretung dieser Arbeitskreise in fachlichen und sozialpolitischen Gremien wurden in die Vereinsstruktur der LAG Frühförderung integriert.

Die LAG Frühförderung versteht sich als trägerübergreifendes und verbandsneutrales Organ. Sie setzt sich für die inhaltlichen Belange der Frühförderung in Hessen ein und vertritt diese auf politischer Ebene und in der Öffentlichkeit.

An der Gründungsveranstaltung nahmen von insgesamt 53 hessischen Frühförderstellen 44 mit autorisierten Vertretern von Frühförderstellen und Trägern teil. 35 Träger wurden Mitglied der "Landesarbeitsgemeinschaft Frühförderung in Hessen", weitere kündigten ihren Beitritt an.

Die Versammlung verabschiedete eine Satzung und wählte einen Vorstand, der vorläufig aus 5 Mitgliedern besteht.

Als Vorstandsmitglieder wurden gewählt:

1. Vorsitzende: Frau Martina Ertel, Frühförderstelle der Lebenshilfe Gießen

2. Vorsitzender: Herr Franz-Josef Esch, Deutsche Blindenstudienanstalt e. V., Marburg

3. Schatzmeister: Herr Jürgen Grosser, Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offenbach e. V.

4. Schriftführerin: Frau Renate Giese, Frühförder- und Beratungsstelle Marburg

5. Beisitzerin: Frau Annette Seydel, Frühförder- und Beratungsstelle im Gesundheitszentrum Riedstadt e. V.

Die Gründungsversammlung sprach sich für eine Landesarbeitsgemeinschaft als eingetragener Verein aus. Vereinsmitglieder der LAG Frühförderung sind die Träger von Frühförderstellen. Der Vorstand setzt sich paritätisch aus Vertretern von Trägern und Praktikerinnen und Praktikern zusammen.

Nach dem Beschluß der Mitglieder stellen die "Fachlichen Handlungsanweisungen für die Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter sowie entwicklungsgefährdeter oder entwicklungsverzögerter Kinder" des Landes Hessen in der derzeit gültigen Fassung vorerst die fachliche Arbeitsgrundlage der LAG Frühförderung dar.

Die LAG Frühförderung strebt die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und den örtlichen Sozialhilfeträgern, anderen Leistungsträgern im Bereich der Frühförderung, dem Landesjugendamt sowie anderen Organisationen und Verbänden bei der konzeptionellen und strukturellen Weiterentwicklung der Frühförderung in Hessen an.

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